preparatory:AB 96412
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-04-28
Wortprotokoll
Ich frage Sie: Was hätte Ihnen heute Morgen ein Regenschirm genutzt, der Löcher hat und viele Tropfen durchlässt? Nicht sehr viel, denn Sie wären nass geworden. Genauso ist es heute mit dem Gewässerschutz. Seit 1992 haben wir ein umfassendes Gewässerschutzgesetz, und trotzdem sind viele unserer Flüsse und Bäche heute immer noch bedroht, wegen der intensiven Nutzung durch die Elektrizitätswirtschaft, wegen der landwirtschaftlichen Nutzung, aber auch wegen der Flussbegradigungen und -eindämmungen. Von den 60 000 Kilometern Fliessgewässer in der Schweiz sind heute 15 000 Kilometer verbaut. 95 Prozent der wirtschaftlich erschliessbaren Wasserressourcen werden genutzt.
Meine Vorredner haben immer darauf hingewiesen, dass Gewässer eine Energienutzung ermöglichen. Aber Gewässer sind viel mehr. Sie sind für uns Menschen Landschaften, wo wir uns erholen können. Sie sichern unsere Trinkwasserversorgung. Rund die Hälfte aller Tiere und Pflanzen kommen in oder entlang von Fliessgewässern vor. Doch von den ursprünglich 54 einheimischen Fischarten sind 34 bedroht und 8 bereits ausgestorben. Es ist also höchste Zeit, dass wir Gewässer wieder zu einem Lebensraum werden lassen.
Seit 1992 haben wir ein griffiges Gewässerschutzgesetz. Über 66 Prozent der stimmenden Bevölkerung haben damals diesem Gesetz zugestimmt, doch bis heute sträuben sich viele Kantone gegen den Vollzug dieses Bundesgesetzes. Als ich mich vor zwei Jahren in einer Interpellation über den Stand der Umsetzung erkundigte, erschrak ich darüber, wie wenig die Kantone im Vollzug wirklich vorwärtsgemacht haben, obschon das Gesetz genaue Fristen vorsieht.
Die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" wurde lanciert, um Politik und Behörden beim Vollzug des Gewässerschutzgesetzes Beine zu machen. Die UREK-SR hat diesen Fingerzeig verstanden und der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Die grüne Fraktion ist für Eintreten auf diesen Gegenvorschlag. Wir befürworten die darin festgelegte Verstärkung und Konkretisierung des Gewässerschutzes. Wir begrüssen insbesondere, dass die schädlichen Wasserstandsschwankungen unterhalb von Wasserkraftwerken aufgehoben werden müssen. Wir unterstützen auch, dass die Kantone dazu verpflichtet werden, Revitalisierungen vorzunehmen. Doch der Gegenvorschlag des Ständerates bringt unseren Fliessgewässern auch neues Unheil. Die Sanierung der Gewässer wird auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben, und die Bestimmungen über die minimalen Restwassermengen sollen weiter aufgeweicht werden.
Für uns Grüne ist deshalb der vorliegende Gesetzentwurf eine zweischneidige Vorlage und damit nicht seriös. Denn wir flicken zwar ein paar Löcher in unserem Regenschirm, doch wir schneiden gleich neue grosse Löcher hinein. Wir haben ein Vollzugsproblem beim Schutz unserer Fliessgewässer. Dieses müssen wir nun schleunigst beheben. Wenn wir auf die Vorlage eintreten, wird sich die grüne Fraktion dafür einsetzen, dass der Gewässerschutz nicht weiter aufgeweicht wird. Die Gewässer müssen in Zukunft wieder Lebensraum werden und dürfen nicht nur der Energienutzung dienen. Wenn dieser Gegenvorschlag mit der Aufweichung der Restwasserbestimmungen und weiteren Abstrichen durchkommt, dann haben wir mit der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" das richtige Instrument in der Hand, um diese Provokation zurückzuweisen.