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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11

Wortprotokoll

Um auf die gestellte Frage zu antworten: Es ist richtig, dass wir in der SGK an der Sitzung vom Januar 2009 gerade auch auf Wunsch der WAK, die diese Fragen aufgeworfen hat, über die neuen Anlagevorschriften in Anwesenheit von Bundesrat Couchepin diskutiert haben.

1. Er hat uns zuerst einmal darauf aufmerksam gemacht, dass die Reform der Anlagevorschriften von der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge wie auch vom Ausschuss Anlagefragen der BVG-Kommission einstimmig gutgeheissen worden sei.

2. Wir haben ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Schreiben Ende Jahr verschiedene Klärungen angebracht worden sind, und vor allem - ich glaube, das war richtig -, dass es sich hier um Richtlinien handle und es ohne Weiteres auch möglich sei, dass eine einzelne Kasse in begründeten Fällen davon abweichen könne.

Was nun die Freizügigkeitsgelder anbelangt, so wurde uns vonseiten des Departementes erklärt, dass bereits heute 99 Prozent der Gelder kollektiv angelegt seien. Man wisse aber, dass die Bestimmung so, wie sie nun getroffen worden ist, recht hart sei. Herr Couchepin hat uns zugesichert, dass man Ende dieses Jahres einen Bericht ausarbeiten und vor allem auch im Lichte der gemachten Erfahrungen allenfalls die Anlagevorschriften anpassen werde.

Das kann ich hier bestätigen, und das lese ich auch aus dem Protokoll der Sitzung vom 26. Januar dieses Jahres heraus.