Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-05
Wortprotokoll
Ihre Kommission schlägt Ihnen in diesem Artikel unter Absatz 2 einen zusätzlichen Buchstaben c vor. Es geht darum, dass für die Einfuhr von Produkten möglichst alle unnötigen Hürden abgebaut werden. Dabei ist sich die Kommission bewusst, dass ein ausländischer Hersteller unter Umständen daran interessiert ist, den Export in die Schweiz und damit auch den Preis für sein Produkt zu kontrollieren und nicht aus der Hand zu geben.
Ihre Kommission möchte nun verhindern, dass Importe in die Schweiz durch den ausländischen Hersteller respektive durch einen offiziellen Importeur blockiert oder behindert werden können. Wer Produkte in die Schweiz importieren will, soll deshalb nicht auf die Kooperation oder den Goodwill des ausländischen Herstellers angewiesen sein.
Buchstabe c besagt, dass ein Konformitätsnachweis auch dann entfällt, wenn "ein Parallelimporteur glaubhaft machen kann, dass er gleiche oder gleichartige Produkte in Verkehr bringt wie ein offizieller Importeur".