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Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-28

Wortprotokoll

Zuerst zwei, drei Worte zum Hintergrund. Worum geht es? Im Oktober 2007 nahmen der Ständerat und am 6. Dezember 2007 auch der Nationalrat die Motion Epiney 07.3311 an, die eine verursachergerechte Finanzierung der Gewässersanierung forderte. Darauf erarbeitete der Ständerat die parlamentarische Initiative "Schutz und Nutzung der Gewässer" als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser". Darin werden insbesondere die Schwall-, Sunk- und Geschiebeprobleme behandelt, wie sie auf den Seiten 6 und 7 des erläuternden Berichtes des Ständerates vom 18. April 2008 und in der vorliegenden Fahne erwähnt werden.

Die Finanzierung des Schwall-, Sunk- und Geschiebeproblems wird in den Artikeln 15abis und 15b des Energiegesetzes geregelt. Gemäss Artikel 15abis gehen die Beiträge an die Inhaber von Wasserkraftanlagen. Artikel 15b bestimmt, dass die Netzgesellschaft einen Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze zur Finanzierung der Beiträge an Wasserkraftanlagen nach Artikel 15abis erhebt.

Ein grosses Problem - und auf dieses hat der Bundesrat bereits im Jahre 2007 hingewiesen - ist aber noch nicht geregelt, und zwar der Vollzug in den Kantonen beziehungsweise dessen Finanzierung. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Volksinitiative im Juni 2007 erklärt: "Es ist unbestritten, dass aufgrund des heutigen Zustandes der Gewässer in diesen Bereichen ein grosser Handlungsbedarf besteht." Eine ETH-Studie vom Dezember 2006 kam ebenfalls zum Schluss, dass der Vollzug des Gewässerschutzgesetzes sehr unterschiedlich und nur zögerlich vor sich gehe und in 40 Prozent der Fälle noch kein Sanierungsbericht erarbeitet worden sei - entgegen dem, was der Schweizer Souverän 1992 gefordert hatte.

Abklärungen haben ergeben, dass die zögerliche Umsetzung vor allem eine Frage der Finanzierung in den Kantonen ist. Diese ist in Artikel 80 Absatz 2 des Gewässerschutzgesetzes geregelt. Auch die vorberatende Kommission des Ständerates hat mehrfach darauf verwiesen.

Die Finanzierung der von den Kantonen zu finanzierenden weiter gehenden Sanierungsmassnahmen nach Artikel 80 des Gewässerschutzgesetzes ist in dieser Vorlage also nicht geregelt. Nur die Finanzierung der Behebung des Schwall-, Sunk- und Geschiebeproblems durch Inhaber von Wasserkraftanlagen ist bisher geregelt. Das alles steht in krassem Widerspruch zum Verursacherprinzip gemäss Artikel 74 der Bundesverfassung. Es kann meines Erachtens nicht angehen, dass jene, die an der Strombörse in Leipzig mit dem Entzug des Wassers aus unseren Bächen und Flüssen die höchsten Gewinne erzielen, die Sanierung der Gewässer den Einheimischen, den finanzschwachen Gemeinden und Kantonen, überlassen. Das Verursacherprinzip gemäss Bundesverfassung wird hier in klarer Weise verletzt. [PAGE 664]

Noch ein Wort zu den Finanzen: Seit der letzten Wasserzinserhöhung im Jahre 1997 von 54 auf 80 Franken pro Kilowattstunde machte der Wasserzinsanteil etwa 450 Millionen Franken pro Jahr aus und belastete die Stromerzeugung mit rund 1,1 Rappen pro Kilowattstunde. Der jährliche Reingewinn der grössten Elektrizitätsgesellschaften stieg seither von knapp 700 Millionen Franken auf über 3000 Millionen Franken. Die Spitzenenergiepreise stiegen im Zeitraum von zehn Jahren sogar von 2,8 auf 14,5 Rappen pro Kilowattstunde. Das sind etwa 500 Prozent Steigerung bei gleichem Wasserzins, ohne dass die Wasserkantone in diesem Zeitraum auch nur einen Franken mehr an Wasserzins erhalten hätten. Was da verlangt wird, ist also 145-mal mehr, als mein Antrag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde für den Vollzug der Kantone verlangt.

Wo fliessen diese Mittel hin? Ich sage es noch einmal: auch zu den grossen EU-Stromkonzernen, die sich kaum um Vollzugsprobleme kümmern. Schweizer Familien und KMU bezahlen laut einer Studie des Bundes für den Stromtransport auf unseren Übertragungsleitungen 2,6 Rappen pro Kilowattstunde. Die vier grossen deutschen Stromkonzerne profitieren von der Schweizer Spitzenenergie, schreiben Milliardengewinne und belasten unser Übertragungsnetz fünf- bis achtmal mehr als alle Schweizer Haushaltungen, bezahlen für dieselben Dienstleistungen auf unseren Hochspannungsanlagen aber zwölfmal weniger als wir Schweizer. Das ist der Grund für meinen Antrag. Er versucht, dem Verursacherprinzip Nachachtung zu verschaffen, und er stellt eine gewisse Lastengerechtigkeit zwischen Konsumenten und Grossenergiekonzernen her.