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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2009-04-29

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-29

Wortprotokoll

Es gibt zwei Gründe, warum man für den Ausgleich der kalten Progression sein muss. Der eine Grund ist die Steuergerechtigkeit, der andere die Stärkung der Kaufkraft der Bevölkerung. Der zweite Grund, also die Kaufkraftstärkung, spielt hier im Rahmen der direkten Bundessteuer keine grosse Rolle, weil die Besteuerung ja eigentlich erst bei den mittleren Einkommen beginnt. Bei den Kantonen ist das anders, dort hat die Kaufkraftstärkung eine viel grössere Bedeutung.

Wir können uns hier also auf das Argument der Steuergerechtigkeit konzentrieren. Man muss vielleicht den Mechanismus der kalten Progression in Erinnerung rufen, damit auch verstanden wird, worum es hier geht. Bei der direkten Steuer werden die Nominallöhne besteuert, nicht die Reallöhne. Das führt dazu, dass die Teuerung bzw. der Teuerungsausgleich auf den Löhnen zu einer ständigen Steuererhöhung führt, obwohl das real zur Verfügung stehende Einkommen gar nicht höher ist. Das wiederum heisst, dass der Staat zu viel kassiert, dass er mehr Steuern einnimmt, als der Gesetzgeber ursprünglich wollte. Dieser Mechanismus ist bekannt, und darum hat jedes Steuergesetz, das des Bundes und diejenigen der Kantone, den Korrekturfaktor Ausgleich der kalten Progression eingebaut. Das heisst, man will den ursprünglich gewollten Zustand, den ursprünglich gewollten Steuertarif durch eben diesen Ausgleich wiederherstellen.

Der Bund und die Kantone haben je eine eigene Lösung für diesen Ausgleich. Beim Bund ist der Wert 7 Prozent massgebend, das heisst, wenn die Teuerung 7 Prozent erreicht hat, dann sollte die kalte Progression ausgeglichen werden. Das ist ein vergleichsweise hoher Wert, und der schlägt eben vor allem dann negativ zu Buche, wenn die Teuerung nicht sehr gross ist. Dann geht es sehr lange, bis diese 7 Prozent erreicht sind, und das bedeutet, dass die Steuerzahlenden über eine sehr lange Zeit hinweg mehr Steuern bezahlen müssen, als eigentlich gemeint war.

Das heisst, die Phase der Steuerungerechtigkeit zieht sich ungebührlich in die Länge. Und darum beinhaltet diese Vorlage zu Recht, dass man diesen Ausgleichsrhythmus verkürzt. Wie stark verkürzt werden soll, werden wir dann bei den Minderheitsanträgen diskutieren. Ich werde mich dazu äussern, wenn die Minderheitsanträge zur Sprache kommen.

Wir haben diese Vorlage mit einem hohen Tempo auf die Reise geschickt, und es ist geplant, dass sie auf 2010 in Kraft treten soll. Die sozialdemokratische Fraktion unterstützt diese ehrgeizige Zielsetzung aber nur unter einer Bedingung, einer allerdings sehr wichtigen Bedingung: Wir stimmen nur dann der Inkraftsetzung per 1. Januar 2010 zu, wenn gleichzeitig die Familiensteuerreform auch bereit ist.

Wir haben erlebt, dass nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II die Parteien in der Elefantenrunde und am Montag in den Zeitungen gesagt haben: Jetzt [PAGE 739] ist es aber Zeit für die Familiensteuerreform, die hat jetzt erste Priorität. Und was haben wir erlebt? Zuerst haben wir die Mehrwertsteuerreform vorgezogen, jetzt haben wir die Revision der kalten Progression, die schneller behandelt wird, und vielleicht bekommt dann die von Herrn Bundesrat Merz schon oft in Aussicht gestellte Unternehmenssteuerreform III plötzlich auch mehr Tempo, und die Familiensteuer bleibt liegen. Das wollen wir nicht, wir möchten, dass wirklich diese Priorität jetzt politisch auch umgesetzt wird. Darum werden wir den entsprechenden Antrag der Minderheit Meier-Schatz unterstützen, und wir werden dazu dann auch noch einmal das Wort ergreifen.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und dann auf die von uns vertretenen Minderheiten einzuschwenken.