Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-05
Wortprotokoll
Wir haben gestern dem Bundesrat einen Prüfungsauftrag für die nächste Botschaft auf den Weg gegeben, und heute geht es um die Finanzierung. Wenn man den Schätzungen traut, die in der Kommission ins Spiel gebracht wurden, geht es um eine Grössenordnung von 10 Milliarden Franken, also sicher um einen zweistelligen Milliardenbetrag. Herr Büttiker spricht von 12 Milliarden Franken; der Prüfungsauftrag wird sicher in dieser Grössenordnung liegen.
Der Zufall wollte es, dass uns an einer Kommissionssitzung, an der wir uns gerade mit diesen Finanzierungsfragen auseinandersetzten, die Medienmitteilung erreichte, dass die UBS am selben Tag 17 Milliarden Franken abgeschrieben hat. Die UBS hat also genau an jenem Datum, an dem wir über Bauprojekte für die nächsten zwanzig, dreissig Jahre gesprochen haben, an einem einzigen Tag einen höheren Betrag abgeschrieben. Ich will damit den Betrag nicht relativieren, aber aufzeigen, dass wir uns auch mit den volkswirtschaftlichen Wirkungen von solchen Investitionen auseinandersetzen sollten. In der Botschaft zu ZEB 1 ist auf den Seiten 7730f. dargestellt, welche volkswirtschaftlichen Vorteile ZEB 1 haben wird, und ich kann mir vorstellen, dass ZEB 2 nicht völlig anders geartet sein wird. Wesentliche Vorteile sind eben kürzere Reisezeiten oder auch Staukosten, die verhindert werden können.
Es ist daher richtig, dass man sich im Sinne eines Prüfungsauftrages, der sehr oft auch volkswirtschaftliche Aspekte abdecken sollte, auch mit Finanzierungsfragen auseinandersetzt und diesen Projekten kongruent die entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten gegenüberstellt. In der Kommission wurden Themen wie die Erhöhung der Mineralölsteuer, eine Teilzweckbindung der CO2-Lenkungsabgabe, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, eine Umwidmung der Kantonsanteile der LSVA oder der Automobilsteuer diskutiert. Es ist klar, dass dies alles politisch nicht ganz einfache Themen sind, und es ist richtig, dass solche Lösungen zuerst verfassungsmässig abgestützt sein müssen.
Es gab aber auch Hinweise auf weniger klassische Modelle als die Verzinsungsfrage. Ich habe beim Eintreten dargelegt, dass 4,5 Prozent sicher massiv zu hoch sind; da würde es Private geben, die bei einer Rückzahlungsmöglichkeit günstiger finanzieren würden - und wir wissen, dass 1 Prozent rund 100 Millionen Franken pro Jahr ausmacht. Oder es ist an "Public Private Partnership"-Modelle zu denken, diese wurden auch angesprochen, und das sind ja auch Möglichkeiten, die ernsthaft zu prüfen wären.
Der Minderheitsantrag Büttiker verlangt auf der einen Seite die Prüfung, Prüfung, Prüfung dieser Projekte, sagt aber auf der anderen Seite: Finanzierung Nein, Nein, Nein. Wir sollten eigentlich auch den Antrag Fetz vor allem im Zusammenhang mit der Botschaft zu ZEB 2 in Betracht ziehen. Als Kantonsvertreter, ich vertrete hier den Kanton Luzern, muss ich Ihnen sagen, dass mir nach der heutigen Debatte beispielsweise eine Aussage, wonach der Zimmerbergtunnel und der Ausbau am Rotsee erst nach 2028 überhaupt eine Realisierungschance haben - und dies erst noch in Konkurrenz mit anderen für die Kantone wichtigen Projekten -, nicht genügen würde. Ich muss sagen, da wäre ich von der Diskussion hier und heute enttäuscht.
Der FinöV-Fonds sieht ja vor, dass die Rückzahlung bis Ende 2027 geregelt ist, und er ermöglicht auch Finanzierungen von 17 Milliarden Franken im Zeitraum von 2020 bis 2030. Wenn man das sieht und vorzeitig etwas realisieren will, ist es offensichtlich, dass diesem FinöV-Fonds zusätzliche Mittel zugeführt werden müssen - wenn die Prüfung dieser Projekte auch volkswirtschaftlich ein positives Resultat ergibt. Es gibt einerseits die klassischen Instrumente, die aufgeführt wurden. Mir scheint, es gibt andererseits aber vor allem auch das Element der Vorfinanzierung durch die Kantone; wir haben es beim Eintreten erwähnt, und es ist jetzt auch im Antrag Fetz wieder aufgenommen worden. Die Vorfinanzierung durch die Kantone ist ja bei ZEB 1 vorgesehen. Mir scheint es normal, dass die Vorfinanzierung durch die Kantone dann auch bei ZEB 2 ermöglicht wird. Ich sehe aber eine zusätzliche Möglichkeit: Das wären dann eben eigentliche Investitionsbeiträge der Kantone. Das würde bedeuten, dass ein Kanton, der sagt, es sei für ihn eben auch aus volkswirtschaftlichen Gründen wirklich sehr wichtig, dass ein Projekt nicht erst im Jahr 2030 oder später realisiert wird, sich bereiterklären müsste, selber Geld in die Finger zu nehmen, um die Finanzierung vor 2030 zu erreichen.
Den Minderheitsantrag Büttiker betrachte ich eigentlich als finanzpolitischen oder vielleicht auch demokratischen Warnschuss, weil er darauf hinweist - wir können das dann noch lange in einer Botschaft abbilden -, dass es am Schluss eine Mehrheit der Bevölkerung braucht. Aber ich denke, dass wir gerade solche Fragen dann anhand der konkreten Botschaft diskutieren sollten. Der Minderheitsantrag Büttiker erzeugt damit eigentlich schon eine Wirkung auf die Botschaft, er weist auf die politische Problematik hin. Ich denke aber auch, der Warnschuss erzielt eine Wirkung, selbst wenn wir den Antrag ablehnen. Der Bundesrat wird sensibilisiert sein, diesen Fragen die notwendige Priorität beizumessen.
Verfassungsmässige Probleme sehe ich nicht. Wenn eine ausgewogene Botschaft auf den Tisch kommt, von der verschiedene Regionen profitieren und hinter der die Kantone stehen, dann könnte man - davon bin ich überzeugt - eine Verfassungsabstimmung gewinnen. Ich teile aber die Auffassung von Kollege Büttiker; ich bin auch der Meinung, dass in erster Priorität bei der Finanzierungsfrage eben Fragen wie Rückzahlungsfrist, Vorfinanzierung, Investitionsbeiträge der Kantone und eine tiefere Verzinsung als zu 4,5 Prozent geprüft werden sollten. In zweiter Priorität - auch das hat Platz in dieser Botschaft - kommen die Fragen der klassischen Instrumente, und vielleicht enden wir am Schluss bei einer Kombination von Möglichkeiten. Mir ist wichtig, dass es eine Kongruenz zwischen dem Prüfungsauftrag und den Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Wir müssen sicher am Schluss auch darauf achten, dass wir keinen Konflikt bekommen mit den Vorstellungen der Finanzkontrolle, die in der Kommission auch besprochen wurden, und mit der Schuldenbremse, die wir auch beachten müssen.
Was will ich als Kantonsvertreter? Ich möchte, dass diese Projekte ernsthaft geprüft werden und allenfalls, so, wie der Prüfauftrag gestaltet ist, eben auch gemäss den Prioritäten behandelt werden, nach den Kriterien "Volksabstimmung" und "gesamthaft vordringlich" - das haben wir so beschlossen. Ich möchte weiter, dass man die zeitliche Realisierbarkeit dieser Projekte in der Botschaft aufzeigt. Dann möchte ich als Kantonsvertreter wissen, was ich tun kann, damit ein Projekt, das für meinen Kanton besonders wichtig ist, zeitlich vorgezogen wird.
Wenn ich den Minderheitsantrag genau anschaue, dann muss ich sagen, dass wir diesem Wortlaut unmöglich zustimmen können. Er verlangt ja in Absatz 5, dass die Finanzierung ohne Gesetzesänderung erfolgen soll. Wenn ich jetzt also an Modelle, über die heute gesprochen wurde, etwa an Public Private Partnership, an den Antrag Fetz oder an den Antrag Burkhalter denke, dann muss ich sagen, dass wir solche Modelle ohne eine Gesetzesänderung sicher nicht werden einführen können. Absatz 5 Buchstabe b lautet: "Die Liquidität darf nur durch Verlängerung der Rückzahlungsfrist bereitgestellt werden." Da muss ich sagen, dass das für mich eine Möglichkeit ist, aber es ist nicht die einzige Möglichkeit, wie die Liquidität zur Verfügung gestellt werden kann.
Diese Diskussion zeigt eben, dass der Antrag der Mehrheit allen anderen Anträgen, die hier gestellt wurden, überlegen ist, und deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.