Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-05
Wortprotokoll
Es wurde verschiedentlich gesagt, dass in diesem Gesetz eine heikle Balance zwischen einer Marktöffnung einerseits und einem Schutzbedürfnis andererseits bestehe; wir haben das beim Eintreten und auch jetzt gehört. Wir haben auch gemerkt, dass es in diesem Gesetz zwei Themen gibt, die die Leute bewegen: Das ist auf der einen Seite die Inländerdiskriminierung und auf der anderen Seite die Bewilligungspflicht für Lebensmittel.
Ich will nicht verschweigen, dass diese beiden Bereiche auch eine hohe symbolische Bedeutung haben. Ich habe es vorhin bei der Inländerdiskriminierung ausgeführt: Man konnte uns kein einziges Beispiel nennen, wo dieses Problem überhaupt bestehen könnte - und trotzdem haben wir diese Regulierung gemacht, weil wir eben sicherstellen wollten, dass inländische Hersteller, die nur auf dem Schweizer Markt sind, nicht diskriminiert werden. Auf der anderen Seite haben wir die Bewilligungspflicht für Lebensmittel. Sie haben gemerkt, dass auch das eine Angelegenheit von grosser symbolischer, man kann auch sagen emotionaler Bedeutung ist.
Ich möchte Sie einfach noch einmal darauf hinweisen, dass wir das Lebensmittelrecht dauernd der EU anpassen. Ich habe es Ihnen gesagt: Im Jahr 2010/11 soll eine vollständige Kompatibilität erreicht werden. In all diesen Bereichen werden wir dann keine Bewilligungspflicht mehr haben, weil die Produkte aus dem Ausland ja dann den schweizerischen technischen Vorschriften entsprechen. Wir räumen dort jetzt dauernd technische Handelshemmnisse aus, und diese Produkte sind dann eben auch nicht mehr bewilligungspflichtig. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass da eigentlich sehr viel im Gang ist.
Jetzt vielleicht noch ein Grund, weshalb diese Bewilligungspflicht auch von Vorteil ist. Es ist nicht so, wie Herr David gesagt hat, dass einfach ein paar Kantonschemiker um ihre Stellen bangen. Es ist überhaupt nicht so ... (Zwischenruf David: Nein, das habe ich nicht gesagt!) Aber Sie haben ein bisschen das Licht auf diese Kantonschemiker geworfen. Ich bin der Meinung, dass eine Bewilligungspflicht insgesamt für den Vollzug grosse Vorteile hat. Sie haben die Möglichkeit für die Überprüfung, für die Kontrollen, und das machen Sie viel effizienter, wenn die importierten Lebensmittel einmal irgendwo bewilligt werden mussten. Ich bitte Sie auch: Wir sollten nicht warten, bis der nächste Lebensmittelskandal kommt - er kommt bestimmt! - und dann wieder unter höchstem Druck irgendeine Gesetzgebung machen. Ich erinnere Sie an den Rinderwahnsinn und an all das, was wir dann unter diesem öffentlichem Druck geregelt haben. Da ist es mir doch lieber, wenn wir vorher und mit einer gewissen Ordnung dafür sorgen, dass wir die Kontrolle haben, wenn es darum geht, gewisse Produkte verfolgen zu können.
Kollege David hat die Unterschiede aufgezeigt, die zwischen Schweizer und EG-Vorschriften nach wie vor vorhanden sind. Es hat zum Teil vielleicht ein bisschen lächerlich getönt, die Sache mit dem Softeis oder irgendwelchen Deklarationen. Ich sage Ihnen einfach: Diese Unterschiede räumen wir ja aus, die wollen wir ja auch nicht. Es gibt aber auch Unterschiede in der Gesetzgebung, die eben doch gravierender sind, und das rechtfertigt, dass nach wie vor eine gewisse Überprüfung oder Bewilligung besteht.
Herr Hess, es ist richtig, dass Ihre Motion weiter gefasst war. Aber ich glaube, es ist dem Rat wie bei jeder Umsetzung einer Motion unbenommen, eine Lösung zu erarbeiten, die den Schutz- und den Nutzinteressen gleichermassen Rechnung trägt. Ich glaube, mit dem Vorschlag der Mehrheit ist dem Rechnung getragen.
Herr Maissen, wenn Sie den Widerspruch ansprechen, dass ausgerechnet mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip Lebensmittel von diesem freien Import nicht betroffen sein sollen: Auch andere EU-Länder - Deutschland wurde angesprochen - kennen die Bewilligungspflicht für Lebensmittel.
Wenn gesagt wurde, dass wir mit diesem Gesetz Hürden abbauen und nicht neue Hürden aufbauen sollten, dann möchte ich dem entgegenhalten: Wir sollten mit diesem Gesetz aber auch nicht über das Ziel hinausschiessen. Wir haben ein Gesetz, und wir haben mit der Mehrheit einen Vorschlag erarbeitet, der beiden Interessenlagen gerecht werden möchte.
Ich bitte Sie in diesem Sinn, die Anträge der Minderheit I und der Minderheit II abzulehnen und für diese ausgewogene Lösung zu stimmen.