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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Die Debatte, die wir heute führen, erweckt den Eindruck, als ob unser Staat bezüglich der Finanzwirtschaft eine gewaltige Grosszügigkeit an den Tag gelegt habe und bezüglich der anderen Wirtschaft eher - schweizerdeutsch gesagt - "schmürzele". Es liegt mir daran, in Zahlen zu zeigen, wie sich diese beiden Gegebenheiten zueinander verhalten.

Zur Finanzwirtschaft: Die Leistungen, welche der Staat - einerseits der eigentliche Staat, andererseits die Nationalbank - gegenüber der UBS erbracht hat, zeigen sich per heute wie folgt: Die Nationalbank musste in der Erfolgsrechnung 2008 hinsichtlich der von ihr übernommenen Wertpapierpakete keinen Franken als Abschreibung verbuchen. Mit anderen Worten: Die Wertpapierpakete, welche die Nationalbank übernahm, sind - unter Einbezug dessen, dass die UBS einen ersten Teil des Verlustes selbst zu tragen hat - immer noch das wert, was die Nationalbank insgesamt erhalten hat. Was die 6 Milliarden Franken betrifft, ist festzuhalten, dass es sich um einen aufgeschobenen Erwerb von Aktien der UBS durch den Staat handelt. Für den Aufschub, also für die Tatsache, dass die UBS zweieinhalb Jahre lang über Geld verfügen kann, das früher oder später in Aktienkapital verwandelt wird, erhält der Bund einen Zins von 12,5 Prozent. Auf zweieinhalb Jahre gerechnet sind das ungefähr 1,8 Milliarden Franken. Wenn die UBS-Aktie dann, wenn der Bund sie verkauft, ungefähr 13 Franken wert sein wird, wird der Bund keinen Verlust erleiden. Ich räume ein: Wenn etwas passieren sollte - was ich persönlich als extrem unwahrscheinlich betrachte - und die Bank nicht überleben würde, dann wäre der Verlust gross. Aber alle Anzeichen sprechen dafür, dass doch die Rechnung für den Bund mehr oder weniger aufgeht.

Nun, was wird gegenüber dem Rest der Wirtschaft geleistet? Das ist eine relativ schwierige Frage, vor allem dann, wenn man versucht, die Leistungen des Staates Schweiz in Relation zu jenen anderer Staaten zu bringen. Andere Staaten beurteilen Steuererleichterungen als Konjunkturmassnahmen, beurteilen Leistungen an die Arbeitslosen zusätzlich zu dem, was in den ordentlichen Jahren geschah, als massgebend. Der Bundesrat hat es verdienstvollerweise übernommen, auf Seite 17 der Botschaft aufzuzeigen, wie die Gesamtheit des Staates Schweiz sich an Impulsen für die Wirtschaft beteiligt. Wenn wir diese vom Bundesrat [PAGE 135] genannten Zahlen - umfassend die erste Stufe des Konjunkturprogrammes und die zweite Stufe, die durch die Krise entstandenen oder entstehenden Mehrausgaben der Arbeitslosenversicherung, die per 2011 zu erwartenden Steuereinnahmen, die Massnahmen der Kantone und der Gemeinden - anschauen, kommen wir auf eine Summe von rund 10 Milliarden Franken. Wir können heute nicht so tun, als ob der Bund Impulse im Betrag von rund 700 Millionen gebe, sondern wir müssen die Gesamtheit sehen, und da sehen eben die Zahlen völlig anders aus.

Es ist realistische Politik, die den Ständerat auszeichnet, wenn er auch diese Gesamtzusammenhänge in seine Beurteilung einer Einzelvorlage einbezieht.