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Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2009-04-28

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin hat eingangs erwähnt, dass es hier um die Differenzbereinigung zur Änderung dieses Bundesgesetzes gehe. Wir äussern uns hier also nur dazu, ob wir dem Antrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 27. März, deren Mehrheit uns die Zustimmung zur Rückweisung beantragt, zustimmen wollen. Wenn wir Frau Susanne Leutenegger Oberholzer aber aufmerksam zugehört haben, müssen wir eine gewisse Verunsicherung feststellen. Sie hat betont, dass der Nationalrat im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen habe, auf die Änderung des BWIS nicht einzutreten. Der Ständerat sei im März 2009 auf das Geschäft aber eingetreten und habe es an den Bundesrat zurückgewiesen, mit ganz konkreten Aufträgen - Aufträgen, die bei der Mehrheit, welche die Zustimmung zur Rückweisung beantragt, allerdings fehlen. Denn es ist kein Hinweis darauf gemacht, was denn diese Mehrheit genau will. Es fehlt ein Hinweis "gemäss Ständerat", es fehlt auch eine inhaltliche Begründung.

Wenn Sie nun auch dem Sprecher der Minderheit zugehört haben, der eigentlich nicht einen Rückweisungs-, sondern einen Nichteintretensantrag stellen wollte, dies aber [PAGE 675] offensichtlich so nicht machen konnte, dann haben Sie sicher Verständnis für meine Feststellung, dass die Vorbereitung auf dieses Geschäft relativ schwierig war. Aus diesem Grund war - und das ist sicher auch richtig so - ein Blick in das Protokoll der Kommission für Rechtsfragen notwendig. Dieses zeigt, dass die Mehrheit die Zustimmung zur Rückweisung mit der gleichen Begründung beantragt wie der Ständerat, welcher die Rückweisung mit einem sechs Punkte umfassenden Auftrag verknüpfte, namentlich zu einer Überprüfung der Verfassungsmässigkeit des Gesetzes sowie zu einer engeren Umschreibung und Konkretisierung der Begriffe der inneren und der äusseren Sicherheit, der geschützten Rechtsgüter und der Verdachtsmerkmale.

Die BDP-Fraktion ist deshalb für Eintreten und unterstützt den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Rückweisung, wie sie auch vom Ständerat beschlossen wurde.