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David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-03

Wortprotokoll

Ich möchte auf eine Überlegung zurückkommen, die Kollege Frick gemacht hat. Er hat ja eigentlich, wenn ich es richtig verstanden habe, als Hauptargument für die Beibehaltung der bisherigen Lösung die Traditionspflege genannt. Ich möchte das nicht unterschätzen. Sicher hat es für den Wehrmann eine grosse Bedeutung, die Waffe nach Hause zu nehmen - weil es eine sehr lange Tradition hat, mindestens seit dem Zweiten Weltkrieg. Trotzdem darf man aber die Frage auch nüchtern überprüfen und sich fragen, was der Sinn und Zweck dieser Tradition ist. Ich selber habe auch Dienst geleistet und hatte die Waffe zu Hause. Ich war in der Mobilmachung, und ich habe damals sehr gut verstanden, dass der Sinn und Zweck, die Waffe zu Hause zu haben, der ist, dass ich sehr rasch zur Verfügung stehe. Es hiess damals, ich müsse innert sechs Stunden bereit sein, um von St. Gallen nach Gossau zu gehen und die Mobilmachung zu organisieren. Dass ich da auch bewaffnet sein musste, leuchtet mir absolut ein.

Wir wissen aber alle, dass die Zeit des Kalten Krieges Gott sei Dank jetzt vorbei ist - und dann steht das wichtige sachliche Argument nicht mehr im Raum. Es bleibt nur noch dieses Argument der Traditionspflege, und da muss ich Ihnen sagen: Dieses Argument erfordert nicht, dass allen Wehrmännern die Waffe nach Hause abgegeben wird, das erfordert dieses Argument von mir aus gesehen nicht. Es gibt Kreise, für welche die Mitgabe der Waffe sehr wichtig ist. Ich denke dabei an die Schützen, welche die Waffe zu Hause haben möchten.

Ich bin der Meinung, man müsse die Regel und die Ausnahme umkehren: Im Regelfall gibt man die Waffe nicht mit, aber es gibt Gruppen, bei denen man sie, aus verschiedenen Gründen, mitgibt - es ist Sache des Gesetzgebers, das [PAGE 25] zu entscheiden. Dazu zähle ich beispielsweise die Schützen und alle Personen, die einen sachlichen Grund haben zu sagen, sie möchten die Waffe nach Hause mitnehmen. Ich wäre bei den Konditionen nicht einmal streng, aber sie müssen genau überprüft werden. In jenen Fällen finde ich es auch richtig, dass man das Gefährdungspotenzial, wie bei der Waffengesetzgebung generell, mit ins Auge fasst. Hingegen ist der Weg, der jetzt vorgeschlagen wird - da schliesse ich mich Frau Diener an -, wonach man bei der Rekrutierung abklären will, ob ein Stellungspflichtiger ein Risiko ist und als potenzieller Straftäter oder als suizidgefährdet betrachtet wird, eine unmögliche Lösung - das ist eine unmögliche Lösung. Diese Dinge wirken enorm diskriminierend; und ich bitte Sie, darauf absolut zu verzichten.

Suchen wir doch eine Lösung, die jene Kreise, die sehr viel Wert darauf legen, die Waffentradition weiterzuführen, in einem angemessenen Rahmen zufriedenstellt. Für die Übrigen gilt der Regelfall, die Waffe im Zeughaus abzugeben und dort zu holen, wenn sie für den Dienst benötigt wird - ich bin überzeugt, dass viele froh sind, wenn sie dies so machen können. Es wird sicher auch sicherheitspolitische Gründe geben, warum bestimmte Gruppen die Waffe zu Hause haben müssen - auch das kann man regeln -, aber das sind dann die Ausnahmefälle, während die Regel eben die Abgabe ist.

Ich werde dieser Motion nicht zustimmen, weil sie für mich einfach eine Provokation ist und keine Lösung bringt. Ich fordere den Bundesrat aber schon auf, die Sache ernst zu nehmen, uns eine Lösung zu präsentieren und nicht zuzuwarten, bis wir uns mit der Initiative auseinandersetzen müssen.