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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Herr Kollege Gentil hat sich in dem Sinne geäussert, dass wir in der heutigen Zeit für die Zukunft Vorsorge treffen müssen. Herr Gentil, es ist allen in diesem Saal klar, dass jene Bestimmung, die eingeführt werden soll, für die Zukunft gedacht ist, selbst von denjenigen, die sie einführen wollen. Die Fristansetzung, die in diesem Gesetz gemeint ist, basiert auf den konkreten Gegebenheiten, nämlich darauf, dass man genau weiss, dass für die Speicherkraftwerke der Erneuerungsbedarf erst in einigen Jahren bzw. Jahrzehnten beginnt. Die heute zu beschliessende Formulierung bzw. Norm wird also so oder so erst in einigen Jahren bzw. Jahrzehnten Platz greifen.

Nun stellt sich die Frage, ob nicht ein anderes Vorgehen bedeutend richtiger wäre. Die Kommission schlägt Ihnen als eines der nächsten Traktanden die Überweisung eines Postulates vor, wonach der Bundesrat sich über die gesamte Problematik der Wasserkraft seine Gedanken machen und uns Bericht erstatten muss. Ich meine, dass es richtig ist, in Kenntnis dieser umfassenden Standortbestimmung jene Schritte ins Auge zu fassen und in Erwägung zu ziehen, die sich aufgrund dieses Berichtes dann ergeben. Heute schon etwas beschliessen zu wollen, das in seiner Konsequenz überhaupt nicht fundiert ist, erachte ich als falsch.

Nur ein kleines Beispiel: Damit die Norm einigermassen als verfassungsmässig gilt, müssen Sie sich auf die Umweltschutzgesetzgebung beziehen. Es wird wörtlich vorgeschlagen, dass Darlehen zur Erneuerung von Wasserkraftwerken nur dann ausgerichtet werden dürfen, wenn die Umweltqualität spürbar verbessert wird. Für mich sind durchaus Situationen denkbar, in denen man im Interesse der Wasserkraft Erneuerungen vornimmt, bei denen die Umweltqualität aber gleich bleibt. Nach dem vorgeschlagenen Wortlaut dürfte in einer solchen Situation eine Erneuerung nicht vorgenommen werden. Hier schränken wir uns auf eine Art und Weise ein, die meines Erachtens nicht sinnvoll ist. Ich meine, dass dann, wenn die Zeit "reif" ist, Vorschläge gemacht und Entscheidungen getroffen werden, die der Wasserkraft wirklich etwas bringen - dies kann früher oder später der Fall sein -, also in Kenntnis der dannzumaligen Gegebenheiten, der Bedürfnisse, der Stellung der Wasserkraft, die sie dannzumal im Markt hat, aber auch in Kenntnis der möglichen Lösungswege.

Darüber, dass der Wasserkraft die notwendige Beachtung geschenkt werden muss, herrscht in diesem Saale Einigkeit. Aber man sollte im situativ richtigen Zeitpunkt den richtigen Weg einschlagen.