Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-27
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Artikeln 808, 810 und 819; weil es um Fristen geht, spreche ich jetzt auch zu Artikel 836, ich nehme das zusammen. Da es sich um die gleiche Begründung handelt, hat es keinen Wert, diese zweimal zu präsentieren.
Es geht hier um Fristen. Wenn ich bei der Begründung der Anträge der Mehrheit zu Artikel 691 Absatz 3, Artikel 732 Absatz 1 und Artikel 799, denen Sie heute zugestimmt haben, richtig gehört habe, ging es dort offensichtlich um die Rechtssicherheit und um die Publizitätswirkung. Auch hier geht es genau um Rechtssicherheit und um die Publizitätswirkung des Grundbuches. Unmittelbare gesetzliche Grundpfandrechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, stellen für gutgläubige, auf die Vollständigkeit des Grundbuches vertrauende Erwerber ein beachtliches finanzielles Risiko dar. Die vorgeschlagene Einführung einer konsequenten Eintragungspflicht ist daher unerlässlich. Die vorgeschlagene Frist, in der Grundpfandrechte eingetragen werden müssen, ist dagegen ungebührlich lang. Dem Berechtigten ist es durchaus zuzumuten, sein Pfandrecht innert drei Monaten eintragen zu lassen. Dies ist - im Gegensatz zum Antrag der Kommissionsmehrheit - die neue Frist, welche der Antrag der Kommissionsminderheit vorsieht.
Es geht hier eben um die Rechtssicherheit, aber auch um die Publizitätswirkung. Der Unterschied zu Artikel 836 Absatz 2 - den entsprechenden Minderheitsantrag möchte ich auch gleich begründen - besteht darin, dass es dort um die gesetzlichen Grundpfandrechte geht, wobei ich ganz klar der Meinung bin, dass eben auch die öffentliche Hand in der Lage ist, diese Grundpfandrechte innerhalb dreier Monate anzumelden; dort hat der Bundesrat noch eine absolute Frist von zwei Jahren vorgeschlagen. Wir beantragen Ihnen mit dem Minderheitsantrag zu Artikel 836, diese absolute Frist auf ein Jahr zu reduzieren.
Im Sinne der Rechtssicherheit und der Publizitätswirkung des Grundbuches bitte ich Sie, meinen Minderheitsanträgen zu den erwähnten Artikeln zuzustimmen.