Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-04-27
Wortprotokoll
Nachdem Herr Schwander seinen Nichteintretensantrag zurückgezogen hat, ist die Eintretensdebatte fast ein bisschen langweilig geworden. Offenbar war das Getöse der SVP-Fraktion gegen diese Vorlage doch nicht so ernst gemeint, sonst hätte sie an ihrem Nichteintretensantrag festgehalten - aber umso besser.
Das Sachenrecht, namentlich das Grunddienstbarkeits- und Grundpfandrecht, ist ein zentrales Rechtsgebiet. Es beschneidet wesentliche Teile nicht nur des wirtschaftlichen Lebens dieses Landes, sondern auch des Alltagslebens vieler Menschen. Fast jede Person in der Schweiz ist direkt oder indirekt mit Fragen, die im Sachenrecht geregelt sind, konfrontiert. Das Sachenrecht ist ja auch ein nicht eben leichtes Prüfungsfach in der juristischen Ausbildung; man kann sich daran die Zähne ausbeissen. Jedenfalls zeigte dieses Rechtsgebiet in den letzten Jahren Standhaftigkeit.
Die nunmehr vorgenommene Revision erscheint als sinnvoll. Sie ist mässig, adäquat und soll so gemacht werden. Sie betrifft zum einen die Einführung des papierlosen Schuldbriefs. Ich glaube, dass da das Wesentliche gesagt wurde. Dies ist eine nötige Korrektur, eine nötige Vereinfachung und ein nötiger Beitrag zu zusätzlicher Rechtssicherheit. Das Gleiche betrifft die Ausdehnung der öffentlichen Beurkundung. Die Einwände von Herrn Schwander dagegen stechen nicht. Es geht immer um öffentliches Interesse. Das öffentliche Interesse an Rechtssicherheit ist weitaus höher zu gewichten als das Interesse Einzelner bezüglich Inkaufnahme von zusätzlichen Mühseligkeiten.
Mag es für Einzelne nun zusätzlich mühselig werden, weil sie etwas öffentlich beurkunden müssen, was bislang nicht der Fall war, so gebietet eben das öffentliche Interesse, der zusätzlichen Beurkundung hier Vorrang einzuräumen.
Sodann werden auch beim Bauhandwerker-Pfandrecht ein sinnvoller Ausbau und eine sinnvolle Schliessung einer Gesetzeslücke vorgenommen. Diese Gesetzesänderung stärkt das Bauhandwerker-Pfandrecht insgesamt, und es führt zu einer gegenüber dem Status quo besseren rechtlichen Regelung.
Bleibt die Gült. Ja gut, ich war schon in den Achtzigerjahren bei einer kantonalen Gesetzesänderung mit dabei. Da vergass der Regierungsrat bei einer Vorlage, die indirekt das Grundpfandrecht betraf, die Gült hineinzuschreiben. Ein emsiger SP-Parlamentarier monierte aber, dies dürfe man nicht. Er wisse nämlich nicht, ob es im Kanton Zürich noch ein oder zwei Gülten gebe. Ich glaube, heute hat sich diese Sache historisch erledigt, sodass es richtig ist, von der Gült Abstand zu nehmen. Die Gült war indes ein ehrwürdiger Rechtstitel, der sich zu seiner Zeit fraglos bewährt hat. Es erstaunt mich eigentlich, dass die SVP nicht daran festhalten will. Wenn nicht einmal die SVP das will, dann zeigt es wahrscheinlich schon, dass es nicht einmal in der gelebten Tradition ein Bedürfnis ist, die Gült aufzuführen.
Ich ersuche Sie um Eintreten.