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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, in dieser Frage dem Antrag der Mehrheit zu folgen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass wir in diesem Rat über diese Frage bereits einmal abgestimmt haben, und zwar am 4. Oktober 2000. Damals haben wir bei Artikel 6 Absatz 5 sogar einen tieferen Ansatz von 500 Kilowatt Leistung abgelehnt. Die Hauptbegründung lautet, Herr David, dass die Konzeption und die Systematik dieses Gesetzes auf der Dreiteilung Produktion/Netz/Markt beruhen. Wir haben die Konzeption so festgelegt, dass nicht überall, aber bei der Produktion und beim Markt Wettbewerb herrschen soll. Beim Netz müssen wir als Gesetzgeber darauf achten, dass das Gesetz wettbewerbsneutral eingesetzt wird und dass nicht einzelne Energieträger - aus durchaus lobenswerten Gründen, da möchte ich Ihnen zustimmen - bevorzugt werden. Wenn wir Ihrem Minderheitsantrag zustimmen, verletzen wir dieses Prinzip und bringen das ganze System, die ganze Philosophie dieses Gesetzes, durcheinander.

Im Übrigen muss ich Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Als wir bei Artikel 6 Absatz 2 diskutiert haben, dass der Durchleitung, der Einspeisung auf unteren Netzebenen, angemessen Rechnung getragen werden muss, hat Bundesrat Leuenberger darauf hingewiesen, dass man auch diesem Problem bei der Einspeisung auf unteren Ebenen - das ist bei diesen Kleinkraftwerken der Fall - durchaus Rechnung tragen kann.

Ihr Anliegen, ein berechtigtes Anliegen, kann man bei dieser Gesetzessystematik nicht berücksichtigen; und ich muss Sie auf die Globalkompetenz des Bundesrates in Artikel 6 Absatz 2 hinweisen, wo bei der Höhe der Durchleitung eine gewisse Kompetenz für den Bundesrat festgelegt ist. Ich muss Ihnen sagen, Herr David, dass für die erneuerbaren Energien bereits heute an mehreren Stellen gesorgt wird. Im Energiegesetz ist die Übernahme bzw. Entschädigung von elektrischer Energie unabhängiger Produzenten geregelt, das wissen Sie. Im vorliegenden EMG steht in Artikel 25,[PAGE 815] dass der Markt für die erneuerbare Energie aus Kraftwerken bis 1 Megawatt Bruttoleistung bereits ab Beginn der Marktöffnung vollständig offen ist. Im Übrigen hat Frau Kommissionspräsidentin Forster darauf hingewiesen, dass in einigen Kantonen - vor allem in den Kantonen St. Gallen und Glarus, wo man nachgerechnet hat - erhebliche Kosten entstehen, wenn man gebührenfrei ans Netz gehen kann.

Das muss jemand bezahlen; es sind die kommunalen Elektrizitätswerke, die das bezahlen müssen, und da stehen meistens die Gemeinden in der Pflicht.

Ausgehend vom Prinzip und vom System des Gesetzes, ausgehend vom Ansatz, Produktion, Netz und Markt zu trennen und bei Produktion und Markt den Wettbewerb spielen zu lassen, sind wir als Gesetzgeber aufgerufen, dafür zu sorgen, dass alle die gleichen Chancen, die gleich langen Spiesse, haben, wenn sie ans Netz gehen. Deshalb ist es nicht angezeigt, hier einzelne Energien zu bevorzugen.

Deshalb muss ich Sie bitten, der Mehrheit zuzustimmen.

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