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Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-05

Wortprotokoll

Leuzinger-Naef Susanne, Vizepräsidentin des Bundesgerichtes: Es ist mir eine Ehre, in Ihrem Rat die Geschäftsberichte der eidgenössischen Gerichte darzulegen. Ich tue dies anstelle des Bundesgerichtspräsidenten, der für das Bundesgericht an der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte teilnimmt. Herr Ständerat Stadler hat Ihnen für die Kommission Bericht erstattet. Seine Ausführungen sind umfassend, und ich pflichte ihnen vollumfänglich bei. Ich nehme gern vom Antrag der Kommission Kenntnis, die Geschäftsberichte zu genehmigen.

Das Jahr 2007 war für das Bundesgericht wie auch für die beiden erstinstanzlichen Gerichte, das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht, ein besonderes Jahr. Denn auf den 1. Januar 2007 ist die Justizreform nunmehr vollumfänglich in Kraft getreten. Die Tätigkeit aller drei Gerichte war geprägt von der Anpassung an die neuen Organisations- und Verfahrensbestimmungen. In diesem ersten Jahr ist dies in den verschiedenen Bereichen in unterschiedlichem Ausmass gelungen. Es liegt noch Arbeit vor uns.

Die Fusion des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes ist erfreulich gut gelungen. Sie wird gelebt, und sie wird kaum mehr ein Thema sein, wenn der noch bevorstehende Ressourcenausgleich zwischen Lausanne und Luzern einmal abgeschlossen ist. Die Umstellung auf das neue Verfahrensrecht war aufwendig. Dessen Anwendung ist inzwischen aber selbstverständlich geworden. Soweit heute beurteilbar - das ist keine abschliessende Beurteilung -, hat sich leider keine wesentliche Entlastung eingestellt. Die 39 bzw. seit dem 1. Oktober des letzten Jahres 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter hatten im letzten Jahr jedenfalls nicht mehr Zeit für die Bearbeitung der Grundsatzfälle als in früheren Jahren. Wir hoffen, dass sich dies in den kommenden Jahren noch ändern wird.

Das Bundesstrafgericht befand sich im vierten Jahr seiner Tätigkeit und somit bereits in der Konsolidierungsphase. Allerdings wurde ihm neu die Zuständigkeit für internationale Rechtshilfe übertragen. Die damit verbundene Erweiterung der Ressourcen macht es für das kleinste der drei eidgenössischen Gerichte leichter, den Erfordernissen der Dreisprachigkeit zeitgerecht zu genügen. Des Weiteren hat es die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft neu organisiert.

Für das Bundesverwaltungsgericht war das vergangene Jahr das erste Jahr seiner Tätigkeit überhaupt. Das Gericht musste eine grosse Zahl von Beschwerdefällen, die am Ende des Vorjahres bei den Vorgängerinstanzen noch hängig waren, übernehmen und in der neuen Organisation zum Teil mit neuen Richterinnen und Richtern und Mitarbeitenden erledigen. Im Laufe des Jahres konnte zwar die Anzahl der erledigten Fälle gesteigert werden, aber die Zahl der hängigen Fälle ist noch zu hoch. Deswegen sind bereits zusätzliche Richterstellen bewilligt worden. Nach Auffassung des Bundesgerichtes müssen in der kommenden Zeit, also bevor eine weitere personelle Aufstockung ins Auge gefasst wird, die Organisation und die Abläufe überprüft und optimiert werden.

Dem Bundesgericht und den erstinstanzlichen Gerichten ist gemeinsam, dass sie ihre Tätigkeit nicht an einem einzigen Ort, in einem einzigen Gerichtsgebäude, ausüben. Wie sich im vergangenen Jahr gezeigt hat, bringt dies für alle Gerichte spezifische Belastungen mit sich. Die historisch begründete Situation am Bundesgericht mit dem Sitz in Lausanne und dem Standort Luzern verursacht einen gewissen Mehraufwand, der aber, wie es sich im ersten Jahr des fusionierten Gerichtes gezeigt hat, bewältigt werden kann. Beim Bundesstrafgericht, das derzeit in zwei Gebäuden in Bellinzona tätig ist, hat sich dieser Umstand ungünstig auf die Arbeitsabläufe und die Organisation des Gerichtsbetriebs ausgewirkt. Es ist deshalb zu bedauern, dass das Gerichtsgebäude in Bellinzona erst 2012 bezugsbereit sein wird. Beim Bundesverwaltungsgericht haben wir wiederum eine andere Situation: Es ist derzeit in zwei Gebäuden in der Stadt Bern und in Zollikofen angesiedelt und wird 2012 in ein eigenes Gerichtsgebäude in St. Gallen umziehen. Offenbar führt die Aussicht auf den Umzug schon heute zu einer überdurchschnittlichen Personalfluktuation, was die nötige Konsolidierung des Gerichtes erschwert.

Noch ein Wort zur Aufsicht: Das Bundesgericht nimmt seit Anfang letzten Jahres die Aufsicht über die beiden erstinstanzlichen Gerichte wahr, während die Oberaufsicht über alle drei Gerichte durch das Parlament ausgeübt wird. In Absprache mit den beiden erstinstanzlichen Gerichten wurde letztes Jahr das Aufsichtskonzept entwickelt und umgesetzt. Weil sich die erstinstanzlichen Gerichte die Aufsicht durch das Bundesgericht nicht gewünscht hatten und sich auch die parlamentarischen Kommissionen daran gewöhnen müssen, dass aufgrund der gesetzlichen Konzeption nun das Bundesgericht erster Ansprechpartner ist, verlief das vergangene Jahr in dieser Hinsicht nicht ganz reibungslos. Nach Ansicht aller beteiligten Gerichte hat sich die Situation aber in letzter Zeit verbessert.

Auch in der Frage der gemeinsamen Informatik sind wir einen Schritt weitergekommen. Es wurde in einem Gutachten bestätigt, dass die bundesgerichtliche Informatik zweckmässig, wirtschaftlich und technologisch zukunftsgerichtet ist. In einem zweiten Gutachten wurde für eine gemeinsame Informatiklösung des Bundesgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes ein Synergiegewinn von 1,8 Millionen Franken errechnet. Nachdem die Finanz- und die Geschäftsprüfungskommissionen entschieden haben, dass die Frage der gemeinsamen Informatik im Belieben der beiden Gerichte steht, wartet das Bundesgericht mit Interesse darauf, wie sich das Bundesverwaltungsgericht dazu stellt. Das Bundesgericht ist für eine Weiterführung bereit.

Ich komme nun zum Schluss und möchte zusammenfassend feststellen, dass die totalrevidierte Bundesrechtspflege trotz Anfangsschwierigkeiten recht gut gestartet ist und dass die Justiz des Bundes auch im letzten Jahr gut funktioniert hat. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und für das Vertrauen und den Respekt, den Sie der Justiz entgegenbringen.

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Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

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Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes im Jahre 2007

Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral en 2007

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Detailberatung - Discussion par article

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Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

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Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

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Angenommen - Adopté

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Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes wird keine Gesamtabstimmung durchgeführt.