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Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-04-28

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag geht es darum, eine entscheidende Schwäche des Gewässerschutzgesetzes zu korrigieren, indem der starre Schematismus bei dieser Ausnahmebestimmung zur Restwasserpflicht durchbrochen wird und Ausnahmen zugunsten einer stärkeren Nutzung der Gewässer, oder allenfalls einer Totalnutzung, nur bei Gewässern mit sehr geringem Potenzial zugelassen werden. Der Antrag der Minderheit I spielt somit eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" einen Gegenvorschlag entgegenzustellen, da er Tendenzen, die dem Ziel der Initiative entgegenlaufen, zumindest etwas eindämmt.

Es ist einfach darauf hinzuweisen, dass es in der parlamentarischen Beratung des Gewässerschutzgesetzes eigentlich nicht vorgesehen war, hier eine generelle Regelung zu erlassen. So lautet der Einleitungssatz dieses Artikels: "Die Kantone können in folgenden Fällen die Mindestrestwassermengen tiefer ansetzen". Die Praxis zeigt jedoch, dass solche Ausnahmen eigentlich immer gewährt werden; deshalb ist es wichtig, dass wir hier eine gewisse Abwägung verlangen.

Bei einer Annahme dieses Antrages könnten wir als Kompromiss dann auch der Senkung der Grenze von 1700 auf 1500 Meter zustimmen, die der Ständerat im Sinne einer Lockerung der Restwassermengenvorschrift beschlossen hat. Es wird hier eigentlich verlangt, dass eine Abwägung vorgenommen wird und dass Gewässer, welche ökologisch, touristisch oder landschaftlich ein grosses Potenzial haben, nicht ausgenommen werden und dass dort weiterhin Wasser fliessen kann. [PAGE 649]

Von Herrn Baader wurde gesagt, gerade Wasserfälle könnten Fische nicht überwinden, deshalb sei dort das ökologische Potenzial gering. Aber es geht eben nicht nur um das ökologische Potenzial; ein Wasserfall ist auch etwas sehr Schönes und hat auch ein landschaftliches Potenzial. Das Hotel Giessbach würde sich wahrscheinlich nicht sehr freuen, wenn man oberhalb des Wasserfalls das Wasser abstellen würde, nur weil da keine Fische hochspringen.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Ergänzung zuzustimmen, damit dort Ausnahmen gemacht werden, wo es sinnvoll ist, und die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden.

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