Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-18
Wortprotokoll
Gelegentlich reibt man sich auch nach dreissig Jahren aktiver Tätigkeit als Politiker noch die Augen. Weshalb mache ich das?
Bei den Steuerfragen ärgern wir uns zu Recht darüber, dass uns die EU ihre Normen und Vorschriften aufzwingen will. Beim Werbefernsehen sind wir drauf und dran, mit Verboten die EU noch links zu überholen. Bei der Fernsehwerbung sind wir glücklicherweise noch nicht so weit, dass uns die EU im Detail vorschreibt, wie Werbeverbote für Fernsehveranstalter in der Schweiz zu regeln sind. Es steht uns noch weitgehend frei, hierüber selbst zu entscheiden. Die Schweiz muss bis jetzt lediglich das sogenannte Herkunftslandprinzip anerkennen; Kollege Lombardi hat das bereits im Detail erklärt. Ganz einfach gesagt, heisst das: Wir müssen jeweils die Vorschriften des Heimatstaates gelten lassen. Das heisst, wenn Werbung für Bier oder Wein in Deutschland erlaubt ist, dann dürfen die Deutschen auch in Schweizer Werbefenstern für Bier oder Wein Werbung machen.
Nun schicken wir uns mit dem Antrag der Mehrheit tatsächlich an, in unserem Land Werbevorschriften beziehungsweise Werbeverbote einzuführen, die unsere Nachbarländer, insbesondere Deutschland, nicht kennen. Da die Schweiz - ich habe es gesagt - in Bezug auf die Werbung gehalten ist, das Herkunftslandprinzip zu beachten, kommt ein totales Alkoholwerbeverbot für alle Schweizer Fernseh- und Radioveranstalter einer Selbstdiskriminierung gleich. Das ist das Ergebnis. Während ausländische Bierbrauereien - und jetzt spreche ich direkt von Heineken - auf dem deutschen Kanal auch in Zukunft Fussballspiele der Champions League ankündigen dürfen, wäre unseren Brauereien sämtliche Werbung für nicht alkoholfreies Bier auf Schweizer Fernsehkanälen verboten. Das Gleiche gilt für die samstägliche Sportschau der ARD: Da werden regelmässig Bierreklamen ausgestrahlt.
Ich habe am letzten Samstag mit Blick auf die heutige Debatte speziell darauf geachtet: Innerhalb einer Sendedauer von zirka einer Stunde haben vier verschiedene Bierhersteller - ich nenne hier die Namen nicht, um nicht unnötig Reklame zu machen - auf dem Sender der ARD für ihre Produkte geworben. Diese Ungleichbehandlung schadet der schweizerischen Wirtschaft.
Als Grund für ein totales Alkoholwerbeverbot auf Schweizer Radio- und Fernsehsendern wurden in der KVF von der Mehrheit, und hier vom Berichterstatter, die Prävention und der Jugendschutz angeführt. Die Meinung, dass ein Werbeverbot automatisch eine Reduktion des Konsums nach sich zieht, ist falsch. Es ist mit nichts belegt, dass zwischen Werbung und Trends im Gesamtalkoholkonsum ein Zusammenhang besteht; es ist auch nicht erwiesen, dass die Werbung mit Blick auf den Alkoholkonsum im Jugendalter eine Auslöserfunktion hat. Auch lässt sich ein Einfluss der Werbung auf die Menge an alkoholischen Getränken, die Jugendliche trinken, nicht nachweisen. Man weiss aber: Ein wesentlicher Ursachenfaktor des Alkoholkonsums Jugendlicher ist und bleibt - man hört das nicht überall gerne, dessen bin ich mir bewusst - die Erziehung, d. h. das Elternhaus, es sind aber auch die Schulen.
Das Media-Abkommen mit der EU ist für die Schweiz von grosser Bedeutung, das hat auch der Berichterstatter dargelegt. Dies bedingt jedoch die schweizerische Anerkennung des Herkunftslandprinzips. Ich habe bereits bei anderer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass wir eine Verbotsgesellschaft werden bzw. es bereits sind. Die Eigenverantwortung wird in unserem Land Stück für Stück "weglegiferiert". Damit habe ich persönlich grosse Mühe. Hinzu kommt, dass ein Werbeverbot für sämtliche alkoholische Getränke am Fernsehen als Eingriff in die durch die Bundesverfassung garantierte Handels- und Gewerbefreiheit zu bewerten ist.
Im Sinne einer Güterabwägung bitte ich Sie deshalb, ein totales Alkoholwerbeverbot für alle Radio- und Fernsehveranstalter in der Schweiz, wie es nun von der Mehrheit beantragt wird, nicht zu unterstützen und dem Antrag der Minderheit zu folgen.