Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2009-04-28
Wortprotokoll
Vorweg meine persönlichen Befindlichkeiten: Als Fischer und Naturfreund habe ich durchaus meine Freude an intakten und fischreichen Gewässern. Gleichzeitig lebe ich als Glarner in einem Bergkanton, für den die Wasserkraft von substanzieller, möglicherweise sogar von existenzieller Bedeutung ist. Genau wie ich mich in einem Spannungsfeld befinde, befindet sich hier wohl auch die gesamte Vorlage in einem Spannungsfeld, in dem es den besten gemeinsamen Nenner zu finden gilt. "Schutz und Nutzung der Gewässer" liest sich schon im Titel der parlamentarischen Initiative als eigentlicher Widerspruch. Es muss uns aber heute gelingen, die teilweise divergierenden Interessen möglichst nahe aneinanderzubringen.
Wenn die parlamentarische Initiative als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" gedacht ist, dann muss sie die Kompromissbereitschaft beinhalten, die notwendig ist, um den Rückzug der Volksinitiative zu erreichen, einer Initiative, die zweifellos zu weit geht und der Gewinnung von Wasserkraft ein ökonomisches Korsett anlegen würde, dessen Konsequenzen weitreichend wären. Es wäre doch widersprüchlich, wenn nicht beinahe sarkastisch, wenn ausgerechnet mit ökologischen Argumenten der wohl wichtigste Träger erneuerbarer Energien unseres Landes nicht mehr vernünftig bewirtschaftet werden könnte.
In diesem Kontext soll mein Einzelantrag zu Artikel 32a eine Kompromisslösung anbieten, die es beiden Seiten ermöglichen soll, schmerzfrei einen Schritt zu tun. Es geht dabei nur um Gewässer, die über 1500 Meter über Meer liegen, wo die Kantone die Mindestrestwassermenge tiefer ansetzen können. Bei Zustimmung zu meinem Antrag wäre dies im Sinne des Ständerates und der Kommission weiterhin möglich, allerdings nur für sogenannte Nichtfischgewässer. Als Fischgewässer - also das Gegenteil eines Nichtfischgewässers - gilt nicht jedes Gewässer, in dem sich gelegentlich mal ein paar Bachforellen aufhalten, sondern nur diejenigen, die das Bestehen nachhaltiger Fischbestände erlauben. In der Praxis heisst dies, dass in solchen Gewässern Fische über ein Jahr überleben können müssen. Gewässer auf über 1500 Höhenmetern, in denen Fische mehr als ein Jahr überleben können, sind tendenziell flachere Bergbäche, die sich für die Nutzung von Wasserkraft nicht eignen. Umgekehrt sind diejenigen Bäche, welche für die Wasserkraft interessant sind, nicht als Fischgewässer geeignet. Diejenigen, die in solchen Gebieten Gewässer schützen wollen, und diejenigen, die in solchen Gebieten Gewässer nutzen möchten, meinen letztlich gar nicht die gleichen Gewässer, eben deshalb, weil ein Bergbach entweder für die Wasserkraftnutzung attraktiv ist oder ein gutes Fischgewässer ist.
Wären die Voraussetzungen für beides im gleichen Gewässer anzutreffen, wäre das meines Erachtens purer Zufall. Der Sinn und Geist der ständerätlichen Fassung sowie jener der Kommissionsmehrheit liegt doch darin, dass auch in Höhen über 1500 Metern Gewässer für die Energieproduktion genutzt werden können. Gleichzeitig liegt es offenbar im Interesse der Kommissionsminderheit, dass schützenswerte Gewässer auch in dieser Höhenlage geschützt werden. Beides ist in meinem Antrag gegeben. Denn genau dort, wo es selten Fische hat, ist ein Gebiet für die Energieproduktion besonders gut geeignet, und dort, wo die Energieproduktion weniger einbringt, haben wir häufiger Fische.
Ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung. Machen wir einen Schritt in die Richtung einer Kompromisslösung, welche den Rückzug der Initiative ermöglicht.