Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-04
Wortprotokoll
Der vorliegende Aussenwirtschaftsbericht ist einmal mehr eine ausgezeichnete Übersicht über die Herausforderungen, Chancen und Risiken unserer Aussenwirtschaft, dieses wichtigsten Pfeilers für die Wertschöpfung unseres Landes. Dass trotz dem schwierigen vierten Quartal das Berichtsjahr 2008 als Rekordjahr in die Annalen unserer aussenwirtschaftlichen Tätigkeiten eingehen kann, zeugt von der grundsätzlichen Robustheit unserer Wirtschaft einerseits und von einer insgesamt klugen Aussenwirtschaftspolitik andererseits. Das verdient hier hervorgehoben und verdankt zu werden.
Der Bundesrat sieht denn auch seine für 2008 definierten aussenwirtschaftlichen Ziele als weitgehend erfüllt an; darauf ist allenfalls dann bei der Beratung des Geschäftsberichtes des Bundesrates noch zurückzukommen. Die Finanzkrise, die inzwischen auch auf unser Land voll durchgeschlagen hat, zeigt allerdings, wie verflochten die globale Weltwirtschaft ist. In welchem Umfang die Stützungs- und Massnahmenpakete der USA und der EU-Länder Wirkung zeigen werden, steht hier noch nicht zur Diskussion. Nicht auszuschliessen ist jedoch, dass die dafür eingesetzten Beträge mit ihrer schwindelerregenden Anzahl Nullen im Nachgang zu dieser Krise ihre eigene Bubble, ihre eigene Blase produzieren, die dann auch einmal platzt. Vor diesem Hintergrund besteht auch die Gefahr protektionistischer Massnahmen. Das ist aber ein falsches Rezept zur Krisenbewältigung und wäre für die Schweiz als exportorientiertes Land äusserst gefährlich. Ich bin froh, dass der Bundesrat in diesen Kanon nicht einstimmt.
Um das Übel an der Wurzel zu packen, braucht es eine Stabilisierung der Finanzmärkte. Hier stellt sich auch bei der Lektüre des Berichtes die Frage nach den Abgrenzungen der Kompetenzen, der Zuständigkeiten beispielsweise zwischen den Bretton-Woods-Institutionen, der OECD, der G-20 und z. B. selbst dem Basler Ausschuss, dessen Bestimmungen die Frage prozyklischer Wirkungen aufwerfen. Es kommt deshalb dem Financial Stability Forum eine besondere Bedeutung zu, auch bezüglich Koordination. Konkret stellt sich die Frage nach einer neuen Finanzmarktarchitektur.
Ein besonderes Interesse kommt dem Einleitungskapitel des Berichtes zu, dem aktuellen Thema "Natürliche Ressourcen in der Aussenwirtschaftsstrategie". Für die Schweiz als rohstoffarmes Land wird auf die Handlungsfelder hingewiesen, die Bedeutung der Logistik für ressourcennahe Dienstleistungen wird hervorgehoben, Investitionsschutzabkommen und die WTO werden als Regelwerk postuliert. Das ist richtig.
Unsere Wirtschaft ist auf eine sichere und günstige Strom- und Energieversorgung angewiesen. Die Erhöhung der Versorgungssicherheit bedingt ein Zusammenspiel von innen- und aussenpolitischen Massnahmen. Bei der Energieaussenpolitik geht es um die völkerrechtliche Absicherung langfristiger Beteiligungs- und Einfuhrverträge sowie neu um die Reduktion der Abhängigkeit von unsicheren Lieferländern. Den Beziehungen zu Ländern mit bedeutenden Ressourcenvorkommen kommt deshalb eine strategische Bedeutung zu. Ich möchte hier nur zwei Punkte aufgreifen:
1. Im Bericht wird angedeutet, dass man vermehrt energiepolitische Fragen in Freihandelsverträge einbauen will. Konkrete Angaben fehlen allerdings dazu. Es wäre interessant, hier mehr zu erfahren.
2. Wie steht es mit dem Stromabkommen mit der Europäischen Union? Ist hier bald einmal mit einem Fortschritt zu rechnen?
Im Bereich Freihandel ist eine positive Dynamik erkennbar; das ist erfreulich. Dazu eine Bemerkung mit mehr als nur semantischem Hintergrund: Der Bundesrat definiert als Kriterium für das Bestimmen von Ländern für neue Freihandelsabkommen das Vermeiden von potenziellen Diskriminierungen. Man könnte dieses Kriterium ja auch umkehren und [PAGE 37] fordern, dass die Schweiz versuchen sollte, mittels Abschluss von Verträgen Wettbewerbsvorteile zu erreichen.
