Lexipedia

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-12

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir einige Ausführungen in meiner Funktion als Präsident der GPDel zur Interpellation David.

Noch einmal zur Ausgangslage: Wir haben am 19. Januar 2009 den Bericht in Sachen Tinner abgeschlossen und dann die Publikation des Berichtes beantragt. Die GPK haben diesem Antrag stattgegeben.

Die Oberaufsicht der GPDel befasst sich in erster Linie mit der Rechtmässigkeit des Handelns des Bundesrates und der Verwaltung, und dies speziell in den Geheimbereichen. Im Fokus der GPDel ist das Handeln des Staates, nicht dasjenige von Privatpersonen. Deshalb hat die GPDel auch nicht die Geschäftstätigkeit der Tinners per se untersucht. Das bedeutet nicht, dass die Rolle von Schweizer Firmen in der weltweiten Verbreitung von Kernwaffen ein unbedeutendes Thema wäre. Dies ist jedoch keine Aufgabe für die parlamentarische Oberaufsicht, sondern eher eine Aufgabe für die fachlich zuständigen Legislativkommissionen und sicher auch für die Geschichtsforschung. Zusätzlich musste die GPDel berücksichtigen, dass gegen die Tinners weiterhin eine Strafuntersuchung läuft. Die Delegation wollte mit ihrer Untersuchung auf keinen Fall die Gewaltenteilung unterlaufen.

Der Bericht macht deshalb bewusst keine Aussagen über die Schuld oder die Unschuld der Tinners. Der Bericht sollte auch keine Informationen enthalten, die das Gerichtsverfahren beeinflussen könnten. Die GPDel könnte dem Bundesrat nicht vorwerfen, er habe die Unabhängigkeit der Justiz verletzt, wenn sich die parlamentarische Oberaufsicht in deren Belange einmischen würde. Die GPDel nahm auch keine Einsicht in die verbliebenen Verfahrensakten. Bekanntlich wurde ja das beschlagnahmte Material vernichtet, aber andere Unterlagen, wie Einvernahmeprotokolle, stehen dem Untersuchungsrichter weiterhin zur Verfügung. Der Bericht enthält auch nur so weit Informationen über die Tinners, wie es für seine Beurteilung notwendig ist. Die meisten dieser Informationen waren überdies bereits veröffentlicht worden, beispielsweise in anderen Gerichtsurteilen.

Grundsätzlich teilt die GPDel deshalb den Vorbehalt des Bundesrates, dass er wegen eines laufenden Verfahrens nicht Stellung zu den Aktivitäten der Tinners nehmen will. Der Bundesrat kann aber nicht die Untersuchung der GPDel als Grund dafür ins Feld führen, dass er zu Fragen der Interpellation schweigt. Der Bundesrat hat sich auch nicht aus der Affäre zu ziehen, indem er auf diesen Bericht verweist. Er wollte ja ursprünglich gerade dessen Publikation verhindern. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat einer Forderung der GPDel entsprochen und der Bundeskriminalpolizei wieder erlaubt, den eidgenössischen Untersuchungsrichter im Fall Tinner zu unterstützen. Die GPDel verfolgt auch weiterhin das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und des Bundesrates im Fall Tinner. Wenn sie eine Möglichkeit sieht, wie sie zur Beschleunigung und zum korrekten Abschluss des Verfahrens beitragen kann, wird sie sich dafür einsetzen.

Nun noch etwas zum Entscheid der GPDel in Bezug auf den Entscheid des Bundesrates zur Aktenvernichtung. Herr Kollege David hat nach den Gründen für den Eingriff des Bundesrates in das Strafverfahren gegen die Tinners gefragt. Anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichts der GPK im Ständerat hat Herr Kollege David darauf hingewiesen, welche Gründe für die Aktenvernichtung vorgeschoben wurden und welches die wirklichen Gründe waren - das werde nicht gesagt. Dazu ein paar Zitate aus dem Bericht, die alle aus Unterlagen des Bundesrates oder von Mitgliedern der Task Force stammen. Ich verweise auf Seite 13 des Berichtes: Die amerikanische Regierung schlug vor, "die 'kritischen' Informationen und Dokumente aus dem gerichtspolizeilichen Verfahren i. S. Tinner herauszunehmen und sie in die sichere Obhut der amerikanischen Behörden zu übergeben". Auf Seite 14 steht: "Die USA suchten aber auch die Mitwirkung der Schweiz, um zu vermeiden, dass die Zusammenarbeit der Tinners mit den amerikanischen Diensten im Verlauf des Strafverfahrens aufgedeckt und verfolgt würde." Und auf Seite 41 heisst es, die amerikanische Regierung habe "ihrem Begehren eine grosse Bedeutung" zugemessen und "einen entsprechenden politischen Druck" erzeugt. Die im Bericht erwähnten Interventionen der USA zugunsten der Tinners auf Stufe der Nachrichtendienste, des amerikanischen Botschafters und auf Ministerebene belegen diesen Druck. Ich verweise auf Kapitel 4.4.1 des Berichtes.

Die GPDel hat ein kurzes Kapitel mit Informationen über die Kontakte des Vorstehers EJPD mit den USA aus dem publizierten Bericht gestrichen. Aus diesen Informationen ging klar hervor, dass sich der Vorsteher EJPD und seine amerikanischen Gesprächspartner in der zweiten Hälfte des Jahres 2007 auf die Aktenvernichtung geeinigt hatten. Dies steht auch so in der Zusammenfassung des gestrichenen Kapitels.

Als die GPDel das Kapitel strich, musste sie an den Schlussfolgerungen und Beurteilungen des Berichtes keinen Buchstaben ändern. Gemäss ihren Handlungsgrundsätzen muss die GPDel vorgängig zur Veröffentlichung ihrer Feststellungen eine Interessenabwägung zwischen berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Bundesrates und dem öffentlichen Interesse an Transparenz vornehmen. Die GPDel ist grundsätzlich der Geheimhaltung verpflichtet, und es braucht gute Gründe, um sich hier gegen den Bundesrat zu stellen. In dieser Güterabwägung erwog die GPDel letztlich, in der Publikation ihres Berichtes die Details über die Kontakte des Vorstehers des EJPD mit den USA geheim zu halten. Wie ich bereits erwähnt habe, hat das aber überhaupt keinen Einfluss auf die Schlussfolgerung und die Beurteilung im Bericht gehabt.

Welches waren die wirklichen Motive des Bundesrates oder des damaligen Vorstehers des EJPD und der USA? Die GPDel kann nicht in die Köpfe von Personen hineinschauen. Sie kann nur Akten einsehen und Personen befragen. Im Fall Tinner hatte sie nur Zugang zur Schweizer Seite. Die amerikanischen Beweggründe hingegen waren bestenfalls aus zweiter Hand zu eruieren. Aufgrund der vorliegenden Informationen kann man Hypothesen aufstellen. Aus Sicht der GPDel reicht die vorhandene Information aber nicht aus, um solche Hypothesen zu verwerfen, geschweige denn, um sie zu bestätigen. Wir haben deshalb bewusst auf Spekulationen verzichtet. Wer weitere Gründe für die Aktenvernichtung aus dem Bericht der Delegation herauslesen will, tut dies auf eigenes Risiko.

Ich möchte das an einem Beispiel aufzeigen. Im Bericht steht auf Seite 15, dass sich Vertreter der amerikanischen Nachrichtendienste im Juni 2003 bei den Tinners Zugang zu allen Informationen verschafft und die vorhandenen elektronischen Daten kopiert haben. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die USA sich bereits bei dieser Gelegenheit die brisanten Akten besorgten. Der damalige Vorsteher des EJPD hat der GPDel und später den Medien gesagt, die USA hätten die Herausgabe der Kernwaffenpläne verlangt. Er habe dies aus Souveränitätsgründen abgelehnt und als Alternative die Vernichtung vorgeschlagen. Der Bundesrat bestätigte diese Aussage, wie auf Seite 42 des Berichtes zu lesen ist. Wenn die USA bereits über die Akten verfügten, warum schlugen sie nicht von Anfang an die Vernichtung dieser Akten vor? Hat der Bundesrat die Akten vernichtet, um sie nicht den USA geben zu müssen, obwohl diese bereits Kopien davon besassen? - Alles Fragen.

Findigen Köpfen fallen zweifellos noch weitere Fragen und Hypothesen ein. Die Informationslage erlaubt aber keine klaren Antworten, denn die Strafverfolgungsbehörden stellten die Unterlagen bei den Tinners erst im November 2004 sicher. Wir können folglich nicht wissen, ob die amerikanischen Nachrichtendienste die Kernwaffenpläne bereits im Sommer 2003 bei den Tinners in der Schweiz vorfanden.

Für eine staatspolitische Beurteilung der GPDel reichen diese Informationen aber. Die GPDel kann mit den erhobenen Informationen eine klare Antwort auf die Frage geben, ob das Vorgehen des Bundesrates verhältnismässig und damit im weitesten Sinne auch rechtmässig war. Die [PAGE 185] Argumente, aufgrund derer der Bundesrat die Aktenvernichtung beschlossen hat, genügen für die Anwendung von Notrecht eindeutig nicht. Ob sie vorgeschoben sind oder nicht, ist dabei irrelevant. Die vom Bundesrat aufgeführten Gründe müssen genügen. Es kann nicht sein, dass der Bundesrat die Kriegsartikel der Verfassung bemüht, gleichzeitig aber die wahren Gründe dafür in der Beratung verschweigt und sozusagen vor sich selber geheim hält.

Herr Kollege David hat auch nach einem Zusammenhang zwischen dem Beschluss des Bundesrates zur Aktenvernichtung und der Iran-Politik der Schweiz gefragt. Darauf fand die GPDel keine Hinweise.

Noch zur Kritik an der Leistung der Nachrichtendienste: Die GPDel hat die Leistung der Nachrichtendienste in einem eigenen Kapitel beurteilt, in Kapitel 6.6. Der Bericht der GPDel kritisiert die Arbeit des Inlandnachrichtendienstes. Dafür musste die GPDel keine Geschichtsforschung betreiben. Der DAP unterschätzte das Problem des Khan-Netzwerkes eindeutig. Der Fehler ist umso gravierender, als der SND von Anfang an auf vertiefte Abklärungen drängte. In Bezug auf die historische Leistung des Inlandnachrichtendienstes zitiert der Bericht auch aus den Unterlagen, aufgrund derer der Bundesrat auf eine Strafuntersuchung gegen die amerikanischen Dienste und die Tinners wegen verbotenen Nachrichtendienstes verzichtete. Im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens hat der Bundesrat dieses Gesuch der Bundesanwaltschaft dann ja abgelehnt - der damalige Vorsteher des EJPD hat sich 16 Monate Zeit genommen, um diesen Entscheid beim Bundesrat zu erwirken. Ich zitiere aus Seite 15f. des Berichts: Der Vorsteher des VBS "wies darauf hin, dass die Schweizer Behörden seit fast 30 Jahren um die Tätigkeit von Personen und Firmen in der Schweiz zugunsten des Khan-Netzwerks gewusst hätten. Das Ungenügen der zuständigen Stellen in der Schweiz gegenüber diesem grössten und gefährlichsten Proliferationsfall der Geschichte müsse als gravierend beurteilt werden. Der Eindruck einer ungenügenden Kooperationsbereitschaft des DAP bei der Aufklärung von Proliferationsfällen hätte den Eigenmächtigkeiten ausländischer Dienste Vorschub geleistet".

Die GPDel hat seit Jahren die nachrichtendienstliche Gesamtleistung der Schweiz in den grenzübergreifenden Bereichen wie der Proliferation kritisiert. Deshalb reichte Hans Hofmann 2007 die parlamentarische Initiative 07.404 ein. Die eidgenössischen Räte haben dann bekanntlich in der Folge am 3. Oktober 2008 das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes angenommen.

Die GPDel verfolgt nun eng die Arbeiten des VBS, das für den Inland- und den Auslandnachrichtendienst eine Organisationsform schaffen muss, die eine effiziente und wirksame Zusammenarbeit ermöglicht. Die GPDel hat den Eindruck, dass der Vorsteher VBS diese Aufgabe so anpackt, dass echte Verbesserungen erwartet werden können. Für die GPDel steht deshalb die begleitende Oberaufsicht über die laufende Reform der Nachrichtendienste an erster Stelle. Diese ist wichtiger als die Aufarbeitung der Mängel der Vergangenheit, die sie schon genügend oft kritisiert hat; insbesondere, wenn man so weit zurückgehen will, wie das Herr Kollege David schon damals ausgeführt hat, als wir den Geschäftsbericht behandelt haben. Ich glaube, dass das eine Sache ist, die über die Oberaufsicht hinausreicht; da werden dann einmal die Historiker gefragt sein.