Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-03-18
Wortprotokoll
Wie ich bereits beim Eintreten dargestellt habe, bedingt das Media-Abkommen, wenn wir eine Diskriminierung der Schweizer Veranstalter verhindern wollen, in jedem Fall eine Anpassung der Werbevorschriften; da wir in der heutigen Regelung, die zwar auch erst drei Jahre alt ist, unterschiedliche Vorschriften für die verschiedenen Sender haben. Konkret geht es um die Frage, ob wir die Werbung für leichte Alkoholika generell zulassen oder eben generell verbieten wollen. Allenfalls könnte noch, das wäre eine Lösung für die SRG, eine Sonderregelung getroffen werden.
Wie kam die heutige Regelung zustande? Bei der Totalrevision des RTVG haben wir nach einer vertieften Lösungssuche den lokal-regionalen Radio- und Fernsehsendern die Werbung für leichte Alkoholika ermöglicht. Ein Werbeverbot für diese Produkte gilt hingegen für sprachregionale und für nationale Sender in- und ausländischer Herkunft und auch generell für die SRG. Dies ist in Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben b und c RTVG geregelt. Für die SRG findet sich die Regelung in Artikel 14 Absatz 2. Mit dieser Lösung wollte man damals den lokalen Sendern eine zusätzliche Einnahmequelle ermöglichen. Hingegen hat man aus Gründen des Gesundheits- und auch des Jugendschutzes der SRG eine entsprechende Werbung verboten. Die Lösung, die wir damals getroffen haben, stand unter dem Motto "Wein- und Bierwerbung für die lokal-regionalen Sender, Konzessionsgebühren dafür schwergewichtig der SRG". Letztlich setzte sich dieses Konzept nach einem ausserordentlich harten Ringen in den Räten durch.
Mit dem Entwurf des Bundesrates, der von der Minderheit unterstützt wird, wird dieses Konzept nun jedoch durchbrochen. Alkoholwerbung, und ich meine im Folgenden damit jeweils Werbung für Bier und Wein, wird für alle Sender möglich, soweit diese Werbung im Sendestaat erlaubt ist.
Zurzeit richten deutsche, französische und ein englischer Sender - dieser in französischer Sprache - spezielle Werbefenster an die Schweiz. In Zukunft könnten diese in ihren an die Schweiz gerichteten Werbefenstern ebenfalls Bier- und Weinwerbung betreiben, wobei sie sich bezüglich Ausgestaltung an die Werbevorschriften der EG-Richtlinien zu halten haben. Auch die SRG wird in Zukunft gemäss Entwurf des Bundesrates und Antrag der Kommissionsminderheit in ihren Programmen für leichte Alkoholika werben dürfen. Der Bundesrat rechtfertigt diese Lockerung für die SRG damit, dass bei einem Verbot für die SRG die Werbung aufgrund der grossen Marktanteile der ausländischen Werbefenster nicht bei den privaten Schweizer Veranstaltern geschaltet würde, sondern die entsprechenden Werbegelder primär ins Ausland abfliessen würden. Die SRG würde dank Alkoholwerbung gegenüber den ausländischen Werbefenstern konkurrenzfähiger.
In der Kommission haben wir uns - auch mit Frau Sommaruga und Frau Savary - über die Mitberichte der APK und der WBK orientieren lassen. Beide Kommissionen sind der Ansicht, dass das Verbot für die SRG belassen werden sollte. Die KVF ist indessen der Ansicht, dass diese einseitige Beschränkung nur dazu führen würde, dass die Werbegelder zu den ausländischen Sendern abfliessen würden, und zwar exakt zu denjenigen Sendern, welche bevorzugt von unseren Jugendlichen gewählt würden. In diesem Sinne zielt die Lösung, wie sie die APK und die WBK vorschlagen, in doppelter Hinsicht in die falsche Richtung. Bedenken wir, dass der Marktanteil der SRG-Programme bei den Jugendlichen bloss etwa 10 Prozent ausmacht. Die Mehrheit Ihrer Kommission setzt in dieser Frage auf Gesundheits- und insbesondere auf Jugendschutz. Auch wenn von den Befürwortern der Alkoholwerbung gesagt wird, es gehe nicht um Mengenausweitung, sondern um die Konkurrenz zwischen den Marken, ist, wie auch Untersuchungen zeigen, Werbung darauf angelegt, neue Konsumenten zu gewinnen und dabei insbesondere jene Menschen anzusprechen, die ihren Platz in der Gesellschaft erst noch finden müssen.
Dass dabei die Kinder und die Jugendlichen besonders gefährdet sind, kann auch von den Gegnern nicht einfach negiert und in den Wind geschlagen werden. Hinzu kommt, dass die internationale Entwicklung bei der Alkoholwerbung ganz eindeutig in die umgekehrte Richtung geht. Wir waren zusammen mit dem Bundesrat und dem Generaldirektor der SRG überzeugt, dass wir in ein paar Jahren ohnehin ein generelles Verbot der Alkoholwerbung am Fernsehen haben werden. Einige Länder wie etwa Frankreich kennen das schon heute.
Das wohl grösste Problem der Durchsetzung eines generellen Verbots würde sich mit Deutschland ergeben. Die Betreiber der deutschen Werbefenster können argumentieren, dass sich das neu eingeführte, generelle Alkoholwerbeverbot in erster Linie gegen die Werbefenster richte und nicht gesundheitspolitisch motiviert sei. Ein solcher Vorwurf widerspräche allerdings dem Diskussionsverlauf in der Kommission. Von verschiedenen Kommissionsmitgliedern wurde darauf hingewiesen, dass wir in unserer Gesellschaft ein zunehmendes Alkoholproblem haben; dies zeige sich vor allem bei den Jugendlichen. Es war für die Kommissionsmehrheit deshalb unverantwortbar, in einem solchen Moment zusätzliche Werbung zu ermöglichen. Es ist widersprüchlich, wenn wir hingehen und Millionen Franken an staatlichen Geldern für die Alkoholprävention ausgeben, wenn auf der anderen [PAGE 237] Seite wegen 8 bis 10 Millionen Franken an Werbegeldern einem zusätzlichen Werbemedium Gelegenheit geboten wird, den Konsum anzuheizen.
Die Suchtfachleute bezeichnen denn auch die Freigabe der Werbung als völlig unverständlichen Kniefall. Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass Alkoholwerbung am Fernsehen unmittelbar zu einem doppelt so grossen Alkoholkonsum führt. Man sieht die Werbung, wird zu einem Glas Alkohol animiert und konsumiert es umgehend.
Es geht bei dieser Art von Werbung um weit mehr als nur um eine Produkteinformation. Vielmehr geht es darum, ein Lebensgefühl zu vermitteln, das es in der Realität so gar nicht gibt; wir kennen es unter den Begriffen "sun and fun" und "cool sein".
Untersuchungen zeigen, dass der Konsum von Alkohol unter Jugendlichen auf beängstigende Art und Weise zugenommen hat. Die Diskussionen in der Kommission belegen, dass die Sensibilität gegenüber diesen Problemen seit der Totalrevision des RTVG gestiegen ist. In diesem Umfeld betrachtet es die Mehrheit der Kommission als angebracht, auf diejenige Regelung zurückzugehen, die wir bis vor zwei Jahren kannten; sie besteht aus einem generellen Verbot. Wir verzichten generell auf die Fernsehwerbung mit Alkohol, so, wie das in unseren Gesetzen bis vor zwei Jahren generell galt.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.