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Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Ich möchte mich vor allen Dingen zum Minderheitsantrag Leuenberger auf Nichteintreten äussern. Herr Leuenberger hat gesagt, dass wir seit Jahren die Stempelsteuerproblematik diskutieren würden, und obwohl nichts Neues unter der Sonne geschehen sei, kämen wir wieder mit einer Vorlage zur Reduktion und dann erst noch im dringlichen Verfahren. Dazu muss ich Herrn Leuenberger sagen, dass sehr wohl etwas Neues unter der Sonne geschehen ist: Im Frühling - oder spätestens im Frühsommer - nächsten Jahres wird in London ein neuer Börsenplatz entstehen, die Virt-x. Dieser neue Börsenplatz wird gleich effizient arbeiten wie heute unsere vorbildliche Schweizer Börse, die heute damit einen Wettbewerbsvorteil hat. Die Virt-x wird in Zukunft ganz klar über mehr Liquidität verfügen als in Zukunft unsere Börse. Die Liquidität ist aber für einen effizienten Handel ausserordentlich wichtig.

Ich möchte die Auswirkungen dieser neuen Börse am Beispiel der ausländischen Anlagefonds noch etwas erläutern: Wir haben heute nicht wenige ausländische Anlagefonds, die in der Schweiz verwaltet werden. Das heisst, die Vermittlung für Kauf und Verkauf von Titeln in diesen Fonds passiert in der Schweiz mit hiesigen Arbeitsplätzen. Diese Arbeitsplätze, Herr Leuenberger, tragen im Übrigen einiges zur Finanzierung der AHV bei. Da die Verwaltung der Anlagefonds in der Schweiz passiert, hat dies zur Folge, dass die Vermittlertätigkeit mit einer Stempelgebühr belastet ist, weil es sich eben um eine schweizerische Vermittlertätigkeit handelt. Diese Stempelsteuer wird selbstverständlich den Kunden belastet. Bei den Volumina, die hier zur Diskussion stehen, fällt das ins Gewicht. Wenn die Bewirtschaftung dieser ausländischen Anlagefonds in Zukunft in London passiert, dann entfällt diese Stempelsteuer. Wenn wir deshalb die Vermittlertätigkeit, die jetzt mit schweizerischen Arbeitsplätzen in unserem Land passiert, nicht von der Stempelsteuer entlasten, wird die Bewirtschaftung der Portefeuilles der ausländischen Fonds nach London verlegt. Damit sind sie von der Steuer befreit. Aber damit sind auch die Arbeitsplätze, die heute diese Bewirtschaftung erledigen, nicht mehr hier. Aus Konkurrenzgründen werden die schweizerischen Anlagefonds dann diesem Trend folgen müssen.

Wir können dieses Problem natürlich negieren und die Augen vor den Realitäten verschliessen. Aber wir werden die Stempelsteuereinnahmen über kurz oder lang verlieren. Deswegen ist der Minderheitsantrag Leuenberger auf Nichteintreten in keiner Art und Weise eine Wohltat für den Bundeshaushalt, ganz im Gegenteil. Wir werden diese Stempelsteuer ohnehin verlieren. Aber wenn wir sie jetzt freiwillig abschaffen und damit die Vermittlertätigkeit, die Bewirtschaftung in der Schweiz behalten, dann behalten wir die [PAGE 771] Arbeitsplätze, die AHV-Abgaben auf diesen Löhnen und das Know-how zur Bewirtschaftung von grossen Vermögen.

Darum geht es und um nichts anderes. Deshalb ist die Geschichte auch dringlich. Es ist wirklich dringlich, den Schaden für den Arbeitsplatz Schweiz zu vermeiden und damit einen noch grösseren Schaden zu verhindern als den, den wir durch die internationale Entwicklung, durch Virt-x, in der Bundeskasse erleiden. Das ist wirklich ein dringendes Anliegen, denn sobald diese Virt-x da ist, werden sich die Wertschriftenhändler organisieren und ihre Entscheide treffen.

Wenn ich gerade das Wort habe, so möchte ich als Kommissionsmitglied noch etwas zum Antrag Schweiger sagen: Der Antrag Schweiger übernimmt das Konzept, wie es uns vom Bundesrat unterbreitet worden ist. Es ist klar, dass mir dieser Antrag ausserordentlich sympathisch ist, habe ich mich doch in der Kommission bis zuletzt für dieses Konzept eingesetzt. Ich musste dann aber vor der überwältigenden Mehrheit der Kommission kapitulieren. Diese Mehrheit war offensichtlich nicht bereit, dem Gesamtpaket des Bundesrates die Dringlichkeit zuzugestehen.

Ich habe es vorhin ausgeführt: Die dringliche Inkraftsetzung ist angesichts dieser abwanderungsgefährdeten Geschäfte für unser Land wirklich sehr notwendig. Deshalb ist bei der Debatte und bei der Abstimmung nicht zu vergessen, dass wir eben im Dringlichkeitsverfahren sind. Das bedeutet, dass wir in beiden Räten ein qualifiziertes Mehr brauchen; nach der Debatte in der Kommission war es sehr fraglich, ob wir für das Gesamtpaket das qualifizierte Mehr für die Dringlichkeit erhalten würden. Weiter heisst ein dringliches Verfahren, dass eine Volksabstimmung für den Moment ausgesetzt wird, und deswegen war die Mehrheit der Kommission der Ansicht, man dürfe den Bogen nicht überspannen. Offensichtlich ist man der Meinung, das ursprüngliche Paket des Bundesrates überspanne den Bogen im Rahmen eines Dringlichkeitskonzeptes.

Jetzt muss ich natürlich schon sagen: Wir haben dieses neue Konzept innerhalb von wenigen Stunden beschlossen, und es ist wahrscheinlich für die übrigen Mitglieder des Rates relativ schwer, das nachzuvollziehen, weil es um eine komplizierte und komplexe Problematik geht. Ich bin auch der Meinung, dass das Paket, wie die Mehrheit der WAK es jetzt vorlegt, Unebenheiten, Unschönheiten und Ungleichbehandlungen enthält. Wenn man das Ganze ins ordentliche Recht überführt, muss man deshalb diese Fragen nochmals genau ansehen und - wenn immer möglich - im Sinne des ursprünglichen Konzeptes des Bundesrates lösen.

Aber nochmals: Um zu verhindern, dass das Dringlichkeitsverfahren scheitert und dass damit ein enormer Schaden für den Wirtschaftsplatz Schweiz entsteht, habe ich zum Schluss dem neu vorgelegten Konzept der WAK zugestimmt, das mich zwar keineswegs voll und ganz befriedigt, aber unter diesen Aspekten für den Moment vertretbar ist.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Eintreten.