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Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-05

Wortprotokoll

Es geht nicht um einen kleinen Betrag. Es geht wieder einmal um 35 Millionen Franken. Und wenn Sie die 5 Millionen von der Position 805.4600.004 dazunehmen, sind es 40 Millionen Franken.

Das sind Entscheide, die sich summieren: Hier 40 Millionen, dort 50 Millionen. Jeder sagt: Es ist angemessen, es ist ein Notstand, wir müssen es für die Zukunft der Schweiz tun, es geht um die Stratosphäre usw. Ich kann nicht sagen, das sei alles völlig falsch. Aber ich muss Ihnen einfach sagen: Wenn Sie am Schluss alles zusammenzählen, kommen Sie auf ein Resultat, das uns wieder in die falsche Richtung führt. Ich will mich nicht erregen und die gleiche Rede immer und immer wieder halten, sondern Ihnen nur sagen: Hier machen wir die Finanzpolitik - konkret.

Wenn ich jetzt noch auf die Energiesituation eingehen darf: Ich bin durchaus der Meinung, dass "Energie 2000" ein gutes Programm war und viel Gutes geleistet wurde. Wir bleiben auf diesem Pfad. Wir haben sogar aufgestockt. Früher gab es ja die jährlichen Anträge von Herrn Frick - immer so um die 5 Millionen Franken. Jetzt haben wir schon um mehr aufgestockt, aber es müssen 35 Millionen Franken sein. Diese Diskussion haben wir immer wieder gehabt: Einmal hat Herr Frick gewonnen, einmal verloren. Wir sind auf diesem Plafond geblieben, haben ihn etwas aufgestockt - gegen 10 Millionen Franken, das ist relativ viel.

Wir haben nach der Volksabstimmung natürlich alles herunterkorrigiert. Ungefähr 10 Millionen Franken hätte ein positiver Ausgang der Volksabstimmung vom normalen "Energie 2000" mitfinanziert. Diese 10 Millionen Franken haben wir nicht gestrichen. Das wäre aber eine Erleichterung für die Bundeskasse gewesen. Diese 10 Millionen Franken wollen wir noch aufgeben!

Der Zweck der Abstimmung war ja, dass man Neues finanzieren kann. Die Auslegung, das Volk habe nur die Finanzierung abgelehnt, nicht aber die Sache, ist schon etwas verwegen. Es ist ganz klar, dass Sie eine Sache leichter durchbringen, wenn die Rechnung nicht präsentiert wird. Aber man hat im Bundesbüchlein und überall, wo ich das gehört habe, gesagt: Wir wollen die Energieförderabgabe, wir wollen fördern. Man hat auch gesagt, womit man fördern will. Wenn jetzt das Volk die Förderabgabe nicht will, ist doch das ein klares Zeichen - nicht dafür, dass das Volk nichts will, aber - dafür, dass aus der Sicht des Volkes die Förderabgabe den Preis nicht wert war.

Deshalb meine ich, dass es schon eine Frage ist, ob man eine Volksabstimmung ernst nimmt oder nicht. Man kann nicht bei jeder Volksabstimmung, bei welcher wir eine Ausgabe quasi mit einer Einnahme verbinden, nachträglich sagen, man habe die Ausgabe trotzdem gewollt, nur sollte es niemand bezahlen. Das geht nicht; deshalb ist es für mich auch eine Frage, wie wir mit Volksabstimmungen umgehen. Ich bitte Sie daher - so wünschbar das eine oder andere noch wäre -, diese 40 Millionen Franken nicht "aufzustocken".

Ich will jetzt nicht auf die ordnungspolitische Frage eingehen und klären, ob diese Förderung wirklich das bringen kann, was man wollte. Es geht ja zum Teil nicht einmal um Grundlagenforschung, sondern um anwendungsnahe Forschung, und damit sind wir in einem ordnungspolitischen Grenzbereich. Sie haben es beim Bundesamt bisher selbstverständlich gut gemacht, aber ich glaube doch, das ist grundsätzlich wieder ein Betrag, der in eine Grössenordnung kommt, in welcher man nicht ohne Not "aufstocken" sollte, wenn seine Finanzierung noch nicht feststeht; das ist hier der Fall.

Ich darf noch etwas zu den 5 Millionen Franken betreffend die Förderung des wirksamen Energieeinsatzes und der erneuerbaren Energien sagen: Hier geht es eigentlich um Bundesbauten. Es wurde die Frage der Rechtsgrundlage aufgeworfen; wir sind der Ansicht, eine solche sei vorhanden. Das wäre hier am falschen Ort, man müsste es aber auf das Bundesamt für Bauten und Logistik übertragen; dort wäre es an sich willkommen. Egoistischerweise müsste ich sagen: Ich bin froh, wenn Sie mir für Energiekosten bei den Bundesbauten 5 Millionen Franken geben, weil wir ohnehin vorhaben, im Energiebereich ein Vermehrtes zu tun. Es stimmt auch, dass der Bund im Rahmen des Vernünftigen eine gewisse Vorbildrolle übernehmen sollte.[PAGE 843]

Sie haben über eine Motion KöB-NR (00.3196, Minergie-Standard) zu entscheiden, welche auch für die Bundesbauten den Minergie-Standard verbindlich erklären will. Wir wissen, dass das im Bundesbau Mehrkosten in der Höhe von rund 10 Prozent zur Folge haben wird. Wenn wir das nicht aufstocken, werden wir die Mittel etwas strecken müssen. Als Departement, das im Haushalten mit dem guten Beispiel vorangehen muss, sind wir bereit zu versuchen, dies ohne Budgetaufstockung zu tun, obschon eine Aufstockung vieles vereinfachen würde. Das bedeutet halt, dass da und dort bei der Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. Arbeitsraum eine gewisse Verzögerung eintritt.

Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen nicht empfehlen kann, diesen 5 Millionen Franken zuzustimmen. Ich meine, wir müssten dieses Problem grundsätzlich angehen. Dies trotz Verständnis für das Anliegen, gegen das ich nicht antreten will. Ich meine, man müsse eine Volksabstimmung in diesem Sinne ernst nehmen. Wir sind überall daran, die Millionenbeträge in einem Mass aufzustocken, dass sich daraus letztlich eine nicht bezahlbare Rechnung ergibt.

Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie die Minderheitsanträge ablehnen.

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