Zum Abschluss des Freihandelsabkommens mit Japan gratuliere ich Frau Bundesrätin Leuthard. Wenn wir den Bundesbeschluss in der Sommersession verabschieden können, wäre dies ein effektiver Bestandteil eines Konjunkturpakets. Die geplanten Verhandlungen mit Indien, Russland, der Ukraine sowie die sich abzeichnende Entwicklung in China sind positiv zu werten, wenn auch die Ziele ehrgeizig sind. Vielleicht führt dieser Prozess dann auch zur Einsicht, dass eine Neuaufnahme von Verhandlungen mit den USA, die und deren Wirtschaft uns in wesentlichen Teilen viel näher sind, fast einfacher sein wird, wenn der richtige Zeitpunkt und das richtige Zeitfenster dazu gegeben sind. Dass wir mit der EU durch die Anpassung der Güterverkehrsvorlage für die 24-Stunden-Regelung eine Lösung gefunden haben wie für ein EU-Binnenland, ist hoch erfreulich und ebenso wichtig. Interessant ist dabei auch das der Schweiz gewährte Mitwirkungsrecht im Rahmen der EU.
Im Zusammenhang mit der Europäischen Union noch ein Wort zu einem möglichen Rahmenabkommen: Im Anschluss an die Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 zur Personenfreizügigkeit haben an jenem Abend die verschiedensten Vorstellungen die Runde gemacht. Es machte nicht einmal den Anschein, dass im Bundesrat alle dasselbe darunter verstehen würden.
Das Konzept, das hinter den seinerzeitigen Vorstössen stand, war, eine Plattform zu schaffen für das bessere Management der bisherigen Abkommen, eine Dialogbasis für Neuentwicklungen, neue Abkommen, eventuell eine Aufsicht über die mit den Abkommen verbundenen Finanzströme; es sollte also ein Gefäss für den guten, ständigen Kontakt und eine Koordination der Verhandlungen, auch im Zusammenhang mit den gemischten Ausschüssen geben, mehr oder weniger also eine technisch-administrative Institution. Nicht gemeint war damit eine Mitgliedschaftsvorstufe, nicht gemeint war damit auch eine sogenannte Absicherung des bisher Erreichten, weil dies leider ohne Preisgabe unserer direktdemokratischen Kompetenzen über ein solches Instrument nicht möglich ist. Die EU ihrerseits mag an ein Rahmenabkommen wiederum ganz andere Erwartungen knüpfen, und auch die Kantone, die in den Mitwirkungsprozess eingebunden sind, müssen ihre Vorstellungen und Erfahrungen dazu beisteuern. Mit anderen Worten: Ein Rahmenabkommen kann für die bilateralen Beziehungen hilfreich sein. Bevor wir aber nicht alle das Gleiche darunter verstehen, sei vor Euphorie gewarnt.
Gestatten Sie mir zum Schluss, auf die Exportförderung zu sprechen zu kommen. Die Zusammenführung verschiedener Akteure unter der Osec scheint sich zu bewähren. Was die Standortförderung anbetrifft, leisten wir uns im Vergleich zum europäischen Ausland den Luxus, sehr wenig zu tun. Dabei ist sie hochwirksam. 2007 wurden mehr als 500 Neuansiedlungen mit über 3400 Arbeitsplätzen geschaffen. Der jährliche Kredit dafür beträgt 3,4 Millionen Franken. Dieser Beitrag könnte und würde erhöht werden, wenn sich alle Kantone über dieses Instrument koordinieren liessen, dies gerade auch bezüglich Ansiedlungen in für uns neuen Märkten wie beispielsweise China und Indien. Mit einer Verzettelung der Bemühungen und mit 3,4 Millionen Schweizerfranken lässt sich weltweit die Marke Schweiz als Ansiedlungs- und Unternehmensstandort nicht optimal durchsetzen - schade!
Ein weiterer Gedanke: Aufgrund der Wirtschaftskrise, denke ich, sollten die Übergangsbestimmungen zum Beschluss der Perimeterreduktion der Lex Bonny von 2010 verlängert werden, beispielsweise bis 2012. Dieses Ansiedlungsinstrument, richtig angewendet - ich betone: richtig angewendet -, kostet nichts, bringt im Gegenteil aber ein substanzielles zusätzliches Steuersubstrat und neue Arbeitsplätze.
Der Aussenwirtschaftsbericht bietet auch mir die Gelegenheit, dem Seco, dem EVD, dem Bundesrat für die umsichtige, prospektive Leistung zu danken. Zu hoffen ist, dass die aktuellen, grossen Herausforderungen, die wir heute erleben, ebenso gut gemeistert werden können.