Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-04-29

Wortprotokoll

Herr Scherer unterbreitet hier einen Antrag auf Streichung von Absatz 2. Herr Scherer, das wäre ganz klar ein Rückschritt gegenüber der heutigen Gesetzgebung. In Absatz 2 sagen wir ja: "Für bestimmte Produkte kann ausnahmsweise vorgesehen werden, dass die Produktinformation in einer anderen Sprache abgefasst sein darf, wenn damit genügend und unmissverständlich über das Produkt informiert wird." Die Grundvoraussetzung, dass eine Produktinformation gegeben werden muss, bleibt also bestehen; es sollen Ausnahmen bezüglich der Sprache möglich sein. Ich verweise Sie auf eine Bestimmung gerade aus dem Agrarbereich, nämlich zum Wein. Heute kann zum Beispiel Wein aus Übersee mit einer fremdsprachigen Etikette versehen sein und so verkauft werden; Bedingung ist, dass die Information für den Konsumenten leicht verständlich bleibt. Mit der Formulierung in Absatz 2 ist gewährleistet, dass die Deklaration in einer Fremdsprache erstens einmal eine Ausnahme ist, dass aber zweitens in einzelnen Fällen, in denen das sonst nicht möglich ist, eben die Möglichkeit dazu besteht. Ich glaube, dass wir gerade im Bereich des erwähnten Beispiels, des Weins, nicht ernsthaft sagen können, dass eine Information ungenügend sei, nur weil der Wein in englischer Sprache angeschrieben ist.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Streichungsantrag abzulehnen.

Leuthard Doris · Bundesrat · 2009-04-29 | Lexipedia | Lexipedia