preparatory:AB 96315
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-27
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SP-Fraktion zu Absatz 2, also zu den beiden Einzelanträgen, und zum Antrag der Minderheit Heer zu Absatz 3bis. Ich kann es kurz machen: Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Heer abzulehnen.
Zu den beiden Einzelanträgen Folgendes: Das geltende Recht sieht vor, dass spätestens drei Monate nach der Vollendung der Arbeit die Eintragung des Bauhandwerker-Pfandrechts geschehen sein muss. Im geltenden Recht hat diese Frist nicht zu grossen Schwierigkeiten geführt. Das Problem ist, wann diese Frist zu laufen beginnt. Dazu gibt es eine ausgedehnte Gerichtspraxis.
Wir haben nun die Auswahl zwischen drei, vier und sechs Monaten. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich einstimmig für drei Monate entschieden. Ich habe von der bürgerlichen Seite in diesem Rat gelernt, dass kurze Fristen der Rechtssicherheit dienen. Deshalb bin ich ein bisschen erstaunt, dass die beiden Anträge auf eine Verlängerung von dieser Seite kommen. Nichtsdestotrotz: Die SP-Fraktion ist lösungsorientiert und kompromissfähig. Wir werden den Antrag Messmer unterstützen, das heisst eine Frist von vier Monaten, und zwar aufgrund folgender Überlegung: Wenn man es mit diesem Bauhandwerker-Pfandrecht wirklich ernst meint und es auch stärken will, dann soll es nicht an einer zu kurzen Frist scheitern. Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag Messmer.
Herrn Bortoluzzi mit der Frist von sechs Monaten können wir nicht folgen; das geht uns jetzt eindeutig zu weit.