preparatory:AB 96277
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-27
Wortprotokoll
Der Unterschied zwischen dem geltenden Recht bzw. dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag der Mehrheit besteht in der Frage, ob der Vertrag oder das Rechtsgeschäft auf Errichtung eines Grundpfandes öffentlich beurkundet werden muss oder nicht. Wir unterstützen die Mehrheitsfassung.
Konkret geht es darum, dass nicht nur der Grundpfandvertrag, sondern auch das einseitige Eigentümer- oder Inhabergrundpfandrecht der öffentlichen Beurkundung unterliegen soll. Die Begründung eines Grundpfandrechts durch Vertrag bedarf schon heute der öffentlichen Beurkundung. Die einseitige Errichtungserklärung ist nach geltendem Recht grundsätzlich nicht beurkundungsbedürftig.
In der Botschaft führt der Bundesrat aus, eine einheitliche Formvorschrift dränge sich aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Verhinderung von Umgehungen auf. Nach dem geltenden Recht hat man nämlich die Möglichkeit, einen Schuldbrief durch einseitige Erklärung und in Form der einfachen Schriftlichkeit zu errichten, auch wenn noch kein Gläubiger, namentlich keine Bank, vorhanden ist. Das Grundbuchamt steht dann vor der Frage, ob es sich effektiv um eine einseitige Erklärung im Hinblick auf eine künftige Verwendung des Schuldbriefes handelt oder ob bereits Kontakt mit einer Bank besteht und nur die Gebühren für die öffentliche Beurkundung eingespart werden sollen. In diesem Fall wäre die Errichtung des Schuldbriefes formungültig.
Hinter den meisten Grundpfandrechterrichtungen steht ein Kreditverhältnis zwischen dem Schuldner, in der Regel der Grundeigentümer, und dem Gläubiger. Auf Vorrat werden kaum Grundpfandrechte errichtet. Auch die Errichtung von unbelehnten Inhaberschuldbriefen stellt eine Seltenheit dar. Eine einheitliche Formvorschrift macht deshalb Sinn, weshalb der bisherige Begriff "Vertrag" durch den Begriff "Rechtsgeschäft" zu ersetzen ist. Inskünftig sind somit nicht nur die vertraglichen, sondern alle rechtsgeschäftlich begründeten Grundpfandrechte öffentlich zu beurkunden.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Mehrheit.