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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-17

Wortprotokoll

Der Wortlaut der Interpellation ist ja so, dass er sich eigentlich auf ein UBS-internes Mail konzentriert, das am 16. Oktober 2008 verschickt worden ist. Die Fragen des Interpellanten sind, ob der Bundesrat von diesem Mail Kenntnis genommen hat, ob das Mail überhaupt echt ist und wie man sich die Information, die Kommunikation nach innen, erklären kann. Wir haben die Interpellation auch in diesem Sinne verstanden und nicht als generelle Frage, ob eine Intervention seitens des Staates überhaupt nötig gewesen sei und, wenn ja, auf welchen gesetzlichen Grundlagen sie beruhe. Wir haben uns hier also wirklich auf den Wortlaut der Interpellation konzentriert.

Da kann ich Ihnen sagen, dass gemäss Auskunft der UBS AG am 16. Oktober 2008 in der Tat ein von Peter Kurer, dem Präsidenten des Verwaltungsrates, und von Marcel Rohner, dem CEO, unterzeichnetes Informationsschreiben [PAGE 212] per E-Mail an alle Mitarbeitenden der UBS AG verschickt worden ist. Der Versand erfolgte unmittelbar nach Bekanntgabe des Massnahmenpaketes zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems. Der Bundesrat hat vom Inhalt dieses Informationsschreibens Kenntnis genommen. Mit diesem Informationsschreiben sollten "die brennendsten Fragen" - der Mitarbeitenden der UBS AG - "zur Zukunft der UBS" beantwortet werden. Inhaltlich werden den Mitarbeitenden insbesondere die Hintergründe und die Modalitäten des Massnahmenpakets, der Zustand, die Verwundbarkeit - die Vulnerabilität - und die Zukunftsaussichten der Bank skizziert.

Der Interpellant zitiert in seiner Begründung einen Satz aus dem Informationsschreiben. Das Informationsschreiben muss aber in seiner Gesamtheit, also im Zusammenhang mit dem Zweck und mit der damaligen Situation gelesen werden. Unabhängig davon hat der Bundesrat selbst in seiner Botschaft zum Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems festgehalten: "Die UBS AG war zum Zeitpunkt des Massnahmenpakets nicht unmittelbar in ihrer Existenz gefährdet. Angesichts ihrer Verwundbarkeit sowie des weiterhin angespannten Umfeldes war aber nicht mehr auszuschliessen, dass sich die Vertrauenskrise verschärfen könnte."

Der Bundesrat ist dann zum Schluss gekommen, dass die Verantwortlichen der UBS AG bemüht waren, ein differenziertes Bild der Gesamtlage und der Lage innerhalb der UBS AG zu zeichnen. Deshalb sah und sieht er keinen weiteren Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit.