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Kunz Josef · Nationalrat · 2009-03-19

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-19

Wortprotokoll

Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen, die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages abzulehnen. Die Minderheit ist klar der Meinung, dass die gesetzlichen Regelungen, vor allem die neue Strafprozessordnung, den Kantonen die Möglichkeit geben, eine Behörde oder einen Tieranwalt vorzusehen, welcher bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz das Interesse des Tieres in Strafverfahren wahrnehmen kann.

Die Minderheit ist klar der Meinung, dass die Rechtsstellung des Tieres mit den bestehenden Bestimmungen geregelt ist. Die Kantone zu verpflichten, Tieranwälte einzusetzen, wie es die Kommissionsmehrheit mit einem Gegenvorschlag will, erachten wir als unverhältnismässig. Vielmehr sind wir für die konsequente Anwendung des Tierschutzgesetzes, vor allem auch im Heimtierbereich, wo offenbar im Vollzug einige Probleme bestehen. Mit seriöser Aufklärung der Tierhalterinnen und Tierhalter ist dem Anliegen des Tierschutzes weit mehr gedient als mit einer unnötigen Aufblähung des Staatsapparates, in diesem Fall mit der schwer umsetzbaren obligatorischen Einsetzung von Tieranwälten.

Aus all den erwähnten Gründen empfehle ich Ihnen namens der Minderheit, die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfes abzulehnen und der Minderheit zu folgen. Die Minderheit unterlag in der Kommission nur sehr knapp, nämlich mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung. Folgen Sie also der Minderheit.