Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-04
Wortprotokoll
Ich gehöre der Kommissionsminderheit an, welche den neuen Absatz 1bis nicht in dieses "Marktöffnungsgesetz" aufnehmen möchte. Ich möchte das aber weniger an materiellen Inhalten abhandeln, wie das meine Vorredner der Kommissionsminderheit gemacht haben, sondern ich möchte vor allen Dingen auch ein paar gesetzessystematische Gedanken anbringen.
Zum Ersten: Der Bundesrat wird das Elekrtizitätsmarktgesetz in Kraft setzen, und dann soll ein einziger Absatz aus einem Artikel, dieser Absatz 1bis, irgendwann später einmal in Kraft gesetzt werden. Ich weiss, dass es rechtlich möglich ist, dass der Bundesrat Teile von Gesetzen, bei denen er vielleicht noch nicht alles vorbereitet hat, nachträglich in Kraft setzt. Aber es ist doch sehr seltsam, einen einzigen Absatz aus einem Artikel später in Kraft zu setzen.
Zum Zweiten: Es ist deswegen besonders seltsam, weil es sich ja um ein Anliegen handelt, das auch ein Anliegen der Energievorlagen war, die in der Abstimmung vom 24. September 2000 allesamt von Volk und Ständen verworfen worden sind. Es stellt sich von mir aus gesehen wirklich die Frage nach der Respektierung des Volkswillens, ganz besonders auch, weil ja die Frage der Kostenfolge im Moment nicht beantwortet und völlig offen ist.
Zum Dritten ist zu betonen, dass dieser Absatz 1bis, der dann später irgendwann in Kraft gesetzt werden soll, sich innerhalb eines Artikels befindet, der auf zehn Jahre beschränkt ist. Wie die Ausgestaltung von Absatz 1bis erfolgen soll, bezieht sich auf den Absatz 1 dieses Artikels, der aber zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ausser Kraft tritt. Mit anderen Worten: Sie haben dann einen Absatz, der später in Kraft gesetzt wird und sich auf einen Artikel bezieht, der allenfalls dann gar nicht mehr existiert.
Ich muss wirklich sagen: Diese drei Punkte zeigen doch, dass dieser Absatz 1bis, der vom Nationalrat eingefügt worden ist, einen Schnellschuss darstellt, der nun wirklich an einer nachvollziehbaren und kohärenten Gesetzgebung vorbeizielt und zudem heute noch unbekannte Kosten provoziert. Mit einer solchen Gesetzgebung kann man nicht wirklich nachhaltig für die Stärkung der Wasserkraft eintreten. Wir alle wollen die Wasserkraft in unserem Land erhalten. Aber es wurde jetzt immer gesagt - und das lässt sich belegen -, dass die Erneuerung der Wasserkraftwerke nicht in den nächsten zehn Jahren anfällt, während denen dieser Artikel 25bis überhaupt gilt, sondern dass dieser Erneuerungsbedarf später kommt.
Deswegen bitte ich Sie doch sehr: Überlassen Sie es der nächsten Politikergeneration, nach der Übergangszeit von zehn Jahren, für die wir jetzt eine Lösung bezüglich der NAI gefunden haben, die Situation der Wasserkraft dannzumal wieder zu beurteilen und dannzumal allfällig notwendige Massnahmen zu ergreifen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Büttiker zu folgen und diesen Absatz 1bis nicht ins Gesetz aufzunehmen.