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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie auch, der Mehrheit zu folgen. Es ist absolut gerechtfertigt, das Problem anzusprechen, das Frau Savary aufgreift, aber die Lösung dieses Problems gehört tatsächlich nicht in diese Vorlage. Wir haben um den Themenkreis der regionalen Herkunftsbezeichnungen diverse Baustellen. Eine findet sich im Rahmen der WTO, wo sich die Schweiz für diesen Schutz stark macht. Wir haben auch eine Baustelle im Bereich des Immaterialgüterrechts, das dann eben Bestandteil der Swissness-Vorlage ist. Es gibt sodann das Lebensmittelrecht mit technischen Vorschriften - darum geht es hier im Wesentlichen.

Ich nehme jetzt das Beispiel des Honigs, denn dieses hat uns der Vertreter des Instituts für Geistiges Eigentum in der Kommissionsberatung einleuchtend dargelegt. Sogar der "echte" Schweizer Bienenhonig enthält heute Honig aus etwa fünfzehn Ländern. Der Honig wird in der Schweiz gemischt und hergestellt, aber die Herkunft des Honigs ist natürlich alles andere als schweizerisch. Sie kennen die weiteren bekannten Beispiele: das Bündnerfleisch, bei dem das dem Produkt zugrundeliegende Fleisch selten aus dem Bündnerland kommt, oder den Zuger Kirsch, bei dem die dem Produkt zugrundeliegenden Kirschen sehr selten im Kanton Zug produziert worden sind. Das ist eine Realität.

Herr Stähelin hat es richtig gesagt: Wenn wir das, was die Minderheit beantragt, jetzt hier einführen, vergeben wir uns Exportchancen, und das ist, glaube ich, nicht der Sinn und Zweck dieser Vorlage. Wie das Verhältnis zwischen Lebensmittelrecht und Herkunftsangabenrecht ist, wird im Rahmen der Swissness-Vorlage eine Frage sein. Das wird, da stimme ich mit Ihnen überein, Herr Germann, eine extrem schwierige Vorlage werden. Das EJPD dürfte sie dem Bundesrat noch dieses Jahr unterbreiten. Die Vernehmlassung hat dort die Divergenzen klar zutage gebracht, die Divergenzen zwischen dem Täuschungsschutz - vor allem um diesen geht es ja, wie Frau Savary dargelegt hat - und den wirtschaftlichen Interessen, die dem gegenüberstehen. Ich bitte Sie deshalb, bei dieser Vorlage hier wirklich nur die technischen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten und alle anderen Probleme der Swissness-Vorlage zu überlassen.