Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-02
Wortprotokoll
Mit dem Jahresbericht gewähren Ihnen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) einen vertieften Einblick in ihre Tätigkeiten. Gleichzeitig geben sie Ihnen Rechenschaft über das vergangene Jahr.
Das Berichtsjahr 2008 war vom Ende 2007 erfolgten Legislaturwechsel geprägt. Dieser Legislaturwechsel führte zu einer beachtlichen Erneuerung bei der Besetzung beider GPK. In der GPK-SR nahmen sechs und in der GPK-NR dreizehn neue Mitglieder Einsitz. In der GPDel waren es sogar vier neue von insgesamt sechs Mitgliedern. Solche substanziellen Erneuerungen stellen die GPK vor grosse Herausforderungen, weil die Oberaufsichtstätigkeit der GPK andere Charakteristiken aufweist als die Tätigkeiten der Legislativkommissionen.
Die GPK haben 2008 zwei Untersuchungen mit der Veröffentlichung eines Berichtes abgeschlossen. Es handelt sich um den Bericht der GPK-SR zur humanitären Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit auf Sri Lanka nach dem Tsunami - Peter Briner wird hier im Detail orientieren - und um die Untersuchung der GPK-NR zu den [PAGE 12] Umständen der Ernennung von Roland Nef zum Chef der Armee. Ferner konnten die GPK im Berichtsjahr die Bewertung der Bilanz des Bundesrates zur Verwaltungsreform abschliessen. Sie gelangten zur Überzeugung, dass die Reform in der Bundesverwaltung zwar punktuelle Verbesserungen gebracht hat, jedoch keine umfassende und tiefgreifende Verwaltungsreform darstellt, wie sie vom Parlament erwartet und auch verlangt worden war.
Die GPK haben sich im Berichtsjahr auch mit grundsätzlichen Themen auseinandergesetzt, die nicht direkt in einem engen Zusammenhang mit einer konkreten Untersuchung standen. Im letzten Jahr hatte sich die erste Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes in zwei Aufsichtsentscheiden unter anderem zur Tragweite der Informationsrechte der GPK und der GPDel geäussert, obwohl das Parlamentsgesetz klar festhält, dass die GPK in strittigen Fällen abschliessend über die Tragweite ihrer Informationsrechte beschliessen. Nach der im November 2007 erfolgten Klarstellung durch die GPK-NR gab die Kommission zwei Rechtsgutachten in Auftrag, die abklären sollten, in welchem Verhältnis die Informationsrechte der GPK und der GPDel zum Untersuchungsgeheimnis im Strafrecht stehen und/oder ob bezüglich der Informationsrechte gesetzgeberischer Konkretisierungsbedarf besteht. Beide Gutachten bestätigten die Rechtsauffassung und Praxis der GPK und GPDel und erkannten diesbezüglich keinen Konkretisierungsbedarf. Insbesondere kann auch das Untersuchungsgeheimnis einem Informationsbegehren der GPK nicht entgegengehalten werden. Die beiden Experten kamen in den im Sommer 2008 veröffentlichten Gutachten aber auch zum Schluss, dass die GPK und die GPDel zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihren Rechten verpflichtet sind. Aus diesem Grund haben die GPK beschlossen, das Thema anlässlich ihres gemeinsamen Seminars, das im Januar 2009 bereits stattgefunden hat, weiter zu vertiefen.
Im Weiteren haben sich die GPK im Berichtsjahr auch mit dem Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates auseinandergesetzt und beschlossen, gestützt auf eine Anfrage der WAK-SR, die Fragestellung der parlamentarischen Oberaufsicht im Umfeld der Corporate Governance zu vertiefen. Denn die Kompetenzaufteilung zwischen Parlament, Bundesrat und Verwaltung ist eine ausserordentlich sensible und mit Blick auf eine effiziente Oberaufsicht auch anspruchsvolle Angelegenheit.
Abschliessend noch einige Zahlen, die veranschaulichen, wie intensiv, auch in zeitlicher Hinsicht, der Einsitz in den GPK ist: Während des Berichtjahres 2008 traten die GPK zu 20 Plenarsitzungen zusammen; davon entfielen allein 9 auf Sitzungen der GPK-SR als Plenarkommission. Insgesamt haben die Subkommissionen beider GPK 67 Sitzungen abgehalten; 11 Termine waren den Dienstbesuchen gewidmet. Die GPDel führte ihrerseits 14 Sitzungen durch. Insgesamt fanden also 101 Sitzungen statt. Nebst der ordentlichen Geschäftstätigkeit haben die GPK in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde 43 Aufsichtseingaben erhalten, wovon 23 erledigt werden konnten. Im gleichen Zeitraum haben die GPK 9 weitere Eingaben bearbeitet, die im Jahr 2007 eingegangen waren.
Abschliessend erlaube ich mir, im Namen der GPK-SR dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und den eidgenössischen Gerichten für die grosse Arbeit, die im vergangenen Jahr wiederum geleistet wurde, zu danken. Es ist mir aber auch ein Anliegen, den Subkommissionspräsidentinnen und -präsidenten, meinen Kolleginnen und Kollegen der GPK sowie allen mitarbeitenden Sekretariaten und der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle für ihren grossen Einsatz zu danken.
Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, vom Bericht über die Tätigkeit der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahr 2008 Kenntnis zu nehmen.