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Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-27

Wortprotokoll

Das Formerfordernis der öffentlichen Beurkundung für die Errichtung von Grunddienstbarkeiten ist unter dem Aspekt der Rechtssicherheit zu betrachten. Das Dienstbarkeitsrecht ist kompliziert und kann für den einzelnen Grundeigentümer einschneidende Folgen haben, ähnlich weitreichende Folgen wie eine Eigentumsübertragung. Eine fundierte Beratung zum Schutz der Grundeigentümer ist deshalb unerlässlich. So wird denn auch die [PAGE 619] öffentliche Beurkundung für Grunddienstbarkeiten von breiten Kreisen gewünscht, nicht nur vom Notarenverband, sondern vor allem auch vom Verband der Schweizerischen Grundbuchverwalter, die hier sicher unabhängig sind und die sachliche Richtigkeit im Auge behalten.

Ziel und Zweck der öffentlichen Beurkundung sind der Schutz der Parteien und die Rechtssicherheit. Der Begründer des Minderheitsantrages, Herr Kollege von Graffenried, hat das Beispiel eines Näherbaurechtes angeführt und gesagt, es sei ja einfach, so etwas zu vereinbaren. Ja, es ist einfach, so etwas schriftlich zu vereinbaren. Aber verstehen die Vertragsparteien auch, worum es geht? Ich habe in meiner Praxis als Stadtpräsidentin schon mehr als einmal Fälle gesehen, in denen Parteien ein gegenseitiges Näherbaurecht vereinbart haben. Sie haben gesagt, dass beide Parteien bis 1,5 Meter an die Grenze bauen können. Laut Feuerpolizeivorschriften muss der Mindestabstand auf beiden Seiten 3 Meter sein, insgesamt 6 Meter. Das bedeutet dann, wenn die eine Partei bis 1,5 Meter an die Grenze gebaut hat, dass die andere Partei diese 1,5 Meter auf der anderen Seite zusätzlich einhalten muss, also einen Abstand von 4,5 Metern. Damit geht Boden verlustig. Die Leute waren dann jeweils ganz erstaunt und haben gesagt: Ja, das haben wir nicht gewusst, dass der feuerpolizeiliche Abstand trotz Näherbaurecht eingehalten werden muss.

Um solche Situationen zu verhindern, ist es eben richtig, dass man auch Grunddienstbarkeiten öffentlich beurkunden lässt und in diesem Zusammenhang von der Notarin, vom Notar eine Begründung, eine Erklärung bekommt, sonst kann es ein böses Erwachen geben. Ich glaube, wir sind es der Rechtssicherheit und dem Schutz der Parteien schuldig, dass wir Regeln aufstellen, die solche Situationen verhindern.

Auch der Kostenaufwand wird gegen die öffentliche Beurkundung ins Feld geführt. Es ist offensichtlich, dass eine öffentliche Beurkundung auch etwas kostet. Wenn man aber bedenkt, was die Interpretation von unklaren Verträgen kostet, dann sieht man: Es braucht oft langwierige Prozesse, um schlussendlich festzustellen, was eigentlich gilt. Solche Prozesse sind natürlich viel teurer, als es eine öffentliche Beurkundung ist. So gesehen kann man sagen, dass die öffentliche Beurkundung für die Parteien sicher ein kleineres Übel ist als ein langwieriger Prozess, bei dem man im Nachhinein feststellen muss, was eigentlich gemeint war und was gültig ist.

Entsprechend bitte ich Sie im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.