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David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Nach wie vor steht in Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung: "Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch." In Artikel 89 Absatz 2 steht: "Der Bund legt Grundsätze fest über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch."

Irgendwann müssen wir diese Verfassungsversprechen, die jetzt 10 Jahre alt sind, in irgendeiner Form erfüllen.

Es ist hier bei der vorangegangenen Diskussion geltend gemacht worden, dass die Bevölkerung im September 2000 die drei Energievorlagen abgelehnt habe. Das trifft zu, aber Kollege Marty hat zu Recht gesagt, dass die Bevölkerung damals neue Steuern ablehnte. Die 47 Prozent, die sich für die Förderungsmassnahmen trotz der Steuern ausgesprochen haben, zeigen aber, dass ein starker Wille vorhanden ist - und im Übrigen wurde das auch von den Gegnern dieser Vorlagen nie bestritten -, dass die erneuerbaren Energien zu fördern sind und ihnen auch eine echte Marktchance einzuräumen ist.

Mit dem Gesetz, das wir hier machen, wird der Markt liberalisiert. Es ist ganz klar, dass die erneuerbaren Energien mit diesem Gesetz der grossen Gefahr ausgesetzt sind, überhaupt aus dem Markt gedrängt zu werden, weil die nichterneuerbaren Energien viel billiger sind.

Unser Vorschlag will nun, dass die Transportkosten für die erneuerbaren Energien befristet verbilligt und damit deren Marktchancen verbessert werden. Allerdings kann und soll das nicht generell gemacht werden, sondern gezielt nur bis zu einer bestimmte Leistungsgrösse - 1 Megawatt - möglich sein. In diesem Sinne hat der Nationalrat beschlossen.

Wir haben in der Kommission einen Antrag gestellt, das noch weiter einzugrenzen, um wirklich diese Förderung nur gezielt für die erneuerbaren Energien wirksam werden zu lassen, nämlich für jene Anlagen, die mit den 15 Rappen Produktionskosten gemäss Energiegesetz noch nicht wirtschaftlich betrieben werden können.

Dieser Vorschlag, der jetzt vor Ihnen liegt, ist auch bezüglich der Kosten dieser Massnahme richtig, denn er belastet dies bei der Ausspeisung. Der Vorteil tritt auch bei der Ausspeisung ein. Wenn Unternehmen Kunden haben, welche erneuerbare Energie beziehen, wird diesen die Energie minus die Transportkosten berechnet. Es ist richtig, dass jenen Kunden, die bei den gleichen Werken nichterneuerbare Energie beziehen, die Transportkosten im Preis belastet werden.

Dies ist aber beim Endkonsum eine richtige Verteilung des Belastungsunterschiedes. Ich weiss nicht, wer von Ihnen heute erneuerbare Energie bezieht. Es gibt viele Werke, die bereits erneuerbare Energie anbieten; die Preise schwanken noch zwischen 70, 80 und 90 Rappen. Sie müssen bedenken, dass diese Energien, wenn wir jetzt hier eine kleine Massnahme im Bereich der Durchleitungskosten für sie treffen, im Preis immer noch stark, erheblich über jenen Energien liegen, die nicht erneuerbar erzeugt werden.

Ich finde es falsch, wenn man behauptet, in diesem Gesetz dürften solche Überlegungen überhaupt keinen Platz haben. Ich finde es überhaupt falsch, wenn man in der Energiepolitik nur noch auf die Karte "Liberalisierung" setzt, den Markt bereinigen will, die ökologischen und auch die nationalen Interessen, die einheimische Energie, hintansetzt und nur noch Marktüberlegungen anstellt. Es braucht Wettbewerb im Energiesektor, aber wir müssen die anderen Werte, die es neben den eben genannten Marktwerten gibt, ebenfalls beachten.

Der Nationalrat hat einer weiter gehenden Regelung zugestimmt, wir von der Minderheit haben diese Regelung eingeschränkt; aber es bleibt - das ist ganz klar - eine Komponente der Förderung für erneuerbare Energien. Ich bitte Sie, diesen kleinen Schritt in diese Richtung zu tun.