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Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-27

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, bei der alten Fassung zu bleiben und der Minderheit von Graffenried zu folgen. Weshalb?

1. Wir haben vor einigen Minuten bei Artikel 691 Absatz 3 beschlossen, dass das Durchleitungsrecht ohne Eintragung im Grundbuch einem gutgläubigen Erwerber entgegengehalten werden kann. Was heisst das? Es gibt mit anderen Worten offenbar sehr viele Durchleitungsrechte, die nicht öffentlich beurkundet und deshalb eben auch im Grundbuch nicht eingetragen worden sind.

2. Wenn wir die alte Fassung belassen, dann ist es nach wie vor so, dass die Nutzniessung, das Wohnrecht, die schenkungsweise Einräumung einer Dienstbarkeit oder das Baurecht, wenn es selbstständig und dauernd ist, öffentlich beurkundet werden müssen. Dass aber jedes Durchleitungsrecht, Fuss- und Fahrwegrecht, Quellenrecht usw. beurkundet werden muss, ist absolut nicht notwendig und auch sachfremd. Das betrifft vor allem grössere Körperschaften, auch öffentlich-rechtliche Körperschaften, die praktisch täglich mit öffentlichen Durchleitungsrechten, Fuss- und Fahrwegrechten usw. zu tun haben, z. B. über Gestaltungspläne. Es kommt hinzu, dass dies alles bei Gestaltungsplänen ohnehin öffentlich geregelt wird.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit von Graffenried zu folgen.

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