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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-05

Wortprotokoll

Nach dem, was ich in der Eintretensdebatte gehört habe, habe ich mich in Bezug auf Artikel 10 Absatz 5 warm angezogen. Aber mit Blick auf den Bundesplatz weise ich darauf hin, dass ja der berühmte Sepp Herberger einmal gesagt hat: Der Ball ist rund. Oder: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Und ich würde, bezogen auf unsere Situation, sagen: Nach der Abstimmung wird vor der Abstimmung und je nachdem auch vor der Volksabstimmung sein.

Artikel 10 geht ja auf die Motion Pfisterer Thomas 07.3328 zurück, und der Minderheitsantrag ist eigentlich der Ausfluss dieser Motion. Diese Motion haben 37 Ständerätinnen und -räte unterzeichnet, und sie wurde im Ständerat gemäss Amtlichem Bulletin mit 31 zu 0 Stimmen, also einstimmig, angenommen. Ich bitte Sie also, bei der Diskussion um Artikel 10 Absatz 5 diesen Entscheid und den Inhalt der Motion Pfisterer nicht zu vergessen.

Noch eine Bemerkung zu Artikel 10 Absatz 2: Es wird zwar immer wieder gesagt, es sei ein Prüfungsauftrag, es seien nur Optionen. Die Verwaltung hat mir gesagt, es gehe um 12 Milliarden Franken Investitionen, die jetzt in Absatz 2 als Prüfungsauftrag bzw. Option stehen. Aber ich muss Ihnen sagen, Prüfungsauftrag hin oder her: Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass die 12 Milliarden dereinst nicht kleiner werden, und Kollege Leuenberger hat Ihnen gesagt, dass die Kantone 40 bis 50 Milliarden gefordert haben. Wir haben jetzt eine Option von 12 Milliarden Franken, und ohne zu polemisieren wage ich zu behaupten, dass es eher "12 Milliarden plus" sein werden.

Nun sind wir bei der Finanzierung dieser "12 Milliarden plus", und dazu besagt die Motion Pfisterer Folgendes - ich zitiere keine Kommissionsprotokolle, sondern nur das, was [PAGE 442] in der Begründung dieser Motion zum Thema Finanzierung steht -: "Zu finanzieren ist die Zusatzvorlage nach dem bisherigen Finanzierungssystem, ohne neue Steuern, Abgaben und jahrelange Verfahren für Verfassungs- und Gesetzesänderungen oder weitere Verzögerungen." Zur Liquidität steht in der Begründung der Motion: "Die Liquidität kann durch Verlängerung der Rückzahlungsfrist bereitgestellt werden. Unsere Generation baut und bezahlt bis etwa 2030 schuldenfrei die Neat-Basistunnels ab." Hier setzt denn auch der Gedankengang der Motion Pfisterer Thomas und auch des Antrages der Minderheit an. "Die nächste Generation darf auch ihren Teil leisten." Wir haben es hier nicht mit Konsum-, sondern mit Investitionsausgaben zu tun. "Selbstverständlich ist eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes auszuschliessen." Das heisst, es bestehen gleiche Bevorschussungslimiten, die Zinslasten sind aus dem Fonds zu bezahlen. Herr Ständerat Graber hat darauf hingewiesen, dass man das anschauen kann. Das ist richtig so, es ist vor allem auch in den welschen Zeitungen aufgegriffen worden, und es braucht natürlich eine Abstimmung der Ausgaben und der Einnahmen.

So weit zur schriftlichen Begründung der Motion Pfisterer Thomas, wie sie Herr Pfisterer in diesem Rat auch dargelegt hat. Entschuldigung, Herr Bundesrat Leuenberger, ich habe auch nachgeschaut, was Sie damals hier in diesem Rat - nicht in der Kommission - zur Motion Pfisterer Thomas gesagt haben: "Wir sind auch der Meinung, dass der ganze Finanzierungsweg, wie er skizziert wird, der richtige ist. Es wurde zu Recht gesagt, die Hauptmaterie, die wir im Bundesrat dann hart miteinander diskutieren müssten, sei die Finanzierung. Ich bin froh darüber, was Herr Pfisterer dazu sagte." (AB 2007 S 927)

Artikel 10 Absatz 5 in der Fassung der Mehrheit, wie er heute vorliegt, hat mit der Stossrichtung der Motion Pfisterer Thomas nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun. Dort wird einfach geschrieben: "Zur Finanzierung dieser Massnahmen sieht die Vorlage eine Zuführung zusätzlicher Mittel in den Fonds zur Finanzierung ... vor." Für die Möglichkeiten der Überwälzung der Rückzahlung auch auf zukünftige Generationen, einer Streckung dieser ganzen Geschichte gibt es in der Fassung der Mehrheit keine Rechtsgrundlage. Dieser Teil der Motion Pfisterer Thomas ist nicht aufgenommen worden. Die Mehrheit hat es sich sehr einfach gemacht. Sie hat einfach gesagt: Wir machen in Absatz 2 einen Prüfungsauftrag, geben 12 Milliarden Franken aus - ich gehe davon aus, dass es auch etwas mehr wird -, und dann wird durch zusätzliche Mittel finanziert.

Ich will Ihnen sagen, dass ich die Motion Pfisterer und die Strategie der Finanzierung von Herrn Pfisterer unterstützt habe, und ich glaube auch, dass man mit einer solchen Finanzierung die Massnahmen in Absatz 2 vielleicht mittel- bis langfristig finanzieren kann. Ich lege meine Absichten auf den Tisch, ich sage Ihnen offen und ehrlich: Ich will keine zusätzlichen Abgaben, Gebühren und Steuern; ich will keine Mehrwertsteuererhöhung, ich will keine Mineralölsteuererhöhung, ich will auch keine LSVA-Erhöhung, ich will keine Autobahnvignettenerhöhung, und ich will auch keine CO2-Abgabe auf Treibstoffen mit einer Teilzweckbindung; das will ich nicht. Aber man hat damals dargelegt, dass es möglich ist, das mit der Strategie Pfisterer zu finanzieren.

Ich wehre mich auch gegen den Vorwurf, der in der Eintretensdebatte aufgekommen ist, dass wir nichts in die Bahninfrastruktur investieren würden. Ich möchte Sie immerhin daran erinnern, dass der FinöV-Fonds jährlich wiederkehrend 1,6 Milliarden Franken einnimmt. Wir haben hier in diesem Saal auch den Infrastrukturfonds initiiert. Von diesem Infrastrukturfonds von 20,8 Milliarden Franken ist ein Anteil auch in den Schienenverkehr im Agglomerationsbereich zu investieren, und die 5,2 Milliarden Franken, die wir bei Artikel 4 durchgewinkt haben, sind auch nicht nur ein Pappenstiel. Wenn also hier gesagt wird, es sei wieder einmal nichts für die Bahninfrastruktur übrig geblieben, stimmt das so nicht.

Nun gebe ich gerne zu, dass die Strategie Pfisterer verbunden mit dem Minderheitsantrag auch ihre Nachteile hat. Ich habe mir von der Verwaltung noch einmal die Ausgangslage in Bezug auf die Möglichkeiten der Erstreckung der Rückzahlungsfrist geben lassen. Da steht, dass sich mit einer Anpassung der Rückzahlungsfrist die Liquidität des Fonds erst um etwa 2018/20 verbessern lässt; das ist zuzugeben. Im Rahmen der Botschaft zur Gesamtschau FinöV schlägt der Bundesrat ja bereits eine Anpassung der Rückzahlungsfrist vor. Die Bevorschussung soll ab kommerzieller Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels zurückbezahlt werden. Damit stehen für die ZEB-Projekte ab ungefähr 2015 pro Jahr immerhin zwischen 100 und 500 Millionen Franken zum Preisstand von 2005 zur Verfügung.

Die Rückzahlungsfrist kann also erst nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels weiter erstreckt werden; das ist richtig. Eine weitere Erstreckung entfaltet also erst ab ungefähr 2018/20 ihre Wirkung. Für im Rahmen der Folgebotschaft vorgesehene Projekte stehen somit erst ab etwa 2018/20 Mittel in der Grössenordnung von jährlich 500 Millionen Franken zum Preisstand von 2005 zur Verfügung. Ich gebe also zu, dass man mit dieser Strategie nicht ab morgen Gelder abrufen kann. Vielmehr müssen wir - das ist ja klar - die Gelder aus dem FinöV-Fonds für den Gotthard-Basistunnel aufwenden, solange dieser Bau läuft. Wir können die Rückzahlungsmodalitäten erst ab diesem wichtigen Schnitt - Fertigstellung Gotthard - verändern.

Ich habe es bereits gesagt: Bezüglich der Rückzahlung der Neat-Investitionen bis 2030 haben wir damals einen Fehler gemacht. Das ist nicht richtig, es ist nicht generationenverträglich - auch einmal hinsichtlich unserer Generation - und auch volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Ich bin der Meinung, dass eine Erstreckung der Rückzahlungsfrist richtig ist. Eine Flexibilisierung der Rückzahlungsfrist ist absolut richtig. Ich habe mich gefreut, dass Frau Fetz diesen Denkansatz in ihrem Antrag ebenfalls aufgenommen hat; das ist durchaus richtig. Wie ich es bereits am Anfang meines Votums gesagt habe, kann ich mich zum jetzigen Zeitpunkt hingegen nicht mit zusätzlichen Einnahmen anfreunden. Deshalb werde ich Ihrem Antrag nicht zustimmen, Frau Fetz.

Es ist auch bereits gesagt worden: Es geht jetzt natürlich darum, die Zeit bis 2018 zu überbrücken, die Finanzierung sicherzustellen, denn es will ja niemand bis 2018 und später warten, bis man mit dieser ZEB-Geschichte beginnen kann. Es ist auch bereits in der Eintretensdebatte gesagt worden, dass die Kantone mit einem Bevorschussungssystem in die Verantwortung mit einbezogen werden können. Ich muss auch den Satz zurückweisen, der dort gefallen ist, das könne man wohl nicht, denn die Kantone wollten ja sicher sein, dass sie das Geld zurückerhielten. Wenn wir ab 2018 dann auch Gelder zur Verfügung haben, wenn wir die Frist erstrecken, kann man den Kantonen diesbezüglich sicher auch etwas anbieten, ebenfalls den Privaten.

Ich werde den Antrag Burkhalter unterstützen. Er ist natürlich mit dem Antrag der Mehrheit kompatibel, aber eigentlich auch mit jenem der Minderheit. Ich bin auch dezidiert der Meinung, dass man einen Finanzierungsmechanismus finden und bereits früher mit den Investitionen beginnen kann - auch bei der Ausgangslage, die wir geschildert haben. Wenn Sie als Unternehmer in der Wirtschaft ab 2018, 2019 oder 2020 - lassen wir das einmal dahingestellt - 500 Millionen Franken Einnahmen pro Jahr haben, indem die Rückzahlungsfristen gestreckt werden, können Sie auch zur Bank, zu privaten Unternehmen und zum Bund gehen. Dann haben Sie die Möglichkeit, das Geld früher abzurufen, indem Sie es mit irgendeiner Forfaitierung - so sagt man, glaube ich, diesem System - auslösen. Dadurch kann man diese ganze Geschichte dann eben finanzieren; natürlich mit einer Diskontierung, dies ist einzugestehen. Es geht hier nicht darum, dass man schon alle Details festlegt. Ich sage nur Folgendes: Wenn man ab 2018 mit festen Einnahmen bzw. festen Forderungen rechnen kann, ist es möglich, dass man eine Art Abtretung zugunsten der Kantone, eines Bankenkonsortiums oder wer das dann auch immer ist macht. Wir müssen diese Möglichkeit ausloten, bevor wir mit neuen Finanzierungen, neuen Einnahmen und neuen Steuern daherkommen. [PAGE 443]

Ich bin auch felsenfest überzeugt, dass Sie bei Annahme des Minderheitsantrages einen Zeitgewinn erzielen können. Der Minderheitsantrag will nur - das ist zuzugeben - eine sofortige Finanzierung für die erste Etappe sicherstellen. Darum ist in der nächsten Vorlage, 2010, eine Finanzierung nach dem bisherigen System der Finanzierung des FinöV-Fonds zu beantragen, also gemäss der Motion Pfisterer, ohne Verfassungs- oder Gesetzesänderungen, sondern über die blosse Verlängerung der Rückzahlungsfrist und ohne Zusatzbelastung des Bundeshaushaltes. Das ist eigentlich identisch mit der Motion Pfisterer.

Ich sage Ihnen Folgendes: Wenn Sie das heute so beschliessen, kommen Sie auch politisch relativ gut über die Runden. Herr Bundesrat, Sie haben ja gesagt, es sei wohl besser, wenn wir mit der Vorlage auf 2011 gingen: Es wird dann schwierig werden, das 2010 mit den Varianten für eine neue Finanzierung gemäss Mehrheit politisch durchzubringen und diese Vorlage, die jetzt vor uns liegt, auch in Kraft zu setzen. Wenn Sie die Fassung der Mehrheit analysieren, dann sehen Sie, dass wir bei den meisten dieser Finanzierungsvarianten eine Verfassungsvorlage brauchen. Das wird mit einer relativ grossen politischen Auseinandersetzung einhergehen. Wir brauchen eine andere Verfassungsgrundlage für die Erhöhung der LSVA - das ist Artikel 85 und Artikel 196 Ziffer 2 der Bundesverfassung -, für eine andere Verwendung der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung, für eine andere Verwendung der Nationalstrassenabgabe gemäss Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfassung, und eine CO2-Steuer auf Treibstoffen mit Heizzweckbindung werden Sie wohl auch nicht ohne Verfassungsgrundlage errichten können.

Ich fasse zusammen: Es wird wohl möglich sein, Gesetzesänderungen zu machen, aber in der Regel werden Sie für die Finanzierung der Vorhaben gemäss Mehrheit Verfassungsänderungen brauchen. Und da frage ich Sie: Glauben Sie wirklich, dass Sie das politisch bis 2010 mit einer neuen Vorlage auf die Bahn kriegen, dass Sie die Kurve kriegen mit Verfassungsänderungen und Gesetzesänderungen? Ich muss Ihnen ehrlich sagen, das glaube ich nicht! Und wenn Sie das nicht hinkriegen, dann werden Sie auch Mühe haben, diese Vorlage, die vor uns liegt, 2009 in Kraft zu setzen. Ich muss Sie daran erinnern: Wenn Sie das 2009 nicht schaffen, dann können Sie auch mit den bewilligten Krediten gemäss Artikel 4 nichts anfangen; die ganze Sache wird dann auch diesbezüglich blockiert. Und da schaden Sie dem öffentlichen Verkehr, Sie schaden den Kantonen, und Sie schaden dem Klimaschutz.

Das sind meine Bedenken, und ich möchte Sie doch noch einmal auffordern, zu schauen, was die Motion Pfisterer wollte, wie die Debatte um die Motion Pfisterer gelaufen ist, was wir damals einstimmig beschlossen haben, wie wir Beifall geklatscht haben ob dieser Finanzierungsmethode. Ich möchte Sie einladen: Wenn Sie der Minderheit zuzustimmen - dies wird für diese Vorlage einfacher sein -, bekommen wir vor allem in nächster Zeit die Chance vorwärtszumachen.