Lexipedia

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Die GPK hat sich an ihrer Sitzung vom 17. November dieses Jahres mit der Rechnung und dem Geschäftsbericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) für das Geschäftsjahr 1999/2000 befasst. Dabei haben wir uns ausführlich mit Direktor Lucien Erard über die Eigenheiten dieses Regiebetriebes unterhalten.

Die relevanten Kennzahlen für das Berichtsjahr sind günstig; der Reinertrag liegt bei 245,3 Millionen Franken; er liegt 63,7 Millionen Franken über dem Budget. Der Nettoaufwand von 30,9 Millionen Franken ist 3,9 Millionen Franken tiefer als budgetiert. 90 Prozent des Reinertrages oder über 220 Millionen Franken gehen an den Bund zuhanden von AHV und IV und 10 Prozent, der so genannte Alkoholzehntel, werden zweckgebunden an die Kantone verteilt zur Bekämpfung von Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen.

Die hohen, aber rechnerisch positiven Abweichungen zu Budget und Vorjahresrechnung finden ihre Begründung im neuen Steuersystem, das importierte und einheimische Spirituosen gleich hoch und nach der gleichen Bemessungsgrundlage besteuert. Am Markt hat dies zur Folge, dass ausländische Markenspirituosen zu tieferen Preisen angeboten werden können, was mindestens kurzfristig einen höheren Konsum bewirkt hat. Der Anstieg der importierten Mengen ist markant. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Dabei gilt es zu beachten, dass wegen der neuen Bemessungsgrundlage und dem Einheitssteuersatz die Spirituosen nun eben in der Regel in Detailaufmachung, also in Originalflaschen, und nicht mehr hochgradig in Fässern zur lokalen Aufbereitung importiert werden. Zudem fand zuvor eine Bereinigung der Lager statt. Das erklärt den erhöhten Import.

Die Exporte, namentlich von Likören und Aperitifs, nahmen aus denselben Gründen im Gegenzug um 65 Prozent ab. Handel und Produktion dieser Sparte wurden also ziemlich aufgemischt. Die Besteuerung der Landwirte und der Kleinproduzenten mit ihren Freigrenzen für den Eigenbedarf verursacht sowohl in der Verwaltung als auch bei den gut 160 000 Betroffenen einen administrativen Aufwand beim Einteilungs- und Abrechnungsverfahren. Dieser ist zu vereinfachen. Es ist bei der EAV vorgesehen, diese Abläufe weitgehend zu automatisieren, Synergien mit dem Bundesamt für Landwirtschaft zu nutzen. So kann beispielsweise der elektronische Zugriff auf die dort erfassten Betriebsdaten der Landwirte sichergestellt werden. Im Rahmen der Neukonzeption des Brennereiwesens in der EAV soll auch die Zuteilung der steuerfreien Eigenbedarfsmengen vereinfacht werden.

Im Rechts- und Kontrollwesen haben die Pendenzen bei den Straffällen und Beschwerden eine abnehmende Tendenz.[PAGE 783] Eine gewisse Aktualität betraf die Frage, ob und in welchen Fällen die Modedrinks, die Alcopops, dem Alkoholgesetz unterstehen.

Den schädlichen Wirkungen des Alkoholmissbrauches soll Rechnung getragen werden; so will es die Bundesverfassung. Den staatlichen Steuerungsmassnahmen wird denn auch eine wirksame Funktion attestiert. Dennoch üben wir uns dabei quasi im Spagat. Mit den schönen Reinerträgen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung speisen wir die AHV/IV und versuchen, den Alkoholmissbrauch zu bekämpfen. Dabei unterstehen die schweizerischen Nationalgetränke Bier und Wein nicht dem Alkoholgesetz, obschon deren Anteil am gesamten Alkoholkonsum auf über 80 Prozent gestiegen ist. Ich sage das nicht, weil ich meine, dass wir dies ändern sollten. Ich erwähne es deshalb, weil sich der real existierende Alkoholmissbrauch nicht mehr am Obstler oder am "Härdöpfelschnaps" orientiert. Der umfassenden Prävention von Missbrauch und Sucht ist deshalb gerade im Hinblick auf die heutigen Trinkgewohnheiten und die günstigeren Importspirituosen erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Ich sage das ausdrücklich im Namen der Kommission. Dem massvollen Genuss von Gersten- und Rebensaft tut dies keinen Abbruch.

Im Namen der einstimmigen GPK beantrage ich Ihnen, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der Rechnung und des Geschäftsberichtes der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1999/2000 zuzustimmen.