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Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-19

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten, und zwar aus den folgenden fünf Gründen:

1. Bei der Einführung der CO2-Abgabe vor fast zwei Jahren wurde den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, die CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen sei kostenneutral und werde vollumfänglich dem Volk zurückerstattet. Nun soll ein Drittel der Abgabe, bis zu 200 Millionen Franken pro Jahr, zweckgebunden für bauliche Massnahmen verwendet werden. Mit dieser Teilzweckbindung der CO2-Abgabe bricht das Parlament das Versprechen der Kostenneutralität bereits nach kurzer Zeit, und dies, obwohl materiell gar nichts geändert hat. Geändert haben weder die CO2-Problematik noch die Zielsetzung der CO2-Abgabe, d. h., die Kyoto-Ziele besser zu erreichen, Heizöl einzusparen und durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Man hat nur eine zusätzliche Einnahmequelle generiert, um auf bequeme Art und Weise ein neues Förderprogramm zu finanzieren. Offensichtlich nehmen der Bundesrat und leider auch die Kommissionsmehrheit die eigenen Versprechungen gegenüber dem Volk nicht sehr ernst.

2. Mit der Teilzweckbindung wird die heutige Lenkungsabgabe ganz klar zu einer neuen Steuer. Indem man die Abgabe dem Volk nicht mehr vollumfänglich vergütet, werden den Bürgerinnen und Bürgern bis zu 200 Millionen Franken zusätzliche Steuern abverlangt - 200 Millionen Franken, die der Bürger nicht mehr ausgeben kann, sondern die der Staat einzieht. In einer Zeit, in der man den Bürger entlasten und den Konsum ankurbeln sollte und in der man Konjunkturprogramme beschliesst, machen wir mit dieser neuen Steuer genau das Gegenteil.

3. Die Umwandlung der haushaltneutralen Lenkungsabgabe in eine neue Steuer ist auch rechtlich fragwürdig. Für eine solche neue Steuer fehlt unseres Erachtens die verfassungsmässige Grundlage. Dies haben übrigens auch die Kantone in der Vernehmlassung moniert. Offensichtlich war es auch der Kommission und der Verwaltung selber nicht ganz wohl. Sie haben deshalb ein umfangreiches, vermutlich auch teures, Rechtsgutachten bei einer Zürcher Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, um die Rechtmässigkeit dieser neuen Steuer zu rechtfertigen. Vermutlich liesse sich unschwer ein Gutachten bestellen, welches genau das Gegenteil beweisen würde.

4. Man will den Kantonen Geld für Gebäudesanierungen zur Verfügung stellen, welches diese so eigentlich gar nicht wollten. In der Vernehmlassung haben sich nämlich eine Mehrheit der Kantone und mehrere Konferenzen wie die Konferenz der Kantonsregierungen, die Finanzdirektorenkonferenz oder die Energie- und Baudirektorenkonferenz gegen eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ausgesprochen.

5. Bei all den staatlichen Förderprogrammen im Gebäudebereich besteht heute - das muss man leider feststellen - ein eigentlicher Wildwuchs: Man verwendet den Stromzuschlag von etwa 300 Millionen Franken, man hat den Klimarappen und das Programm Energie Schweiz. Letzten Dezember wurde das Budget für Förderprogramme der Kantone kurzfristig von 14 auf 100 Millionen Franken aufgestockt. Zusätzlich verfügen die Kantone teilweise über eigene Gebäudesanierungsprogramme.

Sodann wird in diesem Bereich auch im Rahmen der Konjunkturförderungsprogramme bereits einiges unternommen - und nun noch diese Teilzweckbindung! Und das alles ohne eine sichtbare Koordination und eine wirkungsvolle Erfolgskontrolle. All diese Förderprogramme benötigen zur Umsetzung einen wachsenden Beamtenapparat.

Schliesslich sind die staatlichen Förderprogramme grundsätzlich infrage zu stellen. In der heutigen Zeit der hohen Energiepreise lohnen sich energetische Gebäudesanierungen auch ohne diese staatliche Unterstützung. Alle diese Fördermassnahmen, welche wir nun laufend beschliessen, muss jemand bezahlen: Bezahlen müssen sie die Steuerzahler, die Bürgerinnen und Bürger und die privaten Haushalte.

Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten.