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Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-10

Wortprotokoll

Ich mache die Einleitung, indem ich aus zwei Zeitungsausgaben des "Sonntags" zitiere. Am 5. Oktober des letzten Jahrs titelte der "Sonntag": "Steuerbeamte ärgern KMU"; der Untertitel lautete: "Firmen ohne Börsenwert", also nichtkotierte Firmen, "werden stärker zur Kasse gebeten". Dabei war von einer Verdreifachung der Steuer, im Maximalfall, die Rede. Die gleiche Zeitung titelte dann am 18. Januar 2009: "Kantone pfeifen ihre Steuervögte zurück"; der Untertitel lautete: "KMU werden nach der alten Formel bewertet".

Es widerfährt einem als Parlamentarier nicht eben häufig, dass das Anliegen einer parlamentarischen Intervention bereits erfüllt ist, bevor der Vorstoss im Rat überhaupt behandelt worden ist. Insofern wähne ich mich also als Glückspilz und könnte eigentlich mit meinen 10 Mitunterzeichnenden auf den durchschlagenden Erfolg anstossen. Weil ich mit der Antwort des Bundesrates jedoch ganz und gar nicht einverstanden bin und weil bei den kantonalen Steuervögten möglicherweise akute Wiederholungsgefahr besteht, müssen hier doch ein paar Dinge festgehalten werden.

Ich erinnere an den Auslöser des Ärgernisses: Es war der Entscheid der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vom Herbst 2008, der zu einer Abkehr von der bewährten Formel zur steuerlichen Bewertung kotierter Aktiengesellschaften geführt hätte. Sie wissen, dass man heute zur steuerlichen Bemessung zweimal den Ertragswert plus einmal den Substanzwert heranzieht. Die Summe wird durch 3 geteilt. Die Leidtragenden der Neuregelung wären die KMU gewesen - die KMU, die wir doch so häufig als Rückgrat der Wirtschaft bezeichnen, die KMU, die innovativ sind und viele Leute in stabilen Arbeitsplätzen beschäftigen; es sind zuverlässige und verantwortungsbewusste Arbeitgeber.

Faktum ist nun aber, dass 50 Prozent - im Jahr 2007 waren es, glaube ich, sogar 58 Prozent - der KMU kaum Gewinn ausweisen oder nur einen kleinen Gewinn erwirtschaften. Für sie hätte die neue Formel der Besteuerung nach dem Substanzwert zu Fortführungswerten bis zu einer Verdreifachung der Steuern geführt.

In der Antwort verkriecht sich nun der Bundesrat meines Erachtens zu stark hinter der Kantonshoheit. Es ist zwar löblich, wenn man sie hochhält und achtet. Sie hat jetzt auch zum richtigen Ergebnis geführt. Drei Dinge müssen aber festgehalten werden: [PAGE 117]

1. Das Steuerharmonisierungsgesetz ist ein Bundesgesetz, und die Umsetzung eines Bundesgesetzes darf meines Erachtens nicht einfach dem freien Ermessen der kantonalen Steuerverwaltungen überlassen werden.

2. Die Besteuerung der Substanz ist generell ein Anachronismus, weil sie für Unternehmen und für Arbeitsplätze schädlich ist. Das wissen wir und haben derartige Steuern auch in der Tendenz gesenkt, wenn nicht sogar beseitigt.

3. Einer der beiden wichtigsten Verfassungsgrundsätze ist die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Indem man den Ertragswert nicht mehr als massgebend mit einbezogen hätte, wäre in meinen Augen zumindest dieser Teil der Verfassung geritzt gewesen. Der Bundesrat sollte der Verfassung auch Nachachtung verschaffen.

Froh und dankbar bin ich hingegen, dass die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren ihre Steuerverwalter zurückgepfiffen hat. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), von der die Rede ist, muss nun den umstrittenen Artikel 36 aus dem besagten Regelwerk streichen. Damit werden die Firmen nach der alten Formel bewertet: Zum Substanzwert der Firma wird der doppelte Ertragswert addiert, und das Ganze wird nachher durch drei geteilt. Macht ein Unternehmen keinen Gewinn, fällt der Ertragswert auf Null, und der Steuerwert des Unternehmens wird durch drei geteilt und beträgt somit wie bisher einen Drittel des Substanzwertes.

Damit komme ich zum Schluss, weil die Sache somit wieder in Ordnung ist. Aber es wäre schön gewesen, wenn in dieser leidigen Angelegenheit auch der Bundesrat so klar und unmissverständlich wie die Finanzdirektorenkonferenz Farbe bekannt hätte. Anmassungen wie jenen der SSK könnte möglicherweise vorgebeugt werden, denn wir alle wissen: "Vorbeugen ist besser als Heilen."