Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-11-30
Wortprotokoll
Sie wissen, dass es bei den Mineralölsteuern das System für die Finanzierung der Aufgaben gibt, die in der Bundesverfassung festgelegt sind. Das System kennt die Spezialfinanzierung, bei der in der Bundeskasse auch Mittel ausgewiesen sind. Es ist kein eigentlicher Fonds, sondern diese Mittel fliessen in die Tresorerie und werden jeweilen ausgewiesen. Dieser Betrag wird im Moment mit 3,1 Milliarden Franken ausgewiesen. Da hat man das Gefühl, das sei sehr viel Geld. Wie Kollege Béguelin gesagt hat, gibt es noch mehr Geld. Aber es ist eben nicht ganz so. Wir haben uns in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vor allem in den letzten zwei Jahren verschiedentlich damit befasst. Es stehen im Bereich, in dem diese Mittel gebraucht werden oder für den sie einzusetzen sind, grosse Aufgaben vor uns. Es ist die Fertigstellung des ganzen Nationalstrassennetzes. Wir haben noch verschiedene Aufgaben im Bereich der Hauptstrassen nicht gelöst, und ein Problem - wir müssen es rasch lösen - ist vor allem der Unterhalt der Nationalstrassen. Wir haben in der KVF aufgrund von Ortsbegehungen festgestellt - ich sage es jetzt etwas burschikos -, dass unser Nationalstrassennetz teilweise verlottert. Wir leisten nicht den Unterhalt, den wir leisten müssten. Es gibt auch Berechnungen oder Annahmen, die besagen, dass man heute etwa 1,5 Prozent des seinerzeitigen Erstellungswertes oder, besser gesagt, des heutigen Wiederbeschaffungswertes einsetzen müsste, wenn man diese einmal erstellte Infrastruktur erhalten möchte. Das wären etwa 600 Millionen Franken im Jahr. Wenn man das extrapoliert, sind das im Jahr 2010 allein für den Unterhalt der Nationalstrassen 800 Millionen Franken. Wir wissen, dass heute diese Mittel bei weitem nicht eingesetzt werden. Wir haben also in Zukunft je länger, desto mehr bei den Nationalstrassen, aber auch bei den Hauptstrassen grosse Lasten, um nur das, was wir haben, überhaupt richtig zu unterhalten.
Wenn wir Artikel 86 BV ansehen, der die Zweckbestimmung der Mineralölsteuer regelt, sehen wir, dass es einerseits um den Bau und Unterhalt der Nationalstrassen geht, anderseits aber auch bereits um den öffentlichen Verkehr. Es geht um die Massnahmen für die Förderung des kombinierten Verkehrs und den Transport begleiteter Fahrzeuge; es geht um die Trennung des Verkehrs. Man setzt also Mittel aus der Mineralölsteuer für den öffentlichen Verkehr ein. Es geht daneben um Beiträge an die Hauptstrassen, aber auch um Umwelt- und Landschaftsschutzmassnahmen und dann um allgemeine Beiträge an kantonale Strassen und die Alpenstrassen von internationaler Bedeutung. Sie sehen also, dass mit dieser Mineralölsteuer bereits heute ein breites Paket von Aufgaben finanziert wird. Darunter sind bereits Teile des öffentlichen Verkehrs, die gefördert werden.
Nun dürfen wir etwas nicht vergessen: Man hat hier einen weiteren Schritt im Zusammenhang mit der Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte gemacht. Es ist in Artikel 196 Ziffer 3 der Bundesverfassung, in den Übergangsbestimmungen, vorgesehen, für die Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte 25 Prozent der Gesamtaufwendungen über die Mineralölgelder zu finanzieren.
In Zahlen heisst das: Wenn wir nun Investitionen von aufgerechnet 12,6 Milliarden Franken haben, werden 3,15 Milliarden Franken von den Geldern der Mineralölsteuer für den öffentlichen Verkehr - für die Neat-Linie - abgezweigt. Dies wurde damals damit begründet - ich trage diesen Entscheid mit -, dass mit diesen Eisenbahn-Grossprojekten eben auch ein Vorteil für die Strassenbenützer entsteht, indem der Schwerverkehr von der Strasse genommen wird. Das war und ist eine gute Lösung. Wenn wir nun diesen Topf ansehen, haben wir also auf der einen Seite diese Mittel und das, was damit gemacht werden soll. Auf der andern Seite muss man einfach sehen, dass es irgendeinmal knapp werden könnte. Ich finde es deshalb problematisch, wenn wir uns heute bereits wieder überlegen, wie man diese Mittel, die an und für sich bereits für bestehende Vorgaben gebraucht würden, zusätzlich verteilen will.
Ich kann auch die Begründung von Kollege Béguelin nicht verstehen, der sagt, es gehe hier um die Rücklenkung der Mittel dorthin, wo sie herkommen. Wir müssen sehen: Es gibt natürlich weite Teile in diesem Land, die durch Kantonsstrassen erschlossen sind, welche vollständig von den Kantonen finanziert werden. All jene, die auf diesen Strassen herumfahren, zahlen auch Mineralölsteuern und erhalten auch nichts aus der Rücklenkung für diese Strassen, die sie dort benutzen. Vielfach sind es noch schlechte Strassen, auf denen die Fahrzeuge noch stärker geschädigt werden als andernorts. Also ist diese Argumentation sehr gefährlich.
Dann müssen wir sehen, dass natürlich die Erschliessung der Agglomerationen bereits heute weitgehend mit Bundesmitteln finanziert wird, indem diese Erschliessung weitgehend über Nationalstrassen erfolgt. Wesentliche Investitionen bei den Nationalstrassen im Agglomerationsbereich werden mit Bundesmitteln getätigt. Auch wissen wir, dass die SBB wesentliche Teile des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen mittragen.
Wenn wir nun darangehen, im Bereich Agglomerationsverkehr neue Konzepte zu entwickeln, dann sollten wir das mit einem Ansatz machen, bei dem eben diese verschiedenen Aspekte mit berücksichtigt sind. Man spricht über die Steuerung des Verkehrs, man spricht von Road Pricing, wo Mittel frei werden könnten. Was uns noch bevorsteht, sind die Regelungen im Neuen Finanzausgleich, wo auch Fragen der Finanzierung des Verkehrs zur Diskussion stehen. Wir haben Regelungen bezüglich der Mittel, die zur Verfügung stehen; es ist geregelt, wofür diese Mittel eingesetzt werden; wir haben aber auch Regelungen bezüglich der Aufgaben, die bevorstehen. In dieser Situation ist dieses Postulat für mich eine problematische Vorgehensweise. Wir nehmen praktisch einen Stein aus einem Gebäude heraus, und wir sehen die Zusammenhänge nicht.
Ich bin nicht a priori gegen die Förderung des Agglomerationsverkehrs. Für mich ist klar, dass die Förderung des Agglomerationsverkehrs ein Thema ist. Weil aber das Ganze hier ohne Konzept vorgebracht wird, bitte ich Sie, dieses Postulat nicht zu überweisen.