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Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-10

Wortprotokoll

In den vergangenen Sessionen haben wir in diesem Rat des Öfteren von der Vermeidung von CO2-Emissionen, von Energiesparen und von Energieeffizienz gesprochen. Inzwischen ist allgemein bekannt, dass das grösste Reduktionspotenzial im Gebäudebereich und dabei ganz spezifisch bei den Altbauten liegt. Da wir ohne Zusatzaktivitäten die erwarteten Klimaziele des Bundes kaum erreichen werden, sind wir gefordert, effektiv wirksame Massnahmen zu ergreifen und den Schwerpunkt auf erkannte grosse Potenziale zu legen.

Weil ein grosser Anteil der heute verbrauchten Energie für den Bau und Betrieb des Gebäudeparks Schweiz eingesetzt wird, muss die Energieeffizienz im Bauwesen mit höchster Priorität gefördert werden. Investitionen in diesem Bereich sind volkswirtschaftlich sinnvoll, denn sie werden im Inland beschäftigungswirksam und werden den Steuerertrag von innovativen Unternehmungen steigern. Dafür, dass sie sich auch betriebswirtschaftlich, das heisst für den Hauseigentümer, lohnen, können wir die Voraussetzungen mit der vorliegenden Motion schaffen.

Die heutige steuerrechtliche Situation, welche gerade bei vernachlässigten, besonders sanierungswürdigen Bauten die Abzugsmöglichkeiten einschränkt, bedeutet für den privaten Hausbesitzer eine veritable Sanierungsbremse und trägt dazu bei, dass genau bei diesen Liegenschaften, die rasch saniert werden sollten, nichts passiert. Mit der Abschaffung der Dumont-Praxis, die bekanntlich vor der Tür steht, ist dieses Problem dann mehr oder weniger gelöst.

Das nächste Thema, das wir mit der Annahme der Motion Müller Philipp angehen, ist die Sicherstellung, dass Investitionen, die dem Energiesparen dienen, bei den kantonalen wie bei den Bundessteuern zu 100 Prozent von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können. Das ist sinnvoll, da damit die komplizierten Abgrenzungsfragen - jetzt bin ich wieder bei meiner Motion 08.3137 der letzten Woche - entfallen. Jetzt ist es doch so, dass die Abzüge beim Bund und den Kantonen unterschiedlich sind und zudem zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Kosten unterschieden werden muss. Das macht keinen Sinn. Der Bundesrat schreibt in der Antwort zur Motion Müller Philipp, die Umsetzung dieser Forderungen hätte bei der direkten Bundessteuer Mindererträge von etlichen Milliarden Franken zur Folge. Ich glaube, das stimmt bei der Motion Müller Philipp nicht, da käme Geld in wesentlichem Ausmass wieder zurück.

Und noch eine weitere Bemerkung: Im Aktionsplan Energieeffizienz des Bundesamtes für Energie - der Berichterstatter hat darauf hingewiesen - sind fünf von fünfzehn Massnahmen dem Gebäudebereich gewidmet. Die fünfte Massnahme spricht von den in der Motion erwähnten rechtlichen Hemmnissen und steuerlichen Anreizen. Damit ist meines Erachtens die Begründung des Bundesrates, mit welcher er die Motion ablehnt, überholt.

Mit der Annahme dieser Motion setzen wir ein Zeichen. Auch wenn vielleicht geringe Steuerausfälle zu befürchten sind, ist es uns ernst mit der Einsparung von Energie, welche wir mit hoher Priorität vorantreiben müssen. Ich darf noch darauf hinweisen, dass der Nationalrat diese Motion mit 132 zu 37 Stimmen angenommen hat.

Ich bitte Sie, meinem Antrag auf Annahme der Motion zuzustimmen.