preparatory:AB 96246
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-27
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, in Artikel 691 Absatz 3 den folgenden letzten Satz zu streichen: "Das Durchleitungsrecht kann einem gutgläubigen Erwerber auch ohne Eintragung entgegengehalten werden."
Ziel der Revision ist die Publizitätswirkung des Grundbuches. Man soll auf das Grundbuch vertrauen können. Wenn jetzt aber das Durchleitungsrecht einem gutgläubigen Erwerber auch ohne Eintragung entgegengehalten werden kann, dann dient das der Publizitätswirkung des Grundbuches in keiner Art und Weise.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zu folgen und diesen Satz zu streichen.