Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-27
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen als Bauhandwerker, reich an Erfahrung darüber, wie die Abläufe bei Abrechnungen eben sind, dass man diese Frist, wie sie heute besteht, verdopple, also auf sechs Monate verlängere.
Mein Antrag ist eigentlich so etwas wie ein Jubiläumsantrag: Ihre Kommission für Rechtsfragen hat einen entsprechenden Antrag von mir - damals vor gut zehn Jahren in Form einer parlamentarischen Initiative - aufgenommen, in eine Motion umgewandelt und etwas vergrössert, in der Meinung, dass dann gelegentlich das Gesetz entsprechend geändert und die Sache an die Hand genommen werde. Es hat nun etwas länger gedauert; ich nehme das zur Kenntnis. Das Problem besteht, wie dies auch Herr Messmer geschildert hat, seit etwa Mitte der Achtzigerjahre. Damals hat sich einerseits die Zahlungsmoral verschlechtert, andererseits haben sich die Fristen für die Prüfung der Abrechnungen bei den von den Bauherren beauftragten Architekten, Generalunternehmern usw. verlängert. Auch der Streit um den Beginn der Frist für die Anmeldung des Pfandrechtes hat immer wieder zu Ärger Anlass gegeben. Es ist dann vor allem zu unvernünftigen provisorischen Eintragungen gekommen, die das Misstrauen zwischen Bauherr und Handwerker verschärft haben, die aber auch insgesamt zu einem schlechten Klima zwischen Auftraggeber und -nehmer geführt haben. Darum habe ich damals schon diese sechs Monate beantragt.
Sie werden staunen: Die damalige Kommission für Rechtsfragen hat diesen Antrag, etwas ausgedehnt, mit 20 zu 0 Stimmen genehmigt. Das war damals die Ausgangslage. Ich habe meine parlamentarische Initiative aufgrund dieses eindeutigen Ergebnisses zurückgezogen. Das war eigentlich klar. Jetzt sind wir an diesem Punkt der Beratung, und ich kann eine gewisse Enttäuschung natürlich nicht verbergen, dass die Kommission für Rechtsfragen - es sind, glaube ich, noch etwa drei oder vier Mitglieder von damals dabei, alle anderen sind neu - Ihnen nun beantragt, genau diese Frist zu belassen. Das wäre gegenüber dem ganzen Handwerkerpfandrecht ein Affront, meine ich, den man nicht akzeptieren kann, weil es eben nicht mehr so funktioniert.
Ich möchte nicht wiederholen, was Herr Messmer gesagt hat. Er hat geschildert, wie das abläuft. Ich bin der Meinung, dass auch vier Monate leider zu wenig sind. Es geht nicht darum, Eigentümer gegen Bauhandwerker auszuspielen. Das ist völlig verfehlt, das ist auch nicht die Absicht. Es geht um die Bestreitung von Recht, es geht um Recht oder [PAGE 628] Unrecht. Der Handwerker hat einen Anspruch, dass seine vertraglichen Bedingungen eingehalten werden. Ich glaube auch, dass eine längere Frist von eben sechs Monaten für den Eigentümer kein Problem nach sich zieht, weil er der verlängerten Anmeldefrist durch Begleichung seiner Schuld begegnen kann, und zwar so schnell, wie er will. Damit ist es vom Tisch. Zudem verhindert es auch - das ist auch nicht unbedeutend - Streitereien um den Fristbeginn. Das ist ja oftmals das Problem, ich habe es Ihnen gesagt: Wann beginnt denn wirklich diese Frist zu laufen? Das wird immer wieder diskutiert und führt zu Unklarheiten. Eine klare Verlängerung dieser Frist beseitigt auch dieses Problem.
Ich möchte Sie also bitten, sich dem sehr gescheiten Entscheid der Kommission für Rechtsfragen von vor elf Jahren anzuschliessen und meinem Antrag auf sechs Monate zuzustimmen.