Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-19
Wortprotokoll
Wer die Hausarztmedizin stärken will, muss das Anliegen dieses Postulates unterstützen. Die Wirtschaftlichkeitskontrollen der Hausarztpraxen sollen auf eine fachlich angemessene Basis gestellt werden.
Sie wissen: Die medizinischen Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich erbracht werden. Das verlangt das Krankenversicherungsgesetz; es verlangt dazu eine Wirtschaftlichkeitskontrolle. Diese erfolgt heute durch die Santésuisse. Dabei macht diese unter dem Titel der Wirtschaftlichkeit einen Durchschnittskostenvergleich. Durchschnittskosten haben aber nichts mit wirklichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu tun. Bei einem Arzt kann auch etwas, was kostenmässig nicht auffällt, durchaus unwirtschaftlich oder therapeutisch nicht zweckmässig sein, so, wie bei Ärzten, bei denen die Kosten über dem Durchschnitt liegen, Leistungen unabdingbar, notwendig und klar wirtschaftlich sein können. Die ärztliche Behandlung hat sich eben nach dem Krankheitszustand der Patientinnen und Patienten zu richten. Die Kosten einer Arztpraxis sind abhängig davon, ob in einer Praxis mehr junge, im Grossen und Ganzen gesunde Patientinnen und Patienten oder mehr polymorbide, ältere oder chronischkranke Patientinnen und Patienten behandelt werden. Die Kosten hängen also direkt von der Morbidität des Patientenkollektivs ab.
Das derzeitige Wirtschaftlichkeitsverfahren der Santésuisse berücksichtigt diese Faktoren aber nicht. Auch die gesetzlichen Regelungen verpflichten sie leider nicht dazu, dies zu tun. Das hat nachweislich zur Folge, dass Behandlungen von teuren Patientinnen und Patienten vom Arzt aus Furcht vor Kostenüberschreitungen abgelehnt werden oder dass teure Patientinnen und Patienten möglichst an Spezialisten weitergewiesen werden, an Ambulatorien oder zur stationären Behandlung in Spitälern - was dann erheblich teurer kommt. Das ist für diese Patientinnen und Patienten nicht sinnvoll und, wie gesagt, auch gesundheitspolitisch nicht wirtschaftlich. Im Gegenteil: Damit werden die Gesundheitskosten einfach verschoben, was letztendlich zu weiteren Kostensteigerungen führen kann.
Ein weiteres Resultat dieser zu wenig qualifizierten Wirtschaftlichkeitsprüfung von Arztpraxen ist, dass Ärzte derart unter Druck kommen, dass es - ich zitiere hier eine Aussage eines professionellen Mediziners - in der medizinischen Grundversorgung zu "versteckten Rationierungen", dem Vorenthalten von medizinisch notwendigen Leistungen, kommt. All das wollen wir doch alle verhindern - im Interesse der Patienten, weil ein solches Verhalten zu zusätzlichen Kostensteigerungen führt und weil die oft unerfreulichen Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen bei [PAGE 530] Jungärztinnen und -ärzten nicht unbedingt Lust auslösen, eine Hausarztpraxis zu übernehmen. Sie alle kennen die Gefahr eines Hausärztemangels.
Es braucht also dringend ein fachlich präzisiertes Wirtschaftlichkeitsverfahren. Dieses muss paritätisch ausgestaltet werden. Es muss die Zusammensetzung der Patienten hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes, das Tätigkeitsprofil des Leistungserbringers und die Gesamtkosten der Behandlungsfälle berücksichtigen.
Nach der Ablehnung dieses Postulates durch den Bundesrat haben - im Sinne der Überparteilichkeit - Frau Meyer Thérèse, Herr Cassis und ich je eine parlamentarische Initiative mit genau dieser Zielrichtung eingereicht. Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates und des Ständerates kamen beide mit klarem Mehr zum Schluss, es bestehe Handlungsbedarf. Im Interesse der Patienten habe sich die Wirtschaftlichkeitskontrolle nicht nur an den Kosten, sondern, wie es das Gesetz will, an der Trias WZW, also an den Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit, zu orientieren. In diesem Sinn kann ich Ihnen mitteilen, dass das Postulat gegen den Willen des Bundesrates nun eigentlich doch auf der politischen Arbeitsagenda steht und dass in dieser Hinsicht Besserung und vernünftige Regelungen versprochen werden können. Das freut mich, es ist im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch im Interesse der Leistungserbringer und im Interesse von uns allen.
Deshalb kann ich sagen: Ziel erreicht! Das Postulat kann ich in Ruhe zurückziehen.