Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-27
Wortprotokoll
Wir befassen uns heute mit einem umfangreichen und technischen Entwurf zur Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts. Das Sachenrecht ist ein langlebiges Rechtsgebiet, das in den letzten fünfzig Jahren sehr wenige grundlegende Gesetzesänderungen erfahren hat. Mit der vorliegenden Teilrevision soll nun den veränderten Bedürfnissen der Praxis Rechnung getragen werden.
Die bedeutendste Neuerung besteht in der Einführung des papierlosen Schuldbriefs, des Registerschuldbriefs. Der Schuldbrief ist heute die gebräuchlichste Grundpfandart. Es ist deshalb gerechtfertigt, hier gesetzgeberische Anpassungen vorzunehmen, welche die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöhen und gleichzeitig eine administrative Erleichterung und eine Kosteneinsparung bringen. Der Registerschuldbrief entsteht mit der Eintragung im Grundbuch. Es ist gemäss Entwurf nicht mehr zwingend notwendig, ein Wertpapier zu errichten. Dies hat vor allem zwei Vorteile: Neben der Ersparnis bei der Errichtung fallen auch die Kosten für Aufbewahrung und Übermittlung des Schuldbriefs weg. Das Risiko, den Schuldbrief zu verlieren, wird eliminiert; somit können auch aufwendige Kraftloserklärungen vermieden werden.
Der zweite zentrale Revisionsschwerpunkt betrifft die Ausdehnung der Pflicht zur öffentlichen Beurkundung auf alle rechtsgeschäftlich begründeten Grundpfandrechte und auf alle Arten von Baurechten. Ziel dieser Änderung ist die Erhöhung der Rechtssicherheit. Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist diesem Vorschlag des Bundesrates, im Gegensatz zum Ständerat, eben im Interesse der Rechtssicherheit gefolgt.
Das Bauhandwerker-Pfandrecht ist der dritte wichtige Punkt der Revision. In der Detailberatung werden wir auf die einzelnen Änderungen eingehen können.
Der letzte Schwerpunkt der Revision betrifft das Grundbuch: Dieses soll vermehrt als zeitgemässes Bodeninformationssystem ausgestaltet werden und in zuverlässiger und vor allem aktueller Form Auskunft über Rechte und Lasten an Grundstücken geben. Die Publizitätswirkung des Grundbuches soll verbessert werden. Der Entwurf schlägt weiter vor, die Gült, die nie wirkliche Bedeutung erlangt hat, formell aufzuheben. Im Übrigen beinhaltet die Vorlage noch einige kleinere Änderungen im Immobiliarsachenrecht; die Revision bringt im Bereich des Immobiliarsachenrechts eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Namens der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.