Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-03-10
Wortprotokoll
Hier befindet sich die wichtigste Differenz zwischen den beiden Räten. Worum geht es? Es geht um die Frage, ob und wie die Transportunternehmungen, wenn sie öffentliche Abgeltungen erhalten und einen Gewinn erwirtschaften, diesen Gewinn verwenden können. Dabei ist zu vermerken, dass wir hier immer nur von Sparten reden, also nicht von einem Gesamtunternehmen wie z. B. einem Verkehrsunternehmen, das neben abgeltungsberechtigten Regionallinien zur Hauptsache Stadtverkehr anbietet, eventuell ein Reisebüro oder ein Carunternehmen hat und Immobilien besitzt. Wir reden im Folgenden nur vom abgeltungsberechtigten Teil eines Unternehmens, das für seinen Regionalverkehr öffentliche Abgeltungen erhält.
Artikel 36 regelt die Verwendung der Gewinne aus diesen abgeltungsberechtigten Sparten. Vorerst kann von einem Gewinn generell ein Drittel frei verwendet werden. Die übrigen zwei Drittel sind vorerst der Spezialreserve zur Deckung künftiger Fehlbeträge abgeltungsberechtigter Verkehrssparten zuzuweisen. Erreicht nun die Spezialreserve 12 Millionen Franken, so kann der darüber hinausgehende Betrag ebenfalls zur freien Verfügung verwendet werden. Davon profitieren die grossen Verkehrsunternehmen wie SBB, BLS, Postauto Schweiz und SOB. Kleinere Unternehmen können [PAGE 123] allenfalls die zwei Drittel der Gewinne frei verwenden, sprich zur Ausschüttung von Dividenden oder von frei verfügbaren Reserven gebrauchen, sofern die Spezialreserve einen Prozentanteil des Jahresumsatzes ausmacht. Dabei schlägt der Bundesrat 50 Prozent vor; der Nationalrat ist ihm in dieser Thematik gefolgt. Gemäss dieser Lösung wären bloss die vier grossen Verkehrsunternehmen, die ich genannt habe, mit einem Totalbetrag von 50 Millionen Franken betroffen. Wir würden es mit unserer tieferen Ansetzung, die wir das letzte Mal beschlossen haben, bei einer minimalen Spezialreserve von 10 Prozent des Jahresumsatzes insgesamt 25 Verkehrsunternehmen ermöglichen, ihren Gewinn unter Einhaltung der Nebenbedingungen frei zu verwenden. Man darf dabei nicht vergessen, dass man damit die Summe von 50 Millionen Franken bloss um 4 Millionen Franken erhöht.
Konkret hätten mit unserem ersten Beschluss die 21 zusätzlich gewinnausschüttungsberechtigten Unternehmen gerade mal total 4 Millionen Franken zu verteilen. In der KVF haben wir heute mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Kompromissantrag zugestimmt, der die Limite bei 25 Prozent ansetzt. Damit können noch insgesamt 11 Unternehmen Gewinne verteilen, was eine Summe von 50 plus 3 Millionen Franken, sprich 53 Millionen Franken, ausmachen würde. Sie sehen also, dass sich die zu verteilende Summe nur wenig verändert. Mit unserem Vorschlag machen wir einen Schritt auf den Beschluss des Nationalrates zu. Jeder Prozentsatz hat, wie in der Kommission gesagt wurde, etwas Willkürliches an sich. Wichtig ist zu wissen, dass bei einem Unternehmen, das grosse Gewinne aus abgeltungsberechtigten Sparten erzielen würde, innert kurzer Zeit die Abgeltungshöhe überprüft und wahrscheinlich verkleinert würde.
Was wollen wir nicht? Wir wollen nicht, dass die Unternehmen kein Interesse haben, Gewinne zu erwirtschaften. Wir wollen auch nicht, dass die Unternehmen kurzfristige Gewinne ausschütten, ohne an die langfristige Sicherheit des Unternehmens zu denken. Wir wollen auch nicht Betrieben in grossem Unfang mit Abgeltungen öffentliche Mittel zukommen lassen, damit diese in grossem Stil Gewinne ausschütten.
Was wollen wir? Wir wollen, dass die Unternehmen momentane Gewinne so verwenden, dass sie langfristig auf einem finanziell sicheren Fundament stehen. Dazu soll eine ansprechende Reserve geschaffen werden. Wir wollen andererseits auch, dass Kapitalgeber bei Gewinnen eine mögliche Dividende ausgeschüttet erhalten. Denken wir daran, dass die meisten Verkehrsunternehmen mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand sind. Wenn die paar privaten Aktionäre, die meist aus ideellen Gründen oder aus Sympathie einige Aktien zeichnen, eine kleine Dividende erhalten, so ist das ja auch nicht als verwerflich zu bezeichnen. Denken wir daran, dass auch das Aktienrecht vor der Dividendenausschüttung die Bildung einer gesetzlichen Reserve vorsieht.
Die KVF beantragt Ihnen, dem Kompromissvorschlag von 25 Prozent zu folgen. Mit dieser Lösung kommen Sie nicht nur denjenigen entgegen, die gerne eine tiefere Limite hätten, so wie wir das das letzte Mal beschlossen haben. Es gibt auch in unserem Rat Kolleginnen und Kollegen, die gegenüber Gewinnausschüttungen aus abgeltungsberechtigten Verkehrssparten sehr skeptisch sind. Folgen Sie deshalb dem vermittelnden Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission.