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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-17

Wortprotokoll

Letzten Samstag habe ich in einer Zeitung unter den vermischten Meldungen folgende Zeilen gelesen: "Mexikanischer Drogenboss unter den Reichsten der Welt - mit einer Milliarde Dollar auf Platz 701." Solche Gelder haben und wollen wir in der Schweiz seit Langem nicht mehr, und wir wollen das auch in Zukunft nicht wieder. Das geht heute aber oft vergessen, wenn von der Schweiz als Bankenplatz die Rede ist. Der Bankenplatz Schweiz soll seine Attraktivität aus der Qualität der Dienstleistung unserer Banker und aus der Sicherheit und Stabilität des Landes ziehen.

Die Schweiz stand in den letzten Jahren, so weit ich das überblicken kann, in einer guten und führenden Position, wenn es darum ging, nicht Zufluchtsort von kriminellen Geldern, von Potentatengeldern oder, kurz gesagt, von schmutzigem Geld zu sein. Wenn man die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken, Ausgabe 2008, liest, müssten wir eigentlich auch in Sachen nichtversteuerte Gelder eine saubere und erklärbare Position haben. In der Tat steht in Artikel 7, dass die Banken keine aktive Beihilfe zu Kapitalflucht leisten dürfen, so wie in Artikel 8 unmissverständlich ein Verbot der aktiven Beihilfe zu Steuerhinterziehung und ähnlichen Handlungen aufgelistet ist. Wir wissen, dass einzelne Banken und insbesondere die UBS diese Handlungsregeln zumindest in den USA krass und wiederholt missachtet haben. Das ist unannehmbar, und es ist richtig, dass dafür bei den Verantwortlichen die entsprechenden personellen Konsequenzen gezogen werden bzw. noch zu ziehen sind.

Dieses Verhalten hat dazu beigetragen, dass die Schweiz plötzlich auf die gleiche Stufe wie Zwergstaaten und Fluchtinseln gestellt wird, die ihr eigenes Rechtssystem haben, das sich um internationale Regeln in Geldangelegenheiten bis anhin kaum gekümmert hat. Dieses Verhalten hat auch dazu beigetragen, dass die Schweiz von sogenannt befreundeten Staaten als verseuchte Steueroase und Parasit der internationalen Staatengemeinschaft dargestellt wird, was so weit geht - wir haben es heute Morgen verschiedentlich gehört -, dass uns der deutsche Finanzminister auch noch als dümmliche Indianer verspottet.

Die Entscheide des Bundesrates der vergangenen Woche sind bekannt, und nach den Interviews in der Sonntagspresse wissen wir auch wieder, wer wie gestimmt hat.

Der Bundesrat ist eine Kollegialbehörde, und in dieser tragen alle sieben Bundesräte die Mitverantwortung für die wirtschaftliche und finanzielle Zukunft unseres Landes. Gleiches gilt für die Führung des UBS-Dossiers und auch für die Politik im Zusammenhang mit dem Dossier rund um das Bankgeheimnis.

Ich kenne nicht alle Hintergründe und Gespräche, die in den letzten Monaten geführt oder eben nicht geführt wurden. Mir liegt aber viel an der Stärke und der Bedeutung der schweizerischen Banken und der Finanz- und Versicherungsinstitute. Offensichtlich hat der Bundesrat hier eine andere Wahrnehmung. Anders kann ich mir nicht erklären, warum der Bundesrat letztes Jahr, bei Vorliegen der Rechts- und Amtshilfegesuche, nicht schneller tätig geworden ist und diese nicht mit der entsprechenden Aufstockung der Kräfte in der Steuerverwaltung früher hat erledigen lassen. Wenn nämlich alle diese 250 Dossiers tatsächlich, wie man das nun hört, eindeutige Fälle von Steuerbetrug sind, hätte man diese Dossiers bis Ende Jahr erledigen müssen. Es wäre nicht notwendig gewesen, unser Land derart unter Zugzwang zu bringen.

Aber das ist Geschichte. Nun geht es um die Zukunft, und hier ist der Bundesrat gefordert. Ich unterstütze die letzte Woche getroffenen Entscheide. Für mich ist es aber unabdingbar, dass wir uns nicht wie das Kaninchen vor der Schlange aufführen, sondern klipp und klar sagen, dass die geforderten Regeln für alle Staaten gelten müssen; dass wir klipp und klar sagen, dass die Schweiz nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren, das im Einzelfall über Doppelbesteuerungsabkommen zu regeln ist, Auskunft gibt; und schliesslich, dass wir klipp und klar sagen, dass wir nicht akzeptieren, dass man die Schweiz massregelt, solange es über [PAGE 221] englische und amerikanische Truststrukturen möglich ist, Vermögenswerte bzw. deren Eigentümer zu anonymisieren und zu vertuschen.

Der Bundesrat ist gefordert, international immer und immer wieder zu erklären, was der schweizerische Finanzplatz ist. Er ist gefordert zu erklären, dass die gleichen Regeln auch für die britischen Inseln und für die französischen und amerikanischen Marionettenstaaten gelten. Er ist gefordert zu erklären, dass eine rückwirkende Anwendung neuer Regeln nicht infrage kommt. Und schliesslich ist er gefordert zu erklären, dass ein automatischer Datenaustausch für unser Land nicht zur Diskussion steht und wir uns im Übrigen auch nicht in innerstaatliche Regeln hineinreden lassen.

Innerstaatlich sind diese Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Unternehmenssteuerreform III zu koppeln, in welcher es vor allem um eine Stärkung der Attraktivität für Firmen unter den geänderten wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geht.

Ich gebe mir Rechenschaft darüber, dass der Bundesrat sein Bestes gibt, aber vielleicht ist das heute eben nicht genug. Auf jeden Fall bitte ich Sie, Herr Bundespräsident, das Parlament möglichst rasch über Ihren Zeitplan zu unterrichten, auch was die Reihenfolge der Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen anbelangt. Ich bitte Sie, das Parlament vor allem auch darüber zu informieren, was in den direkten nachbarlichen Kontakten mit Deutschland und Frankreich über die Bühne geht, und in diesen Kontakten auch dafür zu sorgen, dass die Schweiz nicht mehr wie ein Tanzbär vorgeführt wird.

Ich bin überzeugt, dass es nur eines klaren Positionsbezugs von Frau Merkel, Herrn Sarkozy oder Herrn Brown bedürfte, um die wilde Jagd auf die Schweiz zu beenden und das auch den Indianern ennet dem grossen Teich klarzumachen.