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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

Ich möchte noch eine andere Facette etwas ausleuchten, die diesmal, von mir aus gesehen, im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik etwas kurz geraten ist: die Angelegenheit der unilateral von den USA ergriffenen Sicherheitsmassnahmen im Güterverkehr. Darüber war früher im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik immer etwas enthalten; dieses Jahr war darin nichts zu finden. Aber das Problem ist noch nicht gelöst.

Ich möchte nicht Öl ins Feuer giessen. Ich habe auch Verständnis für die Amerikaner, dass sie im Nachgang zum 11. September 2001 gewisse Sicherheitsvorkehrungen getroffen und angeordnet haben. Aber man muss da schon, auch bei der Beurteilung, etwas vorsichtig sein. Ich kann Ihnen einfach sagen: Es gibt da Vorschriften, die sich praktisch als technische Handelshemmnisse auswirken, die der Schweizer Exportwirtschaft enorm zu schaffen machen, vor allem den kleinen und mittleren Betrieben, die in die USA exportieren, und vor allem der Logistikbranche, die sich dann tagtäglich mit diesen Vorschriften herumschlagen muss.

Nun besteht ja - das haben wir letztes Jahr gehört - ein Kooperationsforum zwischen der Schweiz und den USA. Dieses hat am 4./5. März 2008 getagt. Ein Bericht zum Thema "100 Prozent Cargo Scanning", den wir gesehen haben, wurde am 8. Oktober 2008 veröffentlicht. Ein weiteres Treffen fand am 5. Januar 2009 in Washington statt. Das nächste Treffen ist für den 2. Juni 2009 in Bern vorgesehen, wo auch Herr Wilson, der zuständige US-Handelsvertreter, anwesend sein wird. Was unseren Betrieben natürlich zu schaffen macht, ist die Forderung nach elektronisch zu übermittelnden Angaben beim Export. Es geht um Informationen wie Preis, Ursprungsland, Quantität, Umsatz oder Fabrikat, wobei diese Informationen dann natürlich auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Schweizer Firmen - das haben mir die Exportverantwortlichen auch [PAGE 39] bestätigt - befürchten eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses infolge Bekanntgabe dieser Daten. So könnten der Konkurrenz unerwünscht interne Preisstrukturen preisgegeben werden.

Nach meinen Informationen - ich weiss nicht, ob Sie das bestätigen können - hat man in dieser Sache keine Fortschritte erzielt. Was vor allem Mühe macht, ist dieses "100 Prozent Cargo Scanning". Die Gesetzesvorlage wurde von Präsident Bush im August 2007 unterzeichnet und soll von der neuen Regierung jetzt umgesetzt werden, indem ab 1. Juli 2012 sämtliche Container mit Destination USA gescannt werden müssen. Verschiedene Analysen haben aber neulich gezeigt, dass sowohl die Wirtschaft als auch die Administration grosse Zweifel an der Machbarkeit, der Durchführbarkeit haben. Auch die neue Leiterin der U. S. Customs and Border Protection, Frau Napolitano, hat sich diesbezüglich negativ geäussert. Es stellt sich die Frage, ob die neue Administration diesen Bush-Beschluss, dieses "100 Prozent Cargo Scanning", das unseren Betrieben in der praktischen Durchführung enorme Schwierigkeiten bereiten würde, jetzt durchsetzen will.

Aufgrund der amerikanischen Vorgaben hat natürlich auch die EU gehandelt. Herr Briner hat es angesprochen und hat sein Lob ausgesprochen. Ich möchte mich dem Lob anschliessen, dass es gelungen ist - Frau Bundesrätin Leuthard, herzlichen Dank -, durch die erfolgreichen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU zu dem erfreulichen Resultat zu kommen, dass die Schweiz in dieser Sache analog einem EU-Staat behandelt wird. Aber die Schweiz hat Auflagen zu erfüllen. Ein AEO Schweiz muss eingeführt werden; man ist gegenwärtig dabei, die Anforderungen dafür zu definieren. Was etwas erstaunt, ist, dass die EU am 20. Februar 2009, also vor kurzer Zeit, eine Verschiebung des Inkrafttretens des AEO bekanntgegeben hat, das auch für die Schweiz Gültigkeit hat. Der neue Termin ist nun der 1. Januar 2011.

Was im Bericht auch erwähnt ist: Es hat etwas erstaunt, dass das Güterverkehrsabkommen bis heute noch nicht unterzeichnet wurde, gemäss den Angaben aber schon längst hätte unterzeichnet werden müssen. Da stellt sich für die Firmen natürlich die Frage nach der Rechtssicherheit. Es stellt sich die Frage, woran es liegt, dass dieses Güterverkehrsabkommen, das gerade mit Blick auf die Rechtssicherheit hätte unterzeichnet werden müssen, noch nicht unterzeichnet worden ist.

Ein Land, mit dem die Wirtschaft auch erhebliche Schwierigkeiten hat - Frau Sommaruga hat es angesprochen -, ist Libyen. Es geht nicht nur um das Öl; das Öl möchte ich nicht ansprechen, das ist ein separates Problem. Aber mit Libyen geht jetzt gar nichts mehr. Das hat den Firmen, die mit Libyen Handel getrieben haben - im Import und im Export -, grösste Schwierigkeiten gebracht; es kann praktisch keine Güterverschiebung mehr stattfinden. Auch die Flugverbindungen mit Luftfracht usw. können gar nicht mehr abgewickelt werden. Das gilt natürlich vor allem auch für die hängigen Geschäfte und die bestehenden Verträge usw. Das führt für die Export- und Importfirmen natürlich zu grössten Schwierigkeiten, auch zu gewissen Rechts- und Abgeltungsfragen und anderen Dingen, die unerfreulich sind. Vielleicht kann die Frau Bundesrätin etwas dazu sagen, wie man diesen gordischen Knoten lösen will.