Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-28
Wortprotokoll
Nationalrätin Flückiger möchte, dass die Fussgänger ihr Recht auf Vortritt am Fussgängerstreifen nur dann wahrnehmen können, wenn sie zuvor ein Handzeichen geben.
Die Wiedereinführung des obligatorischen Handzeichens ist ohne Zweifel gut gemeint, und auf den ersten Blick kann man durchaus zum Schluss kommen, eine obligatorische Kommunikation mit Zeichengebung könne doch nicht schaden. Kommunikation ist ja immer nützlich und, wenn sie konstruktiv verläuft, auch sehr sympathisch. Wenn man nun aber genauer hinschaut - und das haben die wirklichen Verkehrsexperten längst getan, die Politiker vielleicht weniger und nur zum Teil -, so stellt man im Ergebnis fest, dass der Verkehrssicherheit mit der Initiative nicht gedient, sondern leider erheblich geschadet würde, und dies gleich aus mehreren Gründen:
1. Ein Vortritt, bei dem der Vortrittsberechtigte seinen Anspruch zuerst anmelden muss, widerspricht elementaren Grundprinzipien, die im Strassenverkehr gelten. Das leuchtet sofort ein, wenn man sich überlegt, wie es denn wäre, wenn beispielsweise jeder Automobilist bei jeder Einmündung, Verzweigung oder Kreuzung, wo er Vortritt hat, seinen Vortritt auch noch irgendwie anmelden und zeigen müsste, dass er davon Gebrauch machen will, z. B. mit einem Betätigen der Hupe oder mit einem Betätigen der Lichthupe. Das kann nicht sein! Sie verstehen, dass der Vortritt festgelegt ist und dass nicht zuerst den übrigen Verkehrsteilnehmenden angezeigt werden muss, dass man ihn auch tatsächlich in Anspruch nehmen will. Das dem ganzen System des Strassenverkehrs zugrunde liegende Vertrauensprinzip besagt eben gerade, dass sich der vortrittsberechtigte Verkehrsteilnehmer zuerst einmal darauf verlassen kann, dass vortrittsbelastete Verkehrsteilnehmer ihm den Vortritt gewähren.
2. Auch der vortrittsberechtigte Verkehrsteilnehmer hat trotzdem noch Pflichten: Er darf nämlich seinen Vortritt nur dann wahrnehmen, wenn ihm der vortrittsbelastete seinen Vortritt auch wirklich gewähren kann. Mit anderen Worten und in einem Beispiel gesagt, heisst das: Auch der vortrittsberechtigte Autofahrer, auch der vortrittsberechtigte Fussgänger hat diese Pflichten. Der Fussgänger kann nicht einfach auf einen Fussgängerstreifen hinauslaufen, wenn ein Auto schon so nahe am Fussgängerstreifen ist, dass es gar nicht mehr anhalten und den Vortritt gewähren kann. Das Gleiche gilt auch zwischen vortrittsbelasteten und vortrittsberechtigten Automobilisten.
3. Wer den Fussgängerstreifen überqueren will, soll sich auf den Verkehr konzentrieren und nicht auf seinen ausgestreckten Arm und diesem folgen. Die Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz stellte fest, dass sich zu Zeiten des obligatorischen Handzeichens in der Praxis die Fussgänger mehr auf die Zeichengebung konzentrierten und dann ihrem ausgestreckten Arm folgten, anstatt sich auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren. Und das bringt nicht mehr Sicherheit.
4. Es kommt hinzu, dass nicht alle Menschen in der Lage sind, ein Handzeichen zu geben. Ältere Menschen am Stock, Leute mit irgendwelchem Gepäck und mit Schirm, Gehbehinderte an Stöcken, Eltern mit einem Kind an der Hand, sie alle haben offenbar gar nicht mehr eine Hand frei, um noch Zeichen zu geben.
5. Ein weiteres Problem besteht darin, dass jeder Fahrzeugführer die Zeichengebung der grossen, vor allem aber auch der kleinen Fussgänger interpretieren muss. Hat nun dieses Kind wirklich den Arm ausgestreckt oder nur die Hand gehoben? Will diese alte Frau über die Strasse, nachdem sie ihre Hand aus der Manteltasche genommen und auf Kopfhöhe geführt hat, oder wollte sie sich allenfalls nur die Nase putzen? Das tönt vielleicht etwas theoretisch und komisch, aber denken Sie doch daran, dass Fussgänger auch bei Dunkelheit und Regen unterwegs sind, wo es für die Autofahrer dann sehr schwierig ist zu erkennen, ob und, wenn ja, welche Zeichen Fussgänger am Rand der Strasse überhaupt machen. Und dass die Interpretation von solchen Zeichen, das Wahrnehmen von solchen Zeichen durch die Autofahrer sekundenschnell richtig erfolgen muss, kommt noch dazu.
6. Die Verkehrssicherheitsexperten des TCS, jene von Fussverkehr Schweiz sowie die Spezialisten der Verkehrspolizeien, sie alle weisen darauf hin, dass das obligatorische Handzeichen gerade bei Kindern ein weiteres Problem mit sich gebracht habe. Es lasse sich nämlich kaum verhindern, dass die Kinder als schwächste Verkehrsteilnehmer mit der Zeit zu glauben begännen, das Handzeichen sei eine Garantie für die gefahrlose Benützung des Fussgängerstreifens, dass sie sogar dem fatalen Irrtum erliegen könnten, es schütze sie vor jeder Gefahr.
7. In ganz Europa ist das obligatorische Handzeichen am Fussgängerstreifen nicht mehr bekannt. In der Schweiz als letztem Land wurde es vor fünfzehn Jahren abgeschafft. Die Wiedereinführung des obligatorischen Handzeichens - das freiwillige Handzeichen kann man immer und überall geben - würde uns im automobilen Europa zu einer einsamen Insel machen. Unsere Regelung wäre ausländischen Motorfahrzeugführenden unvertraut. Immerhin ist rund jedes zehnte Motorfahrzeug, das auf unseren Strassen zirkuliert, ein solches mit ausländischem Kontrollschild. In der Ferien- und Reisezeit ist der Anteil der ausländischen Autos sogar noch höher. [PAGE 692]
8. Die Statistik zeigt, dass sich die heutige Regelung bewährt hat. Seit Einführung der Vortrittsregel im Jahre 1994 hat sich die Anzahl der Todesfälle auf Fussgängerstreifen halbiert. In den drei Jahren 2005 bis 2007 - worüber eine Statistik, die letzte Statistik, vorliegt - gab es erfreulicherweise sogar keinen einzigen Fall mehr, in dem ein Kind auf einem Fussgängerstreifen tödlich verunfallte.
9. Die Statistik zeigt noch etwas anderes: Auch die Zahl der auf dem Fussgängerstreifen verunfallten und schwerverletzten Personen ist nach dem Jahre 1994 während mehreren Jahren deutlich zurückgegangen. Erst seit dem Jahr 2000 steigt die Zahl wieder kontinuierlich an. Dazu sagen die Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz sowie der Schweizerische Verkehrssicherheitsrat unmissverständlich, dass die Aufmerksamkeit im immer dichteren, hektischeren Verkehr leider bei vielen Autolenkenden ungenügend sei und nachgelassen habe. Das sei auch dadurch belegt, dass die weitaus meisten Fussgängerunfälle nicht beim Betreten der Fahrbahn geschähen, sondern viel häufiger dann, wenn die Fussgänger die Fahrbahn auf dem Streifen schon fast überquert hätten. Die Aufmerksamkeitsproblematik liegt also bei den Fahrzeuglenkenden.
Ich komme zum Schluss. Ich möchte Sie nur noch daran erinnern, welche Kreise von Rang und Namen aus der professionellen Verkehrssicherheitsarbeit uns dringend raten, auf die Wiedereinführung des Handzeichenobligatoriums zu verzichten. Es sind dies die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung, die letztlich sagt, das sei unpraktikabel und kontraproduktiv und führe zu Verunsicherung, die Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz, die Verkehrskommission der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Schweizerische Verkehrssicherheitsrat, der Expertenrat des Fonds für Verkehrssicherheit sowie der TCS Schweiz - Sie hören richtig, der grösste Automobilclub. In einem Schreiben vom 22. April 2009, unterzeichnet von den Verantwortlichen, hält er am Schluss fest: "Der TCS ist klar gegen diese vermeintlich gute Idee. Wir befürchten sowohl mit Blick auf die Kinder als auch auf die älteren Menschen einen erneuten Anstieg der derzeit rückläufigen Verkehrsopferzahlen. Die von den Experten in den vergangenen fünfzehn Jahren geleistete Arbeit würde vollständig zunichtegemacht."
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen unseres Rates vertritt mehrheitlich auch diese Meinung und beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Flückiger-Bäni keine Folge zu geben.