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Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-04-28

Wortprotokoll

Bei meinem Einzelantrag geht es um die Frage, ob und wo die Restwassermenge erhöht und dementsprechend die Stromproduktion, notabene die Produktion von CO2-freiem Strom, reduziert werden soll. Als Präsident des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes stehe ich zum pragmatischen Vorgehen des Ständerates.

Die Notwendigkeit angemessener Mindestrestwassermengen wird nicht in Zweifel gezogen; das öffentliche Interesse an einer grösseren Wasserkraftproduktion ist jedoch gross. Die Gewährleistung der für die Fischwanderung erforderlichen Abflusstiefe stellt erhöhte Ansprüche an die Mindestrestwassermenge; diese müssen begründet sein, da sonst keine Rechtfertigung gegenüber den erwähnten Ansprüchen an die Wasserkraft besteht.

Der Ständerat hat entschieden, dass die Mindestrestwassermenge nach Artikel 31 Absatz 1 des Gewässerschutzgesetzes nur dort erhöht werden soll, wo die freie Fischwanderung natürlicherweise erfolgt und die dafür erforderliche Wassertiefe nicht gewährleistet ist. Demgegenüber will die Mehrheit unserer Kommission die Mindestrestwassermenge unabhängig davon erhöhen, ob in einem Gewässer überhaupt eine Fischwanderung stattfindet. Zum Beispiel gab es in Gewässern oberhalb eines Wasserfalles, der für Fische unüberwindbar ist, nie eine Fischwanderung, und es wird dort auch nie eine solche geben. Es ist deshalb nicht einzusehen, dass die Mindestrestwassermenge auch in solchen Gewässerabschnitten auf eine für die Fischwanderung erforderliche Wassertiefe erhöht werden soll. Das hat der Ständerat erkannt.

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen und damit dem Ständerat zu folgen.

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