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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Aus Frust, muss ich sagen, habe ich als Stiftungsratspräsident von zwei Pensionskasseneinrichtungen die Motion Fetz unterschrieben. Auch aus Frust - es ist ja gut, wenn man einmal den Frust über die ganze Geschichte ablassen kann - spreche ich jetzt dazu. Ich habe jetzt bereits meine Interessenbindung offengelegt. Es gibt manchmal Verbände, wo man von Amtes wegen nicht nur Präsident des Verbandes, sondern auch noch Präsident der Pensionskasse ist.

Von den beiden Pensionskassen, die ich präsidiere, hat eine einen Deckungsgrad von 106 Prozent - das wäre gut und recht -, aber die andere Pensionskasse hat eben einen Deckungsgrad von 90 Prozent. Frau Fetz muss ich sagen, dass vor einem Jahr auch dieser Deckungsgrad noch bei über 100 Prozent lag. Ich kann einfach sagen: Falls man in der heutigen Zeit, in der jetzigen Situation keine Probleme hat, braucht man sich nur als Pensionskassenstiftungsrat oder als Präsident eines Stiftungsrates einer Pensionskasse zu melden - dann hat man anschliessend Probleme zuhauf.

Ich habe mir überlegt, was mir das Moratorium für die Kasse bringt, die einen Deckungsgrad von 90 Prozent hat. Dann habe ich gesehen, dass mich das nicht entlastet. Denn grundsätzlich muss der Stiftungsrat bei einer Unterdeckung - ich komme dann auf das Ausmass zu sprechen - in enger Zusammenarbeit mit den Experten für berufliche Vorsorge und dem Anlageexperten über die Notwendigkeit und das Ausmass von Sanierungsmassnahmen entscheiden. Wir haben ja die Kompetenzen und die Verantwortung, das wurde bei der Strukturreform so festgelegt. Die nimmt uns niemand ab, und da hilft uns auch ein Moratorium nicht weiter. Denn das Ziel der Entscheidungen, die man zu treffen hat, und allfälliger Massnahmen soll es ja sein, die Unterdeckung irgendwann wegzubringen. Frau Egerszegi, das kann ja vielleicht etwas länger dauern. Wobei ich Ihnen sagen muss: Für harte Massnahmen haben die Leute jetzt Verständnis. Wenn wir in ein, zwei Jahren kommen, wenn sich die Börse dann vielleicht quer bewegt oder vielleicht ein leichter Aufwärtstrend da ist, werden sie kein Verständnis mehr für Sanierungsmassnahmen haben. Ich möchte Sie trotzdem ein bisschen warnen: Wenn Sie statt 100 Millionen nur noch 80 Millionen Franken haben, dann haben Sie einen Deckungsgrad von 80 Prozent.

Und wissen Sie, für den Kapitalertrag, den Sie für nächstes Jahr erarbeiten sollten, haben Sie dann nur 80 Millionen. Es ist dann nicht so einfach, wieder aus der Unterdeckung herauszukommen, wie sich das gewisse Leute vorstellen. Deshalb hat man diesbezüglich auch Sorgen. Ein 12- oder gar 24-monatiges Moratorium würde die Frist für die Sanierung [PAGE 164] eben verkürzen, sofern der Bundesrat an seiner Weisung vom 24. Oktober 2004, in Kraft seit dem 1. Januar 2005, festhält.

Die Idee von Frau Fetz, dass nicht nach dem Buchstaben des Gesetzes saniert werden muss, ist an und für sich gut. Ich möchte ihr für die Motion danken; ich habe sie unterschrieben. Die Idee also, dass man das im Stiftungsrat nicht Punkt für Punkt nach Gesetz abarbeiten muss, wenn man in Not ist, ist richtig. Aber ich bin vollends der Überzeugung, dass ein Moratorium nichts bringt, da jede Pensionskasse individuell betrachtet werden muss, Frau Fetz; das sehe ich gerade bei den zwei, die ich präsidiere. Eine Kasse mit mehr Rentnern als Aktiven zum Beispiel, die einen Deckungsgrad von 95 Prozent aufweist, ist gefährdeter als eine Kasse mit 80 Prozent Deckungsgrad und keinen Rentnern. Ist die Firma dahinter wegen der Rezession durch Teilliquidation und Massenentlassungen gefährdet - das ist das Gefährliche an der ganzen Sache -, dann ist auch ein Deckungsgrad von 99 Prozent kritisch.

Hinzu kommen andere Kriterien wie der technische Zinssatz. Wenn wir in der Sonntagspresse jeweils die Ratings bezüglich Deckungsgrad lesen, dann müssen Sie noch den technischen Zinssatz dahinter anschauen. Es gibt Schlaumeier, die den technischen Zinssatz erhöhen und damit - nicht wie die Leute meinen - den Deckungsrad beeinflussen und auch manipulieren. Dort kommt dann ein ganz gefährliches Spiel zum Zuge. Dort muss man dann vielleicht auch einmal gesetzlich eingreifen.

Beim Umwandlungssatz, Frau Fetz, ist auch ein Problem: Man muss jetzt ohne politische Hintergedanken und Umschweife sagen, dass ein Umwandlungssatz, der zu hoch ist, natürlich auch nicht gerade gut ist, um eine Kasse zu sanieren. Frau Egerszegi hat Recht, wenn sie sagt, die technischen Rückstellungen spielten auch eine Rolle.

Nun wende ich mich an den Bundesrat: Was ich vom Bundesrat in der jetzigen Situation eigentlich erwarte, wäre ein differenziertes Rundschreiben an alle diese Kassen, eine Art Ukas, wie man dem sagt, in welchem man eben die Unterdeckungen genau analysiert - Frau Fetz hat das auch bereits angesprochen. Das wäre eine differenzierte Betrachtung zuhanden der Aufsichtsbehörden und auch der Stiftungsräte, damit sie wissen, wie sie jetzt mit diesen Unterdeckungen umgehen müssen.

So könnten wir schweizweit - die Kassen sind ja in einem gewissen Wettbewerb -, kassenindividuell die Unterdeckungen analysieren und dementsprechende Massnahmen ergreifen. Das wäre meiner Ansicht nach das Wichtigste, was der Bundesrat machen könnte.

Einerseits sind dann im Rahmen einer gesamtheitlichen Interessenabwägung - wir müssen die Sache gesamtheitlich anschauen - diejenigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, darunter insbesondere die KMU, zu berücksichtigen, die im heute wirtschaftlich schwierigen Umfeld mit einbrechenden Umsätzen und/oder Margen keine zusätzlichen Aufwände durch zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Belastungen wünschen. Allfällige Mehrbelastungen für die IV oder die ALV stehen ja auch bereits vor der Tür; wir können die nicht einfach negieren und müssen sie zur Kenntnis nehmen.

Andererseits ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Unterdeckung einer Pensionskasse eine latente Gefahr für die Altersvorsorge der Arbeitnehmer darstellt - Frau Bundesrätin, dort sehe ich das grösste Problem. Solange die Leute ihren Arbeitsplatz im Betrieb behalten können und demzufolge weiterhin in der Pensionskasse des Arbeitgebers versichert bleiben, bewirkt die reduzierte Deckungsgrad "bloss" einen nicht realisierten, hypothetischen Buchverlust auf den individuellen Altersguthaben. Das mag in der heutigen Zeit der wirtschaftlichen Unsicherheit viel weniger stören als ein reduziertes Einkommen als Folge der Sanierungsbeiträge oder die Unsicherheit um den Arbeitsplatz. Verliert der Arbeitnehmer im Rahmen einer der Restrukturierungsmassnahmen, wie wir sie jetzt Tag für Tag erleben, oder im Rahmen einer Betriebsaufgabe zusammen mit einer gewissen Anzahl anderer Mitarbeiter des Betriebes seinen Status als Versicherter und scheidet aus der Pensionskasse aus, muss eine jener berüchtigten Teilliquidationen durchgeführt werden. Jedem, der über die Bürokratie jammert, möchte ich empfehlen, einmal so eine Teilliquidation durchzuführen. Da lernt man, mit Bürokratie und Vorschriften umzugehen.

Damit realisiert der Versicherte den Buchverlust auf seinen Altersguthaben, ob er will oder nicht. Aus der Hypothese wird bitterer Ernst. Zudem muss er diesen zwangsweise realisierten Verlust anschliessend ganz allein ausgleichen, denn nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb hilft ihm kein Arbeitgeber mit einem paritätischen Sanierungsbeitrag mehr.

Wenn nun das Risiko voll durchschlägt, wie es zurzeit an den Anlagemärkten zu beobachten ist, sollte auch die Bereitschaft vorhanden sein, dieses Risiko zu tragen, die Lücken durch Sanierungsmassnahmen zu füllen. Der Stiftungsrat ist gefordert. Die in der Motion Fetz aufgezeigten Folgen der aktuellen Finanzkrise, die in den vergangenen Wochen noch verstärkt worden sind, lassen es jedenfalls als sehr unwahrscheinlich erscheinen, dass die erlittenen Verluste in relativ kurzer Zeit durch eine gegenläufige Markt- und Börsenentwicklung ausgeglichen werden.

Deshalb sind je nach Grad der Unterdeckung Sanierungsmassnahmen angezeigt, die vom paritätischen Organ, in enger Zusammenarbeit mit dem Experten und gelegentlich in Zusammenarbeit mit der Aufsicht, umzusetzen sind, um die Dauer der noch nicht realisierten Buchverluste aus den Altersguthaben kurz zu halten.

Fazit: Ich bin der Meinung, dass wir die Verantwortung beim Stiftungsrat geortet haben, dass wir die Verantwortung bei den Organen geortet haben; das haben wir bei der Strukturreform klar festgelegt. Ich befürworte es, dass wir eine Unterdeckung der Kassen individuell betrachten, dass wir den technischen Zinssatz, die Reserven, den Umwandlungssatz, den Deckungsgrad und all diese Dinge betrachten. Ich befürworte es, dass der Bundesrat eine Weisung herausgibt, an der sich alle Pensionskassen orientieren können, sodass bei Sanierungen für alle ungefähr die gleichen Bedingungen gelten. Sowohl die Aufsicht als auch die Stiftungsräte werden darüber froh sein. Diese sind jetzt in einer gewissen Not; es ist so, es ist nicht ganz einfach. Sie wären Ihnen dankbar, Frau Bundesrätin, wenn Sie in dieser Richtung etwas unternehmen könnten